Teil I: Bayerns Weg in die Telekommunikationsgesellschaft

5. Initiative der Staatsregierung "Bayern online"

5.1. Ziel

Wie dargestellt, finden sich derzeit auf der einen Seite wenige, die ein Interesse an höherwertigen Telekommunikationsanwendungen haben, auf der anderen Seite existiert kein ausreichend attraktives und breites Angebot an Diensten. Dies hat wiederum seine Ursache in der derzeitigen und auch bei einer Angebotserweiterung zu erwartenden geringen Nachfrage, die kein kostendeckendes und schon gar kein rentables Angebot trägt; ein Teufelskreis, den es zu durchbrechen gilt.

Um Bayerns Spitzenplatz als Wirtschaftsstandort auch künftig zu halten und auszubauen, ist es das Ziel der Initiative der Bayerischen Staatsregierung, den Einsatz moderner Telekommunikationsmethoden in Bayern zu beschleunigen. Die Analyse hat gezeigt, daß hierzu dreierlei Hemmnisse abgebaut werden müssen:

5.2. Strategie

Dieses Ziel kann durch ein dreigleisiges Vorgehen erreicht werden:

Die Staatsregierung hat sich entschlossen, hierzu einerseits breit angelegte und öffentlichkeitswirksam begleitete Pilotprojekte durchzuführen, andererseits netzseitig geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Kosten für Telekommunikationsanwendungen zu senken.

5.2.1. Pilotprojekte

Angesichts von Leitungskapazitäten, die den Übertragungsbedarf auf absehbare Zeit decken können, sind in Bayern zunächst primär nicht Investitionen in den Bau von Leitungen notwendig, sondern es kommt darauf an, bis zum Erreichen der "kritischen Masse" schnellstmöglich ausreichende Nachfrage für alle gängigen Anwendungsbereiche und Qualitätsstufen der Informations- und Telekommunikationstechnik zu schaffen. Erst dann wird der Markt selbständig ausreichend wachsen.

An den bayerischen Hochschulen und sonstigen Forschungseinrichtungen sind we- der Akzeptanz- noch Informationsprobleme ersichtlich. Hier genügt das Angebot leistungsfähigerer Telekommunikationsanschlüsse. Danach kann sehr schnell ein Nachfrageprofil erreicht werden, das sowohl von der Einzelanwendung her als auch in der Summe Leitungskapazitäten von 34 Mbit/s und mehr erfordert. Die so erzeugbare Grundlast rechtfertigt eine Verknüpfung der Universitätsstandorte mit Hochgeschwindigkeitsverbindungen, die das "Backbone" eines bayerischen Hochgeschwindigkeitsnetzes darstellen sollen. Die hierfür erforderlichen Leitungskapazitäten sind vorhanden oder können kurzfristig eingerichtet werden. Im übrigen kann davon ausgegangen werden, daß die Leitungskapazitäten von Seiten der TELEKOM bzw. der alternativen Anbieter ohne weitere staatliche Anreize ausgebaut werden, wenn sich für deren Nutzung ausreichende Nachfrage abzeichnet. Anders als bei den Hochschulen und sonstigen Forschungseinrichtungen muß die Nachfrage nach Telekommunikationsdienstleistungen bei den Wirtschaftsunternehmen und im privaten Bereich angekurbelt werden. Dies soll durch staatlich geförderte Pilotprojekte mit Multiplikator-Wirkung erfolgen. Flächendeckende Anschlußmöglichkeiten mit Glasfaser werden abgesehen von den Hochschulen und sonstigen Forschungseinrichtungen für die potentiellen Nutzer neuer Kommunikationstechnologien auf absehbare Zeit nicht erreichbar sein. Außerdem ist ein großer Teil selbst breitbandiger Anwendungsmöglichkeiten bereits mit den vorhandenen Kupferleitungen möglich. Es gilt daher zunächst, diesen Markt auch mit Hilfe der marktgängigen Übergangslösungen zu erschließen. Die von der Wirtschaft und im privaten Bereich durchzuführenden Pilotprojekte sollen daher mit weniger anspruchsvollen und weniger komplexen Telekommunikationsanwendungen beginnen, die noch nicht unbedingt Glasfaserleitungen erfordern, aber eine schrittweise Steigerung der Komplexität vorsehen. Um das Marktpotential auszuloten, ist es auch sinnvoll, nicht nur auf einen Endgerätetyp, den PC oder das Fernsehgerät mit Set-top-box, zu setzen, sondern parallel zu fahren. Die Diensteanbieter können hierdurch unter- schiedliche Kundengruppen mit unterschiedlichen Endgeräten und unterschiedlichen Anwendungen erreichen.

