3. Die anwendungsbezogenen Pilotprojekte

3.1. Das Behördennetz

Derzeit bestehen mehrere getrennte Behördennetze. Diese sollen zu einem einheitlichen Behördennetz mit einem gemeinsamen Betreiber zusammengefaßt werden. Für die Pilotphase ist ein Betrag von 150.000 DM aus den Privatisierungserlösen vorgesehen. Im übrigen wird der Aufbau des Behördennetzes aus den Haushalten bezahlt.

Die für das FreeNet-Konzept notwendigen Einwählknoten lassen sich auch für das Behördennetz kostensenkend einsetzen: So mußten beispielsweise für eine bestehende Festverbindung 'Ansbach-München' (148 km Luftlinie) mit analoger Telefonkapazität (14,4 Kbit/s) 1994 35.932,50 DM an die TELEKOM entrichtet werden. Ersetzt man diese Festverbindung nun durch eine ISDN-Wählverbindung zum passiven Einwählknoten Ansbach (und weiter - Bayerische Datenautobahn -Citynetz München - angeschlossenes Ministerium), die nur bei Datenanfall und entsprechend dem Volumen aufgebaut wird (1-2 x B = 64-128 Kbit/s), so verringern sich die Kosten auf heute 5.312,00 DM/a (ununterbrochene 10stündige Nutzung arbeitstägig unterstellt) bei gleichzeitiger Erhöhung der Datenkapazität auf etwa das neunfache des bisherigen Leistungsfähigkeit und hoher Datensicherheit, da in eine vom Nutzer nur temporär aufgebaute Wählverbindung kaum eingedrungen werden und bei Ausfall des lokalen Knotens (mit geringen Mehrkosten) automatisch auf andere Knoten ausgewichen werden kann (z.B. im Beispiel 'Ansbach' auf 'Triesdorf' oder 'Nürnberg' oder 'Erlangen'). Für solche Lösungen fallen nur geringe einmalige Zusatz-Investitionskosten an, z.B. bei einem ISDN-Basis-Wählanschluß je eine ISDN-Karte bei der Behörde und dem zugehörigen regionalen Knoten (2.000-5.000 DM). Würde man heute bei der TELEKOM eine gleichwertige digitale Festverbindung SO2 (128 Kbit/s) mieten, so ergäben sich trotz erheblicher Gebührensenkung immer noch Jahreskosten von 71.664,00 DM (nach Tarifstand 1994: 121.345,20 DM). Aufgrund der für 1996 vorgesehenen geänderten Tarifstruktur der TELEKOM kostete die Wählverbindung mit 9.926,40 DM/a immer noch erheblich weniger als das Mieten einer gleichwertigen Festverbindung.

Damit wird das BAYERNNETZ vor allem in der Fläche des Freistaates zur kostensparenden Alternative zu den herkömmlichen TELEKOM-Festverbindungen der unterschiedlichen existierenden Behördennetze, insbesondere wenn deren Datenanfall in Zukunft deutlich steigen wird. Außerdem erhielte jeder Bürger in Bayern angesichts der engmaschigen Flächendeckung der bayerischen Behörden die Möglichkeit, alle staatlichen Stellen in Bayern zum Ortstarif zu erreichen.

Bei den kommunikationstechnisch wichtigsten Behörden sind Investitionskosten von ca. 6 Mio DM notwendig. Hierfür könnten Geräte zur Sprach- und Datenkommunikation für ca. 10.000 bis 30.000 DM pro Behörde angeschafft werden. Außerdem müßten Nebenstellenanlagen umprogrammiert und erweitert werden, wobei z.B. ein S2M-Anschluß 21.000 DM kosten würde. Noch 1994 hat das Bayerische Staatsministerium der Finanzen einen Projektauftrag für den Haushalt erteilt. Mitte Januar wurde ein Projektteam eingerichtet. Die Leitung wurde dem Bayerischen Staatsministerium des Innern übertragen. Die IZB wird zu einem geeigneten Zeitpunkt hinzustoßen.

