European FlagEuropa
Die Europäische Kommission

esdadeelenfritnlptfisv

Präsentation der Europäischen Kommission 1995-2000

 Die Europäische Kommission

 Die Kommission gibt den Anstoß zu neuen Maßnahmen der Europäischen Union

 Die Kommission achtet als Hüterin der EU-Verträge auf die ordnungsgemäße Einhaltung der europäischen Rechtsvorschriften

 Die Kommission setzt als ausführendes Organ der EU politische Beschlüsse um und handelt internationale Handels – und Kooperationsabkommen aus

 Die Befugnisse der Kommission sind deutlich abgegrenzt. Rechtsakte werden vom Rat und vom Parlament erlassen

 Die Kommission erbringt als schlanker Verwaltungsapparat kostengüngstige Leistungen für die Bürger, Unternehmen und Mitgliedstaaten der Europäischen Union

 Die 20 Mitglieder der Kommission sind Männer und Frauen, die in ihren Heimatländern hohe Positionen innehatten

 Der Vertrag von Maastricht über die Europäische Union hat der Kommission mehr demokratische Legitimität verschafft

 Die Kommission hat im Zuge der Weiterentwicklung zur Europäischen Union neue Aufgaben erhalten

 Die Kommission hat bei der Erledigung ihres politischen Auftrags dynamische Beziehungen zu den anderen Institutionen hergestellt

 Die neue Kommission steht in den nächsten fünf Jahren vor einer Reihe von Herausforderungen


Die Europäische Kommission

Die Europäische Kommission ist der Motor der Europäischen Union und hat als Initiator politischer Maßnahmen eine einzigartige Aufgabe, über die allerdings nicht immer klare Vorstellungen bestehen. Sie nutzt ihr Initiativrecht, um den Rahmen, den die EU-Gründungsverträge vorgegeben haben, zu den heutigen Gemeinsamkeiten auszugestalten. Diese bringen Bevölkerung und Wirtschaft der gesamten Union erhebliche Vorteile, nämlich größere Reise- und Handelsfreiheit, mehr Wohlstand und viel weniger Bürokratie.

Die Kommission hat das allerdings nicht allein erreicht. Sie handelt in enger Partnerschaft mit den anderen Institutionen der EU und den Regierungen der Mitgliedstaaten. Sie erarbeitet zwar die Vorschläge, die wesentlichen Entscheidungen über wichtige Rechtsvorschriften treffen aber die Mitgliedstaaten im Rat der Europäischen Union nach Stellungnahme des demokratisch gewählten Europäischen Parlaments (in einigen Fällen auch nach dem Mitentscheidungsverfahren mit dem Parlament).

Während der Ausarbeitung ihrer Vorschläge veranstaltet sie umfassende Konsultationen von Vertretern aller Bereiche der Wirtschaft und Bevölkerung. Die Kommission besitzt nicht nur das Initiativrecht, sondern handelt auch als ausführendes Organ der EU und als Hüterin der Verträge.

Sie vertritt das gemeinsame Interesse und verkörpert in erheblichem Maße die Union. Die Kommission unter Jacques Santer sieht ihre Hauptaufgabe darin, sich für die Interessen der Bürger der Europäischen Union einzusetzen. Die 20 Mitglieder der Kommission kommen zwar aus den 15 Mitgliedstaaten der Union, legen aber einen Eid ab, in dem sie erklären, daß sie unabhängig bleiben und keinen parteilichen Einflußversuchen nachgeben werden.

Die Kommission hat dafür zu sorgen, daß die Völker ihrer Mitgliedstaaten immer enger zusammenwachsen und daß Waren, Dienstleistungen, Kapital und Personen in der Europäischen Union frei verkehren können. Sie muß darauf achten, daß die Vorteile der Integration allen Ländern und Regionen, Unternehmen und Verbrauchern und Bevölkerungsgruppen gleichermaßen zugute kommen.


Die Kommission gibt den Anstoß zu neuen Maßnahmen der Europäischen Union

Die Kommission erfüllt drei Hauptaufgaben. Wegen ihres Initiativrechts hat sie die Aufgabe, Vorschläge für neue Rechtsakte auszuarbeiten. Dabei achtet sie darauf, was ihrer Ansicht nach nicht für sektorale Interessen oder einzelne Länder, sondern für die Union und ihre Bürger als Ganzes am wichtigsten ist.