5.2.2. Netzseitige Maßnahmen

Üblicherweise wird in Deutschland für die Telekommunikation auf die Dienste der DEUTSCHEN TELEKOM AG zurückgegriffen. Die damit verbundene unattraktive Situation bei den Netzkosten muß und kann aber bereits in der Pilotphase verbessert werden.

5.2.2.1. Senkung der Gebühren der TELEKOM:
Solange und soweit das Monopol der TELEKOM besteht, kann deren Gebührenpolitik staatlicherseits noch stärker beeinflußt werden. Die Bayerische Staatsregierung wird daher unmittelbar und über die Bundesregierung auf eine Senkung der Gebühren der TELEKOM dringen.

5.2.2.2. Errichtung eines alternativen bayerischen Netzes:
Die TELEKOM betreibt auf eigenen Telekommunikationsleitungen ein Telekommunikationsnetz, das sie gegen Entgelt Dritten zur Verfügung stellt, sei es für das Telefon, sei es für die Übertragung von Daten, sei es für andere Dienste. Das Monopol der TELEKOM beschränkt sich jedoch inzwischen nur noch auf die Bereiche Leitungen und Sprache. Daher kann die Übermittlung von Daten bereits heute auch durch andere als die TELEKOM gewerbsmäßig erfolgen. Es ist weiter zulässig, daß dieser Dritte hierzu ein eigenes logisches Netz betreibt, wenn er hierzu nur die Leitungen der TELEKOM benützt. Dementsprechend gibt es in Deutschland inzwischen neben der TELEKOM weitere Netzanbieter, die zwar nicht eigene (körperliche) Übertragungsleitungen, aber ihre Dienste als Betreiber eines logischen Netzes anbieten.

Die Durchbrechungen der verbliebenen beiden Monopole der TELEKOM erlauben es den Marktteilnehmern schon heute, die Telekommunikationskosten auch dadurch zu senken, daß sie - entsprechende Finanzkraft vorausgesetzt - ein eigenes (logisches) Telekommunikationsnetzwerk betreiben oder von einem alternativen Anbieter betreiben lassen und hierbei weniger Kosten erzeugen, als die Gebühren der TELEKOM für Einzelanschlüsse ausmachen. Es hängt vor allem von der Zahl der Anschlüsse und von deren Nutzungsprofil ab, ob sich ein privates Netzwerk rechnet. Im Hinblick auf die Verteilung der Telekommunikationskosten auf die einzelnen Dienste ist ein solches Netz vor allem dann interessant, wenn es nicht nur der Übermittlung von Daten dient, sondern der Betreiber auch die Vermittlung von Sprache übernimmt. Ferner lassen sich durch die Verwendung eigener Leitungen (statt Leitungen der TELEKOM) Kosten einsparen. Beides, die Vermittlung von Sprache und die Verwendung privater Leitungen für das Netz, ist heute bereits zulässig, wenngleich nur sehr eingeschränkt.

Es besteht aufgrund des heutigen rechtlichen Rahmens die Möglichkeit, durch die Schaffung eines gemeinsamen Datenübertragungsnetzes und durch die Bündelung mehrerer CNs zur Daten- und Sprachübertragung durch einen gemeinsamen alternativen Betreiber die Wirtschaftlichkeit einzelner alternativer Netze zu steigern. Denn die Auslastung des Netzes wird umso besser, je mehr Nutzer vorhanden sind und je inhomogener die Nutzer und ihre Nutzungsbedürfnisse sind (unterschiedliche Zeitverteilung der Nutzung der unterschiedlichen Nutzer). Hieraus ergeben sich geringere Kosten pro Nutzungseinheit.