Die vorgeschlagenen regionalen Strukturen öffnen so die Möglichkeit, die absehbaren Ausweitungen der existierenden Behördennetze ohne Mehrkosten zu bewältigen, bzw. in der Regel sogar ein erhebliches Einsparungspotential freizusetzen und - durch einfache, aber trotzdem gut kontrollierte Übergänge zu allen anderen Netznutzern - die Funktionalitäten dieser Netze deutlich zu erweitern, vor allem hin zu einer erhöhten Bürgerfreundlichkeit der Verwaltungen.

3.2. SOLUM STAR

Alle Grundbuchdaten sollen digital gespeichert werden. Dies ermöglicht eine maschinelle Grundbuchführung und ein automatisiertes Abrufverfahren von Grundbuchdaten aus zentralen Grundbuchrechnern. Durch Anschluß eines Servers im Grundbuchamt Nürnberg an einen zentralen Server in München soll dies pilothaft erprobt werden. Das Projekt sieht auch die Kommunikation mit externen Nutzern des Grundbuches (Notare, Banken u.a.) vor, die im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften in Sachregistern recherchieren und Grundbuchinhalte auf dem Leitungswege abrufen können.

3.3. Dokumentenserver

Es soll ein zentrales elektronisches Dokumentenarchiv für die Staatsregierung eingerichtet werden, etwa für EU- oder Bundesratsdokumente, mit einem elektronischen Mitteilungs- und Verteilsystem im Rahmen des Behördennetzes. Die Finanzierung soll aus dem Haushalt erfolgen.

3.4. World-Wide-Web-Server

Der in München einzurichtende "WWW-Server", eine Datenbank der Staatsregierung, soll an das Internet angeschlossen werden und so bayern-, deutschland- und weltweit aktuelle und öffentlichkeitsrelevante Informationen zur Verfügung stellen.

3.5. Bayernweites Verkehrsmanagement BAYERN-INFO

Ziel dieses Projektes ist die Schaffung eines bayernweiten umfassenden Verkehrsdatenverbunds. Hierdurch sollen die Sicherheit, die Umweltverträglichkeit und die Wirtschaftlichkeit des Verkehrs als Grundlage für die Wirtschaftsentwicklung nachhaltig verbessert werden. Dazu werden verschiedene Verkehrsdaten- und Informationszentralen aufgebaut, aus denen die Verkehrsleitsysteme gesteuert, verkehrsmittelübergreifende Verkehrslageberichte erstellt und bayernweit regional aktualisierte Fahrplanauskünfte für den Öffentlichen Personennahverkehr zur Verfügung gestellt werden.

Ein zweiter Schwerpunkt betrifft die Entwicklung und Erprobung tragbarer Mobilitätsplaner, die dem einzelnen Verkehrsteilnehmer bayernweit individuell selektierte Verkehrsinformationen übermitteln können.

3.6. Güterverkehrslogistik Bayern 2000

Das Projekt hat das Ziel einer schnellen Übertragung warenbegleitender und warenverteilender Informationen, um Güterverkehrsströme zu bündeln und zu beschleunigen und so zu einer besseren Nutzung der vorhandenen Transportkapazitäten zu kommen. Sog. Güterverkehrszentren binden Verkehrsbetriebe der unterschiedlichsten Ausrichtung (Transport, Lagerei, Spedition u.s.w.) und mehrere Verkehrsträger (LKW, Bahn, Schiff, Flugzeug) in ein integriertes Konzept der Planung und der Steuerung von Güterverkehrsströmen in und aus den Städten ein. Dabei bedarf es einer Informations- und Kommunikationsvernetzung, die einen papierlosen und schnellen elektronischen Datenverbund ermöglicht, um eine vorauseilende und begleitende Informationsübertragung zum Managen von Güterströmen zwischen den verschiedenen Verkehrsbetrieben und Verkehrsträgern zu realisieren.

