Hinweise

1.
Der Bayerische Behördenwegweiser will in typischen Lebenssituationen in allgemeiner Weise informieren, was zu tun ist, wer zuständig ist, wer weiterhilft und wo Anträge gestellt werden können. Vor Ort geben solche Informationen die Bürgerhilfs-, Beratungs- und Rechtsantragsstellen bei Behörden und Gerichten. In Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und Landratsämtern gibt es Bürgerhilfsstellen, die den Bürgern konkret die zuständige Stelle oder Fachbehörde (mit Telefonnummer und oft auch mit dem Sachbearbeiter) angeben. Immer mehr Städte und Landratsämter haben mittlerweile auch Gleichstellungsbeauftragte (Frauenbeauftragte), die sich vornehmlich der Anliegen von Bürgerinnen annehmen.

2.
In den folgenden Texten bedeutet Gemeinde*, daß bei Mitgliedsgemeinden in einer Verwaltungsgemeinschaft die Verwaltungsgemeinschaft zuständig ist. Kreisverwaltungsbehörden sind die kreisfreien Städte und die Landratsämter, in bestimmten Fällen auch die Großen Kreisstädte.

3.
Einen Überblick über die Zuständigkeiten der Gerichte und über die Beratungs- und Prozeßkostenhilfe für Bürger mit geringen Einkommen gibt der "Bayerische Rechtswegweiser". Diese Schrift ist kostenlos beim Bayerischen Staatsministerium der Justiz, Pressereferat, Prielmayerstr. 7, 80335 München, erhältlich.


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