Dies gilt gerade auch dann, wenn der Betreiber nicht eigene Leitungen verwenden darf oder kann, sondern auf Leitungen der TELEKOM zurückgreifen muß. Denn die bei der TELEKOM gebräuchlichen Anschlußleistungen gestatten es wegen ihrer wenig differenzierten Stufung (von 64 Kbit/s über 2 Mbit/s und 34 Mbit/s auf 155 Mbit/s) nicht, Anschlußleistungen zu mieten, die in etwa den benötigten Kapazitäten entsprechen. Um nicht Kapazitätsengpässen ausgesetzt zu sein, muß man im Zweifel die nächst höhere Anschlußleistung mieten und leistet sich hierdurch ungenutzte Überkapazitäten. Hinzu kommt, daß die Leitungskosten pro übertragenem bit/s mit höheren Datenraten sinken, so daß es auch aus diesem Grund günstiger ist, wenn sich mehrere Nutzer gemeinsam eine höhere Bandbreite mieten als jeder einzelne Nutzer die für ihn ausrei- chende niedrigere Bandbreite; dies umso mehr, wenn der Betreiber mit dynamischem Bandbreitenmanagement arbeitet. Dies ermöglicht, daß jeder Nutzer nach Bedarf für eine konkrete Transaktion die hierfür erforderliche Bandbreite zugewiesen bekommt und sich nicht vom aktuellen Bedarf unabhängige Bandbreiten reservieren lassen muß, die von ihm nur ausnahmsweise genutzt werden können, gleichzeitig aber den anderen Teilnehmern dann zur Nutzung fehlen.

Hinsichtlich der Kostenvorteile eines gemeinsamen alternativen Netzes auf gemieteten Leitungen kommt hinzu, daß es die Nachfrage nach größeren Leitungskapazitäten für eine Vielzahl von Nutzern erlaubt, gegenüber dem Leitungsanbieter mit einer anderen Marktmacht aufzutreten und somit günstigere Konditionen auszuhandeln. Dieser Aspekt wird vor allem nach dem Fall des Netzmonopols Bedeutung erlangen.

Der Synergieeffekt eines gemeinsamen Netzes und der Bündelung mehrerer CNs hängt allerdings auch entscheidend von den Anschlußtarifen der Netzanbieter ab. Je niedriger die Anschlußkosten sind und je flexibler der Netzanbieter hinsichtlich der Stufung der Anschlußleistungen ist, umso schwerer wird es, durch den Betrieb eines eigenen Netzes Synergieeffekte zu erzielen.

Unter den gegebenen Umständen und aufgrund der bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen bietet es sich für den Freistaat Bayern zur Umsetzung der Telekommunikationsinitiative an, ein alternatives Netz für die Daten- und Sprachtelekommunikation zu errichten und zu betreiben und hierauf neben der Telekommunikation der staatlichen Stellen untereinander und mit dem Bürger bzw. der Wirtschaft auch die Telekommunikation der Hochschulen und Forschungseinrichtungen sowie die geplanten Pilotprojekte abzuwickeln. Die univer- selle Telekommunikation der staatlichen Behörden untereinander ist gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 FAG genehmigungsfrei. Für die Hochschulen und sonstigen Forschungseinrichtungen kommt eine Genehmigung gemäß II. Nr. 5 der CN-Verfügung 1/1993 in Betracht. Die Pilotprojekte sind - soweit Sprachübertragung überhaupt vorgesehen ist - so zu gestalten, daß die Teilnehmer geschlossene Benutzergruppen i.S. von II. Nr. 4 der CN-Verfügung bilden, so daß auch insoweit die Übertragung von Daten und Sprache zulässig wäre. Hilfsweise kommt eine Genehmigung gemäß II. Nr. 3 der CN-Verfügung in Betracht. Innerhalb von 25 km-Radien bzw. Ortsnetzbereichen kann das Netz sogar auf privaten Leitungen errichtet werden. Im übrigen sind die Leitungen der TELEKOM zu verwenden. Für das Einwählen in das Netz durch Bürger bzw. Wirtschaftsunternehmen sind die üblichen Dienste der TELEKOM in Anspruch zu nehmen. Sofern zwischen den Teilnehmern an der bayerischen Telekommunikationsinitiative keine Telefonie, sondern reiner Datenverkehr stattfindet, bestehen keine besonderen rechtlichen Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.

5.2.2.3. Vollständige Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes
Sobald Netz- und Sprachmonopol vollständig gefallen sind und alternative Anbieter in den Wettbewerb eintreten, werden die Preise sowohl für die Nutzung von Leitungen als auch für die Telekommunikationsdienste aufgrund der Kräfte des Marktes fallen. Es gilt daher, den Markt frühzeitig für alternative Leitungsanbieter vollständig zu öffnen und die Beschränkungen für die Telefonie aufzuheben. Die Marktöffnung darf allerdings nur schrittweise erfolgen, da sowohl den Anbietern alternativer Leitungen als auch der TELEKOM die jeweils notwendige Vorbereitungszeit eingeräumt werden muß.