3.7. Baulogistik

Hier soll die hochleistungsfähige Kommunikationsinfrastruktur des BayNet (Daten-, Bild- und Sprachkommunikation) genutzt werden, um mittelständische Bauunternehmer in die Lage zu versetzen,

Gerade im Logistikbereich bestehen erhebliche Produktivitätsreserven, die der bayerischen Wirtschaft einen Produktivitätsvorsprung verschaffen können.

3.8. Das Bayerische Innovationsnetz

Aufbauend auf den bereits erwähnten regionalen Einwählknoten nach dem FreeNet-Konzept wird sich die Pilotnutzung des Datennetzessich aus der engeren regionalen Verbindung zwischen Forschung und Entwicklung (als Hauptentstehungsort von Innovationen) auf der einen Seite und der innovativen Wirtschaft (als Verwerter und Nutzbarmacher dieser Informationen) auf der anderen Seite ergeben. Hier ist der Bedarf bereits deutlich zu erkennen, hier ist auch die erforderliche Vertrautheit und Aufgeschlossenheit für Datennetze vorhanden. Daher sollen die erforderlichen regionalen Knoten der FreeNets zuerst und mit Priorität diesem Bereich dienen.

Folgende fehlende Grundstrukturen sind zu schaffen:

Am Ende der Anschubfinanzierung würde das Bayerische Innovationsnetz in diesem Fall nach allen Erfahrungen zwischen 50.000 und 150.000 registrierte Nutzer haben mit 15.000 - 50.000 Kontakten pro Tag (von durchschnittlich etwa einer halben Stunde Dauer).

3.9. Mittelstands-Info

Das Projekt dient der Verbesserung der Versorgung der mittelständischen Wirtschaft, insbesondere des Handwerks, mit außerbetrieblichen und partiell auch zwischenbetrieblichen Informationen. Es soll die Kammern und Verbände unterstützen, ihre Mitgliedsunternehmen mit bedarfsgerechten Informationen zeitgerecht zu versorgen. Das Projekt beinhaltet den Aufbau von entsprechenden Informations- Datenpools. Zur Datenübermittlung kann das BayNet eingesetzt werden.

3.10. Multimediale Datenbank Textilwirtschaft

Durch die multimediale Datenbank sollen die bayerischen Firmen der Textil- und Bekleidungsindustrie in die Lage versetzt werden, auf Markttrends schneller zu reagieren und damit ihre Wettbewerbsfähigkeit im Verhältnis zu Billigimporten zu stärken. Ein Datenbanksystem soll Informationen über Materialien, Halbprodukte / Produkte und deren Lieferanten sowie Rohstoffe und Produktionsbedingungen, aber auch über Marktwünsche und Markttrends in der Textil- und Bekleidungsindustrie in Text- und Bilsform liefern. Online-Korrespondenz, Video-Darbietungen und Quick-Responds sollen das Hin- und Herschicken von Mustern per Straße erübrigen. Die Angebote der Beschaffungsmärkte und die Wünsche der Absatzmärkte können so schneller und präziser aufeinander abgestimmt und die Kommunikation zwischen Anbieter und Nachfrager verkürzt und intensiviert werden. Dies gilt in gleicher Weise für den Dialog zwischen Stoff- und Bekleidungshersteller wie zwischen Bekleidungshersteller und Einzelhändler.

3.11. Telearbeit in einem Ballungsraum

Bei diesem Projekt werden ca. 5 % der Mitarbeiter in den Bereichen Entwicklung, Einkauf und Technik der Firma BMW (rd. 300 Personen) einen Telearbeitsplatz am Wohnort erhalten. Dies eröffnet die Möglichkeit, Arbeitsplätze mit den verschiedensten Anforderungsprofilen unter technischen, wirtschaftlichen, organisatorischen und sozialen Aspekten praxisnah zu erproben.