Ihr Aufgabenbereich ist im Vertrag festgelegt und reicht von der Handels-, Industrie- und Sozialpolitik über die Agrar-, Umwelt- und Energiepolitik bis zu Regionalentwicklung, Außenbeziehungen und Entwicklungszusammenarbeit.

Die Kommission nimmt, ehe sie einen Vorschlag für Rechtsvorschriften unterbreitet, ausgedehnte Sondierungen vor und führt Gespräche mit Vertretern der Mitgliedstaaten, der Wirtschaft, der Gewerkschaften, besonderer Interessenverbände und, soweit erforderlich, mit Sachverständigen. Sie versucht, bei der Ausarbeitung ihrer Vorschläge die oft widerstreitenden Interessen zu berücksichtigen. Bei der Ausarbeitung von Rechtsvorschriften berücksichtigt die Kommission auch die wirtschaftlichen, politischen und sozialen Gegebenheiten.

Der Interessenausgleich ist nicht immer einfach. In der letzten Zeit hat sich die Kommission zum Beispiel energisch für die Liberalisierung des Telekommunikationswesens in Europa eingesetzt, damit Wirtschaft und Bevölkerung in der EU die Vorteile der Informationsgesellschaft und der Multimedia-Entwicklung nutzen können. Allerdings gleicht die Kommission die Interessen des freien Wettbewerbs mit Garantien dafür aus, daß der universale Telefondienst weiterhin allen Bürgern überall zu tragbaren Preisen zur Verfügung steht.

Die Kommission achtet bei ihren Vorschlägen auf das Subsidiaritätsprinzip und unterbreitet daher nur dann Vorschläge für Rechtsakte, wenn Rechtsvorschriften nicht der Mitgliedstaaten, sondern der Europäischen Union vorteilhafter sind. Die Subsidiarität ist im Vertrag von Maastricht verankert.

Sobald die Kommission dem Ministerrat und dem Europäischen Parlament einen Vorschlag unterbreitet hat, arbeiten die drei Institutionen zusammen, um zu einem befriedigenden Ergebnis zu gelangen. Mit Zustimmung der Kommission kann der Ministerrat einen Vorschlag der Kommission mit qualifizierter Mehrheit (ohne Zustimmung der Kommission nur einstimmig) ändern. Die Kommission steht Änderungsanträgen des Europäischen Parlaments immer aufgeschlossen gegenüber. Das Europäische Parlament teilt das Mitentscheidungsrecht auf mehreren Politikfeldern mit dem Rat und hat auf anderen das Recht zu Änderungsanträgen. Bei der Überarbeitung ihrer Vorschläge ist die Kommission verpflichtet, die Änderungsanträge des Parlaments zu prüfen.

Wenn die Kommission die Zustimmung des Rates nur mit Änderungen erreichen kann, die für sie unannehmbar sind, kann sie ihren Vorschlag zurückziehen, statt sich auf einen schlechten Kompromiß einzulassen, der nicht im Interesse der Europäischen Union als Ganzes liegt.


Die Kommission achtet als Hüterin der EU-Verträge auf die ordnungsgemäße Einhaltung der europäischen Rechtsvorschriften

Bei der Erfüllung ihrer zweiten Aufgabe achtet die Kommission als Hüterin der EU-Verträge darauf, daß die Mitgliedstaaten die EU-Rechtsvorschriften ordnungsgemäß einhalten und daß die Vorteile des Binnenmarktes allen Bürgern und Unternehmen zugute kommen.

Erforderlichenfalls geht sie gegen staatliche Stellen oder private Unternehmen vor, die ihre vertraglichen Verpflichtungen nicht einhalten. Beispielsweise kann sie ein Verfahren gegen Mitgliedstaaten einleiten, die EU-Richtlinien nicht umsetzen, und sie vor dem Europäischen Gerichtshof verklagen, wenn sie nicht freiwillig einlenken.

Die Kommission ist zuständig für die Genehmigung von Subventionen, die Mitgliedstaaten ihrer Wirtschaft zukommen lassen, und von staatlichen Beihilfen, wenn diese nach dem Gemeinschaftsrecht zulässig sind. Bei schwerwiegenden Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht kann die Kommission Bußgelder gegen Unternehmen verhängen, die gegen die strengen Wettbewerbsvorschriften der Union verstoßen haben. So verhängte sie Ende 1994 gegen eine Gruppe von Unternehmen, die ein Kartell gebildet und unter sich aufgeteilt hatten, das bisher höchste Bußgeld von 248 Millionen ECU.