Das alternative bayerische Netz sollte daher in einer ersten Pilotphase in 1995 außerhalb der 25 km-Radien bzw. Ortsnetzbereiche auf den Leitungen der TELEKOM errichtet werden. In einer zweiten Pilotphase in 1996 sollte das Netz auch außerhalb der 25 km-Radien bzw. Ortsnetze private Leitungen verwenden. In der dritten Phase ab 1997 soll das Netz mit privaten Leitungen möglichst professionell, d.h. auch ohne Beschränkung auf CNs für Sprache pilotmäßig genutzt werden. In der vierten Phase ab 1998 sollen die alternativen Anbieter von Leitungen und Universaldiensten bereits mit Lizenzen ausgestattet sein und am Markt teilnehmen können.

5.2.3. Flankierende Maßnahmen auf Bundesebene

Im Zusammenhang mit der breiten Einführung neuer Telekommunikationstechnologien dürfen die sozialen Aspekte nicht vernachlässigt werden. Die Möglichkeit, etwa das tägliche Leben von zuhause aus zu bestreiten und auch zuhause zu arbeiten, birgt sozialen Konfliktstoff, der wissenschaftlich aufbereitet und ggf. durch entsprechende Rechtsvorschriften und andere Maßnahmen entschärft werden muß. Hier ist der Bund gefordert. Gleiches gilt für die Notwendigkeit angemessener Marketing-Maßnahmen, um die Bevölkerung mit den Möglichkeiten und Risiken der neuen Technologien rechtzeitig vertraut zu machen.

Auch im Hinblick auf Fragen des Urheberrechts und des Datenschutzes sind auf Bundesebene Lösungen nötig. Eine enge Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern ist dazu anzustreben.

5.2.4. Umsetzung der Strategie

Zur Umsetzung der Strategie sind folgende Maßnahmen erforderlich:

5.3. Konzepterarbeitung

5.3.1. Regierungserklärung

Die Erarbeitung des Konzepts erfolgte auf der Basis der
Regierungserklärung von Ministerpräsident Dr. Stoiber vom 21.7.1994. Danach soll durch die Initiative der Staatsregierung erreicht werden, daß in Bayern möglichst viele Arbeitsplätze an der Expansion des Informations- und Telekommunikationsmarktes teilnehmen. Diesem Ziel entspricht es, primär anwendungsorientierte Projekte der bayerischen Wirtschaft zu fördern.

Weiterhin kam es bei der Auswahl darauf an, daß die Projekte geeignet sind, die bayerische Wirtschaft in ihrer Wettbewerbsfähigkeit für die internationalen Märkte nachhaltig zu stärken, und zwar sowohl die Anwender der Dienste als auch die bayerischen Hersteller und Entwickler neuer Informations- und Kommunikationsdienste und -geräte. Die Projekte mußten daher geeignet sein, eine Breitenwirkung zu entfalten, und sie mußten auf Dauer angelegt sein.


Geplante Pilotphasen zur schrittweisen Netzöffnung für alternative Anbieter.

Zuschüsse sollen lediglich für die Pilotphase gewährt werden. Die Finanzierung der Folgekosten mußte daher aufgrund einer positiven Akzeptanzprognose für das jeweilige Projekt und die damit zu fördernde Technologie gesichert erscheinen.

Übergangstechnologien, d.h. Technologien ohne längerfristige Perspektive, sollten allenfalls dann gefördert werden, wenn das Projekt stufenförmig angelegt war und die Übergangstechnologie einen notwendigen Zwischenschritt darstellte. Hard- und Software sollten bereits das Forschungs- und Entwicklungsstadium überschritten haben. Andererseits sollten Vorhaben nicht gefördert werden, die auf bereits breit eingeführte Technologien bauen und lediglich einen entsprechenden Nachholbedarf der Projektpartner befriedigt hätten.

