Umweltschutz

"Der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen ist, auch eingedenk der Verantwortung für die kommenden Generationen, der besonderen Fürsorge jedes einzelnen und der staatlichen Gemeinschaft anvertraut. Mit Naturgütern ist schonend und sparsam umzugehen.

Es gehört auch zu den vorrangigen Aufgaben von Staat, Gemeinden und Körperschaften des öffentlichen Rechts, Boden, Wasser und Luft als natürliche Lebensgrundlagen zu schützen, ...

die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes zu erhalten und dauerhaft zu verbessern, den Wald wegen seiner besonderen Bedeutung für den Naturhaushalt zu schützen und eingetretene Schäden möglichst zu beheben oder auszugleichen, ..."

(Auszug aus Art. 141 der Bayerischen Verfassung)

Umweltschutz - Auftrag der Verfassung

Bayern ist seiner Zeit voraus. Dies zeigt sich auch, wenn es um unsere Umwelt geht. Als andere noch debattierten, hat der Freistaat bereits gehandelt. 1984 erklärte Bayern als erstes Bundesland den Umweltschutz zum Staatsziel und nahm ihn in die Verfassung auf.

Die Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen ist schon seit langem eine wichtige Verpflichtung in der Politik der Bayerischen Staatsregierung. Mit dem Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen gründete Bayern bereits 1970 das erste Umweltministerium Europas - Beweis für den hohen Stellenwert der Umwelt in Bayern!

1972 schuf der Freistaat das erste Landesamt für Umweltschutz in der Bundesrepublik Deutschland, und nur ein Jahr später verabschiedete er das modernste Naturschutzrecht in Europa. 1976 folgte die erste Naturschutzakademie Deutschlands.

Auch die Landes- und Regionalplanung leistet durch vorausschauende Koordinierung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen einen wesentlichen Beitrag gerade zum vorbeugenden Umweltschutz. Die konkurrierenden Nutzungsansprüche an Raum und Umwelt, z.B. von Siedlungswesen, Land- und Forstwirtschaft, gewerblicher Wirtschaft, Erholung, Energiewirtschaft, Verkehr und Abfallwirtschaft werden untereinander und mit den Belangen von Natur und Landschaft, des Gewässer- und Bodenschutzes sowie der Luftreinhaltung so abgestimmt, daß Umweltbeeinträchtigungen von vorneherein soweit wie möglich vermieden werden. Besonders wichtige Ziele des

Grundprinzip ist die nachhaltige Landes- und Regionalentwicklung. Zur Umsetzung dienen die grenzüberschreitenden Entwicklungskonzepte mit der CR (etwa für den mittleren bayerisch-tschechischen Grenzraum) und mit den jungen Ländern (etwa für die fränkisch-thüringische Rennsteigregion) sowie die Teilraumgutachten (z. B. das fachübergreifende Konzept für das Umland des Flughafens München). Ein neuer Weg ist die verstärkte Einbringung der besonderen ökologischen Standortgunst Bayerns als weicher Standortfaktor in den nationalen und internationalen Wettbewerb im Zuge eines gezielten Regional- und Imagemarketings.

Umweltschutzpolitik im Einklang mit Landesentwicklungspolitik - ein Modell, das international Beachtung findet.

Frische Luft in Bayern

1974 wurde ein weiterer Meilenstein im Umweltschutz gesetzt: Bayern errichtete das in Europa erste automatische Meßnetz für die Luftüberwachung. Derzeit kontrollieren über 70 Meßstationen die lufthygienischen Verhältnisse: landesweit und rund um die Uhr. Die Messungen sind Grundlagen für Sofortmaßnahmen ("Smog-Alarm"), planerische Vorhaben für Städte und Gemeinden sowie für Projekte, die zur Luftreinhaltung beitragen. Aktuelle Meßdaten aller Meßstationen werden laufend über Bildschirmtext (Btx-Seite *250502#) sowie über das Videotext-System "Bayerntext" des Bayerischen Rundfunks bekanntgegeben und erlauben so eine aktuelle Information unserer Bürger über die Luftqualität in Bayern.

Seit 1971 wurden allein aus dem Haushalt des Staatsministeriums für Landesentwicklung und Umweltfragen Maßnahmen zur Luftreinhaltung mit rund 1 Milliarde DM gefördert. Daneben hat das Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr den Ausbau der Fernwärmeversorgung, den Bau von Gastransportleitungen und Energieeinsparungsmaßnahmen in großem Umfang gefördert, wodurch ebenfalls die Luft verbessert wurde. Auch in den nächsten Jahren werden in Bayern wichtige Luftreinhaltemaßnahmen unterstützt.