Die Kommission setzt als ausführendes Organ der EU politische Beschlüsse um und handelt internationale Handels – und Kooperationsabkommen aus

Die dritte Aufgabe der Kommission besteht darin, als ausführendes Organ der Union für die Umsetzung politischer Beschlüsse zu sorgen. Zu ihren ausführenden Aufgaben gehört der Vollzug des 80- Milliarden-ECU-Haushalts der Union und die Verwaltung ihrer Strukturfonds, mit denen vor allem das wirtschaftliche Gefälle zwischen den reicheren und den ärmeren Teilen der Union ausgeglichen werden soll.

In Bereichen wie der Wettbewerbs-, Landwirtschafts- und Handelspolitik verfügt die Kommission über erhebliche Entscheidungsbefugnisse, d. h., sie braucht dem Ministerrat keine Vorschläge zu unterbreiten, weil sie nach dem Vertrag über besondere Befugnisse verfügt oder weil der Rat die erforderlichen Befugnisse an sie delegiert hat.

Sie handelt im Namen der Union auch Handels- und Kooperationsabkommen mit Drittländern und Gruppen von Drittländern aus. Das Lomé-Abkommen, das die EU mit den Entwicklungsländern Afrikas, der Karibik und des Pazifik (AKP-Staaten) verbindet, gilt als Modell für die Zusammenarbeit zwischen Nord und Süd. In der letzten Zeit handelte die Kommission im Namen der EU in der Uruguay-Runde das Abkommen über die Liberalisierung des Handels und die Schaffung der neuen Welthandelsorganisation (WTO) aus.


Die Befugnisse der Kommission sind deutlich abgegrenzt. Rechtsakte werden vom Rat und vom Parlament erlassen

Die Kommission hat zwar das Initiativrecht, trifft aber dennoch nicht die wichtigsten Entscheidungen über die Maßnahmen und Prioritäten der EU. Das fällt in die Zuständigkeit des Rates der Europäischen Union, der sich aus Ministern der Mitgliedstaaten zusammensetzt, und (in vielen Fällen) auch in diejenige des Europäischen Parlaments.

Die Wirklichkeit sieht daher etwas anders aus als manches gängige Zerrbild von der stark übertriebenen Macht der Kommission. Die Kommission verfügt über wenige Zwangsmittel, obwohl die neutrale Rolle, die sie spielt, und das Ausmaß des Fachwissens, das sie im Laufe der Jahre erworben hat, ihr eine große Überzeugungskraft verliehen haben.

Aufgrund ihres Wissens und ihrer Erfahrung wird die Kommission oft aufgefordert, als ehrlicher Makler zwischen den manchmal kollidierenden Interessen der Mitgliedstaaten aufzutreten. Ihre Unparteilichkeit und ihre Verpflichtung gegenüber dem gemeinsamen Interesse machen sie für alle Seiten zu einer akzeptierten Vermittlerin.

Aufgrund ihres Initiativrechts wirkt die Kommission als Motor der Integration Europas. Das spektakulärste Beispiel, das es in der letzten Zeit für dieses weit ausgreifende Handeln der Kommission gegeben hat, ist die auf einen Zeitraum von sieben Jahren angelegte kühne Strategie, den Binnenmarkt bis Anfang 1993 zu vollenden. Auch bei der Konzeption der Wirtschafts- und Währungsunion, nach der bis zum Ende dieses Jahrzehnts eine gemeinsame Währung eingeführt werden soll, und der Initiative, den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt der einzelnen Regionen Europas zu stärken, spielte die Kommission eine zentrale Rolle.


Die Kommission erbringt als schlanker Verwaltungsapparat kostengüngstige Leistungen für die Bürger, Unternehmen und Mitgliedstaaten der Europäischen Union

Wegen ihres breiten Aufgabengebiets ist die Kommission die größte EU-Institution. Sie beschäftigt rund 15 000 Bedienstete oder etwa doppelt so viel wie die übrigen Institutionen zusammen. Dennoch ist sie nach wie vor eine verhältnismäßig kleine Verwaltung, wenn man bedenkt, daß sie die Verantwortung für eine Europäische Union mit rund 370 Millionen Bürgern trägt. Eine europäische Großstadt beschäftigt mehr Personal. Die Verwaltungskosten der Kommission machen nur 3,3 % des jährlichen Haushalts der EU aus.