Für die Finanzierungsseite bedeutete all dies, daß eine erhebliche Eigenbeteiligung der Projektpartner zu fordern war, die das Eigeninteresse der Partner und ihre positive Akzeptanzprognose dokumentiert. Wie auch bei anderen Förderprogrammen für Pilotprojekte üblich, kann die Eigenbeteiligung durch Eigenmittel der Wirtschaftsunternehmen, durch Haushaltsmittel der beteiligten Ressorts, durch Fördermittel des Bundes und / oder der EU oder aus sonstigen Quellen ergänzt werden. Eine Eigenbeteiligung von 50 % sollte dabei das Minimum sein, die Förderhöhe im übrigen von der Finanzkraft der Partner abhängig gemacht werden.

Von den anwendungsbezogenen Pilotprojekten waren die Netzprojekte zu unterschei- den. Sie sollten auch die Grundlage für die darauf durchzuführenden anwendungsbezogenen Projekte bilden. Hier liegt die Innovation bereits im Netzmanagement durch alternative Betreiber, aber auch im Einsatz neuer Betriebstechniken wie ATM. Ziel der Netzprojekte sollte es ferner sein, die breite Bevölkerung sowie kleine und mittlere Unternehmen an Telekommunikation durch Datenübertragung heranzuführen (Nutzung von Datenbanken, elektronischen "schwarzen Brettern", e-mail u.a.).

5.3.2. Organisationsstruktur aufgrund des Ministerrats-Beschlusses vom 31.8.1994

Die Zielvorgabe bestimmte die Vorgehensweise: Die Projektvorschläge mußten von der Wirtschaft kommen. Die Gesamtthematik erfordert jedoch wichtige ressortübergreifende Weichenstellungen von massivem industrie-, wissenschafts- und medienpolitischen Gewicht. Aus diesem Grund wurde ein Kabinettsausschuß gebildet unter Vorsitz des Leiters der Bayerischen Staatskanzlei. Diesem wurde ein Arbeitskreis auf Arbeitsebene (Führungsarbeitskreis) zugeordnet. Der Führungsarbeitskreis wurde aus den Abteilungsleitern der bayerischen Ministerien und der Staatskanzlei gebildet. Der Landesbeauftragte für Datenschutz und die Leiterin der Leitstelle für die Gleichstellung von Frauen und Männern waren zu den Sitzungen jeweils eingeladen.

Der Führungsarbeitskreis hatte die Aufgabe, unter Beteiligung eines Beirats externer Berater aus Forschung, Wissenschaft und Wirtschaft, die das spezifische Know-how sowie die Interessen der Anwender- und Nutzerseite, der Netzbetreiber sowie der Hard- und Software-Industrie einbrachten, ein integriertes Konzept über die technischen Möglichkeiten und für anwendungsorientierte Pilotprojekte zu entwickeln. Zur Erfüllung dieser Aufgabe konnte der Führungsarbeitskreis auf Ergebnisse sog. Themenarbeitskreise zurückgreifen, die unter Leitung eines Vertreters des jeweils von einem bestimmten Thema besonders betroffenen Ressorts und unter Einbeziehung der Praxis Pilotprojekte konzipierten.

5.3.3. Die Arbeit der Themenarbeitskreise

Zur Vorbereitung der weiteren Arbeiten wurde daher vom Leiter der Staatskanzlei für den 19.9.1994 ein großer Kreis von Vertretern der Anwender- und Nutzerseite, der Hardware- und Software-Hersteller, der Netzbetreiber, der Ministerien und der Staatskanzlei eingeladen. Dies erschien angezeigt, um bereits bei der Auswahl der zu bearbeitenden Themen nicht an den Bedürfnissen des Marktes vorbeizugehen. Aufgrund der Ergebnisse der Sitzung dieser Ad-hoc- Arbeitsgruppe wurden neun Themenarbeitskreise (TAK) eingerichtet.