3.12. Multimedia Bayern

Es handelt sich um ein Konzept für die Verteilung interaktiver multimedialer Dienste an je 2000 Pilotprojektteilnehmer in München und Nürnberg. Über das Fernsehgerät und den PC sollen von zentralen Servern in München und Nürnberg diverse Dienste angeboten werden, wie Video-on-demand, regionale und überregionale Informationsdienste, Telelernprogramme, Telemedizin u.a.

3.13. Bayerisches Gesundheitsnetz

Unter dem Begriff "Bayerisches Gesundheitsnetz" sollen innovative Anwendungen in der Medizin unter Einsatz neuer Kommunikationstechniken zusammengefaßt werden. Hierdurch soll in allen Landesteilen eine vergleichbare medizinische Versorgungsqualität erreicht werden. Die Telekommunikation über das Bayernnetz kann durch Entfernung entstehende Kosten und Belastungen entscheidend verringern. Eine auch telekommunikativ hochentwickelte Medizin bietet darüber hinaus ain attraktives Pilotfeld für die medizin-orientierte Industrie im Freistaat.

Das Pilotprojekt ist patientenorientiert. Moderne Verfahren, welche im Aktionsbereich "Hochleistungsmedizin" erforscht werden, verkürzen Wartezeiten, verbessern das Gespräch und den Gedankenaustausch der behandelnden Experten und ermöglichen zusätzliche Formen der Therapiekontrolle. Durch telekommunikative Verknüpfung schafft das Bayerische Gesundheitsnetz eine "bayerische Hochleistungsklinik". Bayern verfügt über medizinische Hochleistungszentren in fast allen Bereichen, allerdings über Institutionen in ganz Bayern verteilt. Werden diese Zentren durch leistungsfähige Telekommunikation so verbunden, daß sie routinemäßig eng, teilweise zeitgleich kooperieren können, schafft man ohne neuerliche Investitionen ein hochrangiges Kompetenzzentrum. Es kann von vielen Stellen aus patientenfreundlich genutzt werden und die getätigten Investitionen erschöpfend nützen.

Darüber hinaus verkürzt das Bayerische Gesundheitsnetz Informations- und Fortbildungszeiten durch Gesundheitsinformationsdienste. Dies betrifft zunächst die kompetente Filterung und Aufbereitung von Medizinpublizistik. Das Netz ermöglicht weiterhin externe Hightech-Berechnungen bis zu Verschlüsselungsdiensten, den elektronischen Transport von Abrechnungsdaten, Konferenzdienste, Referenzbefund-Datenbanken sowie Geräte-Fernwartung.

3.14. DAB Bayern

Während Rundfunk bislang analog übertragen wird, erfolgt die Übertragung bei DAB digital. Das System Digital Audio Broadcasting (DAB) wurde im Rahmen eines Eureka-Projektes entwickelt und steht heute zur Abstrahlung von Datenrundfunk zur Einführung bereit. Im Hinblick auf die medienpolitische und industriepolitische Bedeutung der Einführung von DAB soll in Bayern ein Pilotprojekt DAB Bayern durchgeführt werden, in dessen Rahmen die Markteinführung von DAB-Endgeräten für den Audio-Bereich sowie die Veranstaltung von Zusatzdiensten (Datenrundfunk, wie Verkehrsinformationen, Verkehrsmanagement, Börsendienst, Fremdenverkehrsinformationen) über DAB-Rundfunknetze erprobt und die Akzeptanz untersucht werden soll. Die Ausstrahlung soll von Augsburg über das südliche Voralpenland einschließlich Chiemgau und München nach Ingolstadt bis in den Raum Nürnberg und weite Teilen Frankens erfolgen.


Das BAYERNNETZ (BayNet) ist die Basis für die neuen Kommunikationstechnologien.

4. Die Umsetzung des Konzepts

4.1. Finanzierung aus dem Haushalt

Die Finanzierung erfolgt zum Teil aus Haushaltsmitteln, zum Teil aus den Privatisierungserlösen.