Rund ein Fünftel des Personals der Kommission arbeitet im Übersetzungs- und Dolmetscherdienst. Die Union hat elf Amtssprachen. Da die in Brüssel verabschiedeten Rechtsvorschriften oft unmittelbar in den Mitgliedstaaten gelten, müssen die Rechtsakte den Bürgern der Union in ihrer eigenen Sprache vorliegen.

Die Kommission gliedert sich in 23 Generaldirektionen und rund 15 Sonderdienste. An der Spitze steht jeweils ein Generaldirektor, der im Rang dem Spitzenbeamten eines Ministeriums der Mitgliedstaaten gleichgestellt ist. Die Generaldirektoren unterstehen den Mitgliedern der Kommission, die die politische und sachliche Verantwortung für eine oder mehrere Generaldirektionen tragen.


Die 20 Mitglieder der Kommission sind Männer und Frauen, die in ihren Heimatländern hohe Positionen innehatten

Wenn wir von der "Kommission" als politischem Gremium sprechen, meinen wir das Kollegium mit seinen 20 Mitgliedern an der Spitze. Es sind Männer und Frauen, die in der Regel einen Sitz im Parlament eines Mitgliedstaats oder im Europäischen Parlament oder in ihren Heimatländern hohe Positionen, oft Ministerämter, bekleidet hatten, bevor sie nach Brüssel kamen. Der jetzigen Kommission gehören fünf Frauen an, die höchste Zahl in der Geschichte der Kommission. Ihre fünfjährige Amtszeit läuft von 1995 bis zum Anfang des Jahres 2000, d. h. parallel zur Legislaturzeit des Europäischen Parlaments.

Die Kommission kommt einmal wöchentlich zusammen, um Vorschläge zu verabschieden, an Grundsatzpapiere letzte Hand anzulegen und andere Entscheidungen zu treffen, die von ihr verlangt werden. Routineangelegenheiten werden über ein vereinfachtes schriftliches Verfahren erledigt. Die Kommission kann zusätzlich zu ihrer wöchentlichen Sitzung gegebenenfalls auch Sondersitzungen veranstalten.

Auf ihren Sitzungen wird jeder Punkt der Tagesordnung von den Kommissaren vorgestellt, die für den betreffenden Bereich zuständig sind. Beschlüsse werden erforderlichenfalls mit Stimmenmehrheit gefaßt. Ein einmal gefaßter Beschluß wird zur Politik der Kommission und erhält dann die volle Unterstützung aller Mitglieder des Kollegiums. Alle Mitglieder der Kommission, denen das Personal der in ihr Zuständigkeitsgebiet fallenden Generaldirektionen zuarbeitet, haben ihr eigenes privates Büro oder "Kabinett", dem sieben Beamte nebst ihren Mitarbeitern angehören und das als Bindeglied zwischen dem Kommissar und "seinen" Generaldirektionen dient. Sie sind zugleich auch die Augen und Ohren, die ihren Chef oder ihre Chefin über Dinge informieren, die er oder sie vielleicht zu einem Grundsatzpapier und zu einem Entwurf von Rechtsvorschriften anderer Mitglieder der Kommission vorbringen wollen. Die Arbeit der Kommission wird von ihrem Generalsekretär koordiniert.


Der Vertrag von Maastricht über die Europäische Union hat der Kommission mehr demokratische Legitimität verschafft

Der Präsident der Kommission wird auf der Tagung der Staats- bzw. Regierungschefs der EU im Europäischen Rat gewählt. Die Wahl des Präsidenten muß in der Praxis vom Europäischen Parlament bestätigt werden. Die übrigen 19 Mitglieder der Kommission werden von den Regierungen der 15 Mitgliedstaaten im Benehmen mit dem neuen Präsidenten der Kommission benannt. Der Präsident und seine Kollegen müssen vom Parlament nach einer gemeinsamen Abstimmung bestätigt werden, ehe sie ihr Amt antreten können.