Die Mitwirkung in den vom jeweils zuständigen Ministerium bzw. der Staatskanzlei geleiteten Themenarbeitskreisen stand allen Interessierten offen und fand unentgeltlich statt. Damit ein breiter Zugang möglich war und die Interessen auch der kleinen und mittleren Unternehmen angemessen berücksichtigt werden konnten, wurden die einschlägigen Verbände über die Themenarbeitskreise informiert. Ziel war es, durch die Einrichtung der TAK Plattformen zu schaffen, auf denen die Interessierten aus Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung Kontakte knüpfen und eine Kooperation für Pilotprojekte eingehen konnten. Das Interesse war außerordentlich groß. Während der Diskussionsphase stießen immer neue Interessenten zu den TAK. Bis zu 60 Teilnehmer je TAK bereiteten die Themen auf und erarbeiteten gemeinsam und in Untergruppen innerhalb kurzer Zeit und mit großem Engagement eine Vielzahl von Projektvorschlägen. Es waren jedoch soviele, daß sie das zur Verfügung stehende Finanzvolumen um ein Mehrfaches gesprengt hätten. Daher trafen die TAK selbst jeweils bereits eine sehr strenge Auswahl, faßten Einzelprojekte zu Gesamtprojekten zusammen und konsolidierten diese.

5.3.4. Die Arbeit des Führungsarbeitskreises

Die in den einzelnen Themenarbeitskreisen erarbeiteten Projektvorschläge (vgl. hierzu die Schlußberichte der TAK, die mit beigehefteten Bestellkarten angefordert werden können) wurden vom Führungsarbeitskreis danach bewertet, ob sie den Intentionen des Bayerischen Ministerrats gerecht wurden, wie sie in der Regierungserklärung von Ministerpräsident Dr. Edmund Stoiber vom 21.7.1994 zur "Offensive Zukunft Bayern" zum Ausdruck kommen. Ferner hatte der Führungsarbeitskreis die Aufgabe, die Projekte in einem Konzept so zusammenzuführen, daß mit dem Ziel einer sparsamen Verwendung der zur Verfügung stehenden Finanzmittel möglichst viele Synergieeffekte erzielt werden. Die Standortwahl war bereits in den Themenarbeitskreisen in der Regel durch die Wirtschaftsunternehmen primär unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten und im Hinblick auf die Erfolgsaussichten des jeweiligen Projektes erfolgt. Soweit möglich, wurden hierbei regionalpolitische Erwägungen berücksichtigt.

Auch der Führungsarbeitskreis hatte wegen der Begrenztheit der für die Projektdurchführung zur Verfügung stehenden finanziellen Ressourcen wiederum Schwerpunkte zu bilden. Es war daher erforderlich,

  • die einzelnen Projekte auf ihren Pilotcharakter hin zu untersuchen und die Förderung auf den Pilotteil des jeweiligen Projektes zu beschränken,

  • die Möglichkeiten der allgemeinen Haushaltsmittel zur Finanzierung der Projekte auszuschöpfen,

  • Prioritäten dergestalt zu setzen, daß unter Berücksichtigung der allgemeinen Haushaltsmittel die vorgesehenen Mittel aus den Privatisierungserlösen für die Förderung ausreichen.

    Soweit Projekte oder Projektteile aufgrund der Schwerpunktbildung nicht berücksichtigt werden konnten, aber sowohl seitens des Führungsarbeitskreises als auch seitens des Beirats förderungswürdig erschienen, wird vom Führungsarbeitskreis eine frühestmögliche Förderung vorgeschlagen.

    5.3.5. Die Stellungnahme des Beirats externer Berater

    Der Beirat bezog zu den Projektvorschlägen und zum Konzept beratend Stellung. Mitglieder des Beirats externer Berater sind Experten aus Forschung, Wissenschaft und Wirtschaft (Bayerischer Handwerkstag, Landesverband der Bayerischen Industrie, Arbeitsgemeinschaft der Bayerischen Industrie- und Handelskammern, Zentralverband der Elektroindustrie, bayerisches Kreditgewerbe, Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, bayerische Medien ein- schließlich Druckmedien), außerdem je ein Vertreter der Kommunen, der Landwirtschaft und der Gewerkschaften (vgl. Anhang).

    Er bewertete die vom Führungsarbeitskreis für förderfähig erachteten Projekte insbesondere nach den Kriterien

    und gab eine entsprechende Empfehlung ab. Der Beirat hat sich als Beraterorgan der Staatsregierung in Fragen der Informations- und Telekommunikationtechnologiepolitik bewährt. Die Beiratsmitglieder haben sich dankenswerterweise bereiterklärt, auch künftig ihre wertvolle Beratungstätigkeit fortzu- führen.

    Am 17.2.1995 haben Beirat und Kabinettsausschuß über das nachfolgende Konzept beraten und es dem Ministerrat zur Entscheidung vorgelegt.


    Organisationsstruktur bei der Konzepterarbeitung.


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