Datenschutz

Die Einhaltung des Datenschutzes ist Aufgabe jeder Behörde. Verantwortlich für die Einhaltung des Datenschutzes in ihrem Bereich ist die oberste Dienstbehörde, d.h. bei Staatsbehörden das zuständige Staatsministerium, bei Bundesbehörden das zuständige Bundesministerium, bei Gemeinden der Gemeinderat.
Die Einhaltung der Datenschutzvorschriften wird von folgenden Stellen kontrolliert, an die sich jede Bürgerin und jeder Bürger wenden kann:
  1. Öffentlicher Bereich (Behörden):
  2. Nichtöffentlicher Bereich (Privatwirtschaft):

Vorhergehendes Thema Inhalt Naechstes Thema