Die mit dem Vertrag über die Europäische Union eingeführte Bestätigung des Präsidenten und seiner Kollegen durch das Parlament trägt erheblich zur Verringerung der Kritik bei, daß die Kommission ein nicht ewähltes Gremium ohne demokratische Legitimität sei. Dieses Bestätigungsverfahren verschafft dem Parlament eine volle Mitsprache bei der Wahl oder Ernennung des Präsidenten der Kommission und seiner Kollegen. Früher hatte das Parlament in diesem Zusammenhang nur das (weiterhin bestehende) Recht, die gesamte Kommission durch ein Mißtrauensvotum zum Rücktritt zu zwingen. Dieses Recht hat es bisher nicht genutzt.

Aus jedem der großen Mitgliedstaaten (Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien und Vereinigtes Königreich) kommen zwei Kommissare, aus den kleineren Mit-gliedstaaten (Belgien, Dänemark, Finnland, Griechenland, Irland, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal und Schweden) kommt jeweils einer. An der Spitze der Kommission steht heute Jacques Santer, der ehemalige Premier-minister Luxemburgs. Er tritt die Nachfolge von Jacques Delors an, der, bis Januar 1995, zehn Jahre die Kommission geführt hatte.


Die Kommission hat im Zuge der Weiterentwicklung zur Europäischen Union neue Aufgaben erhalten

Die Kommission hat die Entwicklung von der Gemeinschaft für Kohle und Stahl der fünfziger Jahre über die Europäische Gemeinschaft der siebziger und achtziger Jahre zur Europäischen Union mitgemacht. Die Einheitliche Europäische Akte mit der ersten nennenswerten Modernisierung der Gründungsverträge und der Vertrag von Maastricht über die Europäische Union bestätigen und erweitern den Aufgabenbereich der Kommission und dehnen ihr Zuständigkeitsgebiet auf weitere Bereiche aus. Dazu gehören die Umwelt, die allgemeine und berufliche Bildung, Verbraucherangelegenheiten, der Ausbau der transeuropäischen Netze, die FuE-Politik, die Kultur (und nicht zuletzt) die Wirtschafts- und Währungsunion.

Die Kommission ist in erheblichem Umfang für Hilfs- und Entwicklungsprogramme in Drittländern zuständig. So ist ihr zum Beispiel die Aufgabe übertragen worden, das PHARE- und das TACIS-Programm für technische Hilfe an mittel- und osteuropäische Länder und die Republiken der ehemaligen Sowjetunion zu steuern. Das PHARE-Programm soll in den kommenden Jahren einer der Ausgangspunkte sein für die Vorbereitung der mittel- und osteuropäischen Länder auf die volle Mitgliedschaft in der Union.

Die Kommission ist an den zwischenstaatlichen Teilen des Vertrags von Maastricht über eine Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und die Zusammenarbeit in der Rechts- und Innenpolitik voll beteiligt. Auf diesen Politikfeldern hat die Kommission nicht das alleinige Initiativrecht. Auf den meisten Gebieten kann sie aber ebenso Vorschläge unterbreiten wie die Mitgliedstaaten und an den Gesprächen auf allen Ebenen teilnehmen.


Die Kommission hat bei der Erledigung ihres politischen Auftrags dynamische Beziehungen zu den anderen Institutionen hergestellt

Angesichts ihrer zentralen Stellung im Aufbau der Europäischen Union unterhält die Kommission besondere Verbindungen mit den anderen Institutionen. Wie wir bereits gesehen haben, arbeitet sie bei der Ausarbeitung von EU-Rechtsvorschriften aufs engste mit dem Ministerrat und dem Europäischen Parlament zusammen. Sie besucht nicht nur alle Tagungen des Rates und alle Sitzungen des Parlaments, sondern nimmt auch an den Debatten über ihre eigenen Vorschläge teil. Außerdem nimmt der Präsident der Kommission zusammen mit den Staats-bzw. Regierungschefs der Mitgliedstaaten an den zweimal jährlichen Tagungen des Europäischen Rates teil.

Ferner arbeitet sie als Vertreterin der gesamten Union an den jährlichen Gipfeltreffen der Gruppe der Sieben (G7-Länder) der führenden Industrienationen mit. Die Kommission ist dem Europäischen Parlament rechenschaftspflichtig, da sie mit einem Mißtrauensantrag entlassen kann. Die Kommission ist auf allen Sitzungen des Europäischen Parlaments anwesend und muß ihr Tun auf Verlangen von Mitgliedern des Hauses erläutern und begründen. Außerdem ist sie verpflichtet, schriftliche und mündliche Anfragen der Mitglieder des Parlaments zu beantworten.

