ZU DEN DOKUMENTEN DER KOMMISSION
Leitfaden
VORWORT
EINLEITUNG
I. ZUGANG ZU VERÖFFENTLICHUNGEN DER KOMMISSION
Wie erhalte ich eine Veröffentlichung der Europäischen Kommission?
Was ist zu tun, wenn die gewünschte Veröffentlichung noch nicht zum Verkauf angeboten wird?
Welche Dokumente sind darüber hinaus erhältlich?
Wie kann ich Veröffentlichungen anderer EU-Institutionen erhalten?
Werden Dokumente auch elektronisch versandt?
II. ZUGANG ZU INTERNEN, UNVERÖFFENTLICHTEN KOMMISSIONS- DOKUMENTEN
Wer kann Dokumente anfordern?
Welche Dokumente können angefordert werden?
Wo können die Dokumente angefordert werden?
Wie wird ein Dokument angefordert?
In welchen Sprachen ist der Antrag zu stellen?
Wie werden die Anträge bearbeitet?
Wie werden die Dokumente zur Verfügung gestellt?
Welche Gebühren werden erhoben?
Kann der Zugang zu einem Dokument verweigert werden?
Welche Dokumente dürfen verweigert werden?
Gewährt die Kommission Zugang zu Dokumenten Dritter?
Welche Einspruchsmöglichkeiten bestehen bei Ablehnung eines Antrags?
Dürfen von der Kommission angeforderte Dokumente verkauft werden?
Weitere Informationen
BESCHLÜSSE DER KOMMISSION
BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 8. Februar 1994 über den Zugang der Öffentlichkeit zu den der Kommission vorliegenden Dokumenten
Anhang, Verhaltenskodex für den Zugang der Öffentlichkeit zu Kommissions- und Ratsdokumenten
BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 19. September 1996 zur Änderung des Beschlusses 94/90/EGKS, EWG, Euratom über den Zugang der Öffentlichkeit zu den der Kommission vorliegenden Dokumenten(96/567/Euratom, EGKS, EG)
WICHTIGE ANSCHRIFTEN
Delegationen der Kommission in Drittländern
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