Wie kein anderes Land der Bundesrepublik hat Bayern die Schwefeldioxid-Emissionen herabgesetzt: Von 720.000 Tonnen im Jahr 1976 auf 114.000 Tonnen im Jahr 1992, rund ein Sechstel des Wertes von 1976.

Dieses Spitzenergebnis ist hauptsächlich auf die Verringerung der Schadstoff-Emissionen großer Feuerungsanlagen zurückzuführen. Seit 1. Juli 1983 ist bundesweit eine "Großfeuerungsanlagen-Verordnung" in Kraft getreten, die rechtsverbindlich Emissionsgrenzwerte vorschreibt.

Wiederum ging Bayern mit gutem Beispiel voran: Bereits Mitte 1982 nahm die Bayerische Staatsregierung Verhandlungen mit den Betreibern öl- und kohlebefeuerter Kraftwerke auf. Die Unternehmen haben sich dem Freistaat gegenüber verpflichtet, Maßnahmen zur Eindämmung der Luftschadstoffe zu ergreifen.

Zusammen mit dem Einbau von Entschwefelungsanlagen aufgrund der Großfeuerungsanlagen-Verordnung führte dies zu einer Verringerung der Schwefeldioxid-Emissionen aus bayerischen Kraft- und Heizwerken bis 1992 auf 18.000 Tonnen pro Jahr.

Auch bei den Stickstoffoxid-Emissionen der Kraft- und Heizwerke konnte eine deutliche Reduzierung erreicht werden: Sie verringerten sich von 1976 bis 1992 von 76.000 Tonnen auf 21.000 Tonnen pro Jahr und damit auf rund ein Viertel des Wertes von 1976.

Derzeit werden auch die Emissionen aus industriellen und gewerblichen Feuerungs- und Produktionsanlagen weiter vermindert. Soweit in Einzelfällen die damit verbundene Belastung die finanziellen Möglichkeiten eines Betreibers übersteigt, gewährt der Staat eine Hilfestellung in Form zinsverbilligter Darlehen.

Einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung unserer Luftqualität leisten die Kernkraftwerke. Durch ihren Betrieb werden die Einsatzzeiten fossil befeuerter Anlagen erheblich kürzer, was nicht nur die Schwefeldioxid-Emissionen, sondern insbesondere auch die unser Klima gefährdenden Kohlendioxidemissionen verringern hilft (im Sektor Kraft- und Heizwerke Rückgang von 22,2 Millionen Tonnen 1976 auf 13,4 Millionen Tonnen 1992). Kernkraftwerke sichern so eine umweltverträgliche Stromversorgung (vgl. auch hier).

Eine weitere Verminderung der Kohlendioxidemissionen läßt sich durch den Einsatz von erneuerbaren und schadstofffreien bzw. -armen Energiequellen wie Sonne, Wind und Wasser erreichen. Diese Energiequellen tragen heute mit einem Anteil von rund 6% zur Energieversorgung bei. Die energiewirtschaftliche Zukunft des 21. Jahrhunderts liegt zweifellos in der verstärkten Wirkung der Energiequelle Sonne, die die bisherigen Energiegewinnungsformen zum großen Teil ersetzen wird.

Unter dem Eindruck der Zunahme verkehrsbedingter Luftbelastungen hat Bayern als erstes Bundesland gefordert, daß Pkw mit Ottomotoren nur noch mit geregelten Drei-WegeKat zugelassen werden. Inzwischen sind bundesweit rund 43% aller Pkw mit Ottomotor mit dem geregelten Drei-Wege-Kat ausgestattet.

Im Kfz-Sektor drängt Bayern auf die nachhaltige Minderung des Kraftstoffverbrauchs und den Einsatz der bestmöglichen verfügbaren Technik zur Abgasminderung. In Zukunft werden alternative Elektro-, Erdgas- oder Wasserstoffmotoren zunehmend an Bedeutung gewinnen. Bereits heute befassen wir uns mit diesen Alternativen im Rahmen zahlreicher staatlich geförderter Pilot- und Demonstrationsvorhaben: Wir sichern uns damit eine wichtige Option bei der Neugestaltung unseres künftigen Verkehrswesens.

Seit August 1992 werden im Rahmen des Pilotprojekts "Autofreie Kur- und Fremdenverkehrsorte" in Berchtesgaden und Oberstdorf sowie mittlerweile auch in Bad Füssing, in Bad Wörishofen und im Fremdenverkehrsgebiet "Südliches Oberallgäu" immissionsbedingte, verkehrliche Entlastungskonzpte umgesetzt. Dabei werden Kern-, Kur- und Erholungsbereiche von konventionellem Kfz-Verkehr weitgehend freigehalten und statt dessen Ersatzverkehre mit schadstofffreien oder besonders schadstoffarmen Fahrzeugen (z.B. Elektrobusse) im Shuttle-Dienst eingerichtet. 31 Gemeinden, die sich zu einer Interessengemeinschaft zusammengeschlossen haben, haben sich dieser Zielsetzung verschrieben.