Die Aufgaben der Kommission bringen regelmäßige Kontakte zum Gerichtshof mit sich, der in europarechtlichen Streitfällen endgültige Entscheidungen trifft. Einerseits befaßt die Kommission den Gerichtshof, wenn Mitgliedstaaten eine Richtlinie nicht ordnungsgemäß umsetzen oder Unternehmen eine Verordnung nicht beachten. Andererseits rufen Unternehmen den Gerichtshof an, wenn sie beispielsweise ein Rechtsmittel gegen ein Bußgeld einlegen, das die Kommission wegen eines Verstoßes gegen die Wettbewerbsvorschriften verhängt hat.

Der Rechnungshof, der darauf zu achten hat, daß die Kommission das Geld der EU-Steuerzahler sinnvoll ausgibt, prüft die Ausführung des Haushalts der EU. Das gemeinsame Ziel beider Institutionen ist die Verhinderung von Betrügereien und von Verschwendung. Auf der Grundlage des Berichts des Rechnungshofes erteilt das Europäische Parlament der Kommission die endgültige Entlastung für den Vollzug des jährlichen Haushalts.

Schließlich arbeitet die Kommission eng mit den beiden beratenden Institutionen der EU, d. h. dem Wirtschafts- und Sozialausschuß und dem Ausschuß der Regionen, zusammen und konsultiert sie zu den meisten Rechtsakten, die von ihr vorgeschlagen werden.


Die neue Kommission steht in den nächsten fünf Jahren vor einer Reihe von Herausforderungen

Männer und Frauen, die Anfang 1995 ihr Amt als Mitglieder der Kommission angetreten haben, werden dazu beitragen, die Union ins 21. Jahrhundert zu führen. Die Hauptaufgaben ihrer fünfjährigen Amtszeit stehen fest. Sie sind Ende 1994 in den Schlußfolgerungen der Präsidentschaft nach dem Gipfeltreffen der Staats- bzw. Regierungschefs herausgestellt worden.

Während ihrer Amtszeit muß die Kommission die Selbstverpflichtung der EU zu Transparenz und Offenheit beispielhaft vorleben und so die Kluft zwischen den europäischen Institutionen und den einfachen Bürgern überbrücken.

Erstens räumt die Kommission der Weiterverfolgung der Strategie für Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung, die sie in ihrem jüngsten Weißbuch dargelegt hat, hohe Priorität ein. Auch wenn die Europäische Union in eine Zeit eines guten, nachhaltigen Wachstums eintritt, kommt es doch darauf an, die Voraussetzungen für eine größere Wettbewerbsfähigkeit ihrer Industrie und ihres Dienstleistungsgewerbes zu schaffen und die strukturellen Veränderungen zu erleichtern, die notwendig sind, damit mehr Arbeitsplätze geschaffen werden können.

Zweitens bewegt sich die Union in Richtung auf eine Wirtschafts- und Währungsunion. Bei der Überwachung, welche Fortschritte die 15 Mitgliedstaaten auf dem Weg zur wirtschaftlichen Konvergenz erzielen, kann die Kommission eine wichtige Rolle spielen. Das Gipfeltreffen in Essen bestätigte, daß der Eintritt der Mitgliedstaaten in die dritte und letzte Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion davon abhängen wird, inwieweit diese die strengen Konvergenzkriterien für die Staatsfinanzen, die Inflationsraten und Währungsstabilität einhalten.

Drittens ist Anfang 1995 nach dem Beitritt Finnlands, Österreichs und Schwedens die Arbeit an einer Ausdehnung der Europäischen Union nach Mittel- und Osteuropa aufgenommen worden. Die Kommission hat unter anderem festzustellen, wo und wie die östlichen Nachbarn der Union ihre Politik an diejenige der Union angleichen können. Parallel zu dieser Aufgabe arbeitet die Kommission an den konkreten Inhalten der neuen Partnerschaftsbeziehungen zwischen der EU und ihren Nachbarn im Mittelmeerraum.

Die Kommission arbeitet auch aktiv an der Vorbereitung der Regierungskonferenz 1996 mit, die den Vertrag von Maastricht überprüfen und überarbeiten soll, um die künftige Entwicklung und Struktur der Union festzulegen, die in zehn Jahren auf 25 oder mehr Mitglieder anwachsen könnte.

Top

© ]

Aktuelle Themen

Was gibt's Neues ?

Briefkasten

Suche

Information

Umfrage