Hinweise
1.
Der Bayerische Behördenwegweiser will in typischen
Lebenssituationen in allgemeiner Weise informieren, was zu tun
ist, wer zuständig ist, wer weiterhilft und wo
Anträge gestellt werden können. Vor Ort geben solche
Informationen die Bürgerhilfs-, Beratungs- und Rechtsantragsstellen
bei Behörden und Gerichten. In Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und
Landratsämtern gibt es Bürgerhilfsstellen, die den Bürgern
konkret die zuständige Stelle oder Fachbehörde (mit Telefonnummer
und oft auch mit dem Sachbearbeiter) angeben. Immer mehr Städte und
Landratsämter haben mittlerweile auch Gleichstellungsbeauftragte
(Frauenbeauftragte), die sich vornehmlich der Anliegen von Bürgerinnen
annehmen.
2.
In den folgenden Texten bedeutet Gemeinde*, daß bei
Mitgliedsgemeinden in einer Verwaltungsgemeinschaft die
Verwaltungsgemeinschaft zuständig ist.
Kreisverwaltungsbehörden sind die kreisfreien Städte
und die Landratsämter, in bestimmten Fällen auch die
Großen Kreisstädte.
3.
Einen Überblick über die Zuständigkeiten der
Gerichte und über die Beratungs- und
Prozeßkostenhilfe für Bürger mit geringen
Einkommen gibt der "Bayerische Rechtswegweiser". Diese Schrift
ist kostenlos beim Bayerischen Staatsministerium der Justiz, Pressereferat,
Prielmayerstr. 7, 80335 München, erhältlich.