Die schon bisher für die Bereitstellung des Hochschulnetzes und der verschiedenen Behördennetze sowie von den Behörden im übrigen für die Telekommunikation (Telefon, Fax, Post u.ä.) aufgewendeten Mittel sollen für die Errichtung und den Betrieb des BayNets einschließlich der daraufliegenden staatlichen CNs (Behördennetz und ggf. Hochschulnetz) eingesetzt werden. Jeder der staatlichen Netzbenutzer soll entsprechend der Intensität seiner Nutzung der verschiedenen gemeinsamen Trassen grundsätzlich einen adäquaten finanziellen Beitrag aus seinem Haushalt leisten.

Darüber hinaus sollen die Projekte Dokumentenserver und WWW-Server aus dem allgemeinen Haushalt finanziert werden.

4.2. Die vorgesehene Förderung von Pilotprojekten

Im übrigen sollen für die Errichtung eines bayernweiten Hochgeschwindigkeitsnetzes und für die Förderung neuer Kommunikationstechnologien insgesamt 100 Mio DM aus Privatisierungserlösen vorbehaltlich der Zustimmung des Bayerischen Landtags zur Verfügung gestellt werden. Die Auswahl der Projekttypen und die Entscheidung über die ins Auge gefaßte jeweilige Förderhöhe (Höchstbetrag und Förderanteil) hat der Ministerrat im Rahmen seiner Entscheidung über das Gesamtkonzept aufgrund der Empfehlungen der Themenarbeitskreise, der Auswahl durch den Führungsarbeitskreis und der Beurteilung durch den Beirat getroffen.

4.3 Das Förderverfahren

Das für das jeweilige Projekt zuständige Ministerium fordert die betreffende Projektgruppe auf, einen Förderantrag zu stellen. Nach Prüfung des Förderantrags und Genehmigung des bayerischen Haushalts durch den Landtag erläßt es den Förderbescheid. Die Förderung soll in einer Weise erfolgen, daß nicht die beteiligten Unternehmen und Personen gefördert werden, sondern daß der Staat durch sachliche und finanzielle Beiträge einen Teil der Kosten der Pilotprojekte übernimmt, etwa einen Teil der Investitionskosten oder die Kosten der wissenschaftlichen Begleitung oder die Netzkosten. Dies kann auch durch Beteiligung an einer für das jeweilige Projekt zu gründenden Projektgesellschaft geschehen.

Sobald der Bayerische Landtag den Doppel-Haushalt 1995/96 beschlossen und damit ggf. die für die Pilotprojekte angesetzten Mittel freigegeben hat, können die Projekte begonnen werden. Dies wird voraussichtlich Mitte 1995 der Fall sein.

Projekte und Projektteile, die zwar durch alle beteiligten Gremien eine Förderempfehlung erhielten, aber aus verschiedenen Gründen zurückgestellt wurden, sollen nach Vorschlag des Führungsarbeitskreises und auf Empfehlung des Beirats frühestmöglich mit neuen Mitteln gefördert werden. Außerdem sollten nach Meinung des Führungsarbeitskreises und des Beirats wegen der großen Bedeutung der Materie für die Zukunft Bayerns frühestmöglich weitere Telekommunikationsprojekte gefördert werden, etwa der Aufbau elektronischer Bibliotheken oder die Entwicklung und der Einsatz von Multimedia-Anwendungen im Unterricht der Bildungseinrichtungen. Auch im Bereich der Telemedizin und bestehe noch erhebliches Innovationspotential.

Bis zum Abschluß der Pilotprojekte sollen die verschiedenen Projektgruppen gegenüber ihren TAK jährlich Zwischenberichte abgeben. Diese Berichte werden dem Führungsarbeitskreis, dem Kabinettsausschuß und dem Ministerrat vorgelegt, der über die Mittelverteilung des Folgejahres beschließen wird. Mit Projektende soll von den Projektgruppen ein Abschlußbericht erstellt werden, der veröffentlicht werden wird. Die Staatsregierung wird nach Abschluß aller Pilotprojekte einen Abschlußbericht über die Initiative erstellen.


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