Als Folge der Maßnahmen zur Luftreinhaltung ist die Immissionsbelastung durch Schwefeldioxid in ganz Bayern seit Jahren rückläufig. Bei den verkehrsbedingten Belastungen durch Stickstoffoxide deutet sich nach einem Anstieg der Luftverschmutzung in den vergangenen Jahren nunmehr auch in den Städten ein Rückgang an. Trotzdem besteht für die Verminderung der verkehrsbedingten Luftverschmutzung weiter Handlungsbedarf.

Lärm kann schmerzen

Rund 50% der Bevölkerung fühlen sich durch übermäßigen Lärm gestört; in den Großstädten sind es etwa zwei Drittel der Bewohner. Die Lärmbekämpfung zählt daher heute zu den Schwerpunkten des Umweltschutzes in Bayern. Wesentliche Ziele des Lärmschutzes sind:

Am wirksamsten und meist kostengünstigsten sind die Maßnahmen, die den Lärm an der Quelle verringern. Auf diesem Gebiet hat in den letzten Jahren die Industrie erhebliche Anstrengungen unternommen.

Schallschutzmaßnahmen gegen den Verkehrslärm an stark belasteten innerstädtischen Straßen wurden vom Umweltministerium durch eine Reihe von Programmen gefördert, so zum Beispiel der Einbau von Schallschutzfenstern oder die Verwendung von lärmmindernden Straßenbelägen.

Grund- und Trinkwasser

Die seit Jahrzehnten erfolgreiche Wasserpolitik in Bayern hat die Grundlage für eine zukunftssichere Trinkwasserversorgung gelegt.

Eine Versorgungsstruktur, in der über 2.800 Wasserversorgungsunternehmen mit mehr als 4.300 öffentlichen Anlagen rd. 97% der Bevölkerung versorgen, dazu mehr als 100.000 Hausbrunnen vor allem im ländlichen Raum, zeugen davon, daß im Flächenstaat Bayern auch die Wasserversorgung aus der Fläche stattfindet.

Unser Ziel ist es, diese dezentrale, gesunde Mischstruktur, vor allem auch die ortsnahen Brunnen im ländlichen Raum, auf Dauer zu erhalten. Der Freistaat hat seit 1950 für den Bau von Wasserversorgungsanlagen rund 4,9 Milliarden DM Zuschüsse zu den 23 Milliarden Investitionskosten der Kommunen gegeben.

Vorsorgender, flächendeckender Grundwasserschutz und Ursachenbeseitigung dort, wo Belastungen auftreten, sind dabei die Säulen einer erfolgreichen Wasserschutzpolitik. Gesundes, frisches, naturbelassenes Trinkwasser für jeden bayerischen Bürger auch in Zukunft - ein bedeutendes Stück Lebensqualität für jeden einzelnen von uns; weiter noch: eine leistungsfähige Infrastruktur auch als Voraussetzung für den Erfolg des Wirtschaftsstandortes Bayern.

Klare Bäche, frische Flüsse, saubere Seen

Wußten Sie, daß allein in Bayern jährlich 2 Milliarden Kubikmeter Haus- und Industrieabwasser anfallen? Eine enorme Menge, die es zu "klären" gilt.

1948 gab es im Freistaat 20 Kläranlagen, heute sind es über 3000. Das Abwasser von 88 Prozent der Bevölkerung kann so gereinigt werden. Ein stolzes Ergebnis! Der Staat hat in den Jahren 1950 bis 1993 für kommunale Abwasseranlagen rund 9,6 Milliarden DM Zuwendungen zu den Gesamtkosten von nahezu 12 Milliarden DM gegeben.

Für die Förderung des Baus von Abwasseranlagen ist das Bayerische Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen mit seinen nachgeordneten Behörden, dem Bayerischen Landesamt für Wasserwirtschaft und 24 Wasserwirtschaftsämtern, zuständig. Sie überwachen auch die Abläufe der Kläranlagen sowie die Güte der Fließgewässer und Seen. Jährlich werden mit hochempfindlichen Meßgeräten über 800.000 Analysen zur Gewässer- und Anlagenüberwachung durchgeführt.

Die Bemühungen zum Gewässerschutz haben Wirkung gezeigt: Sehr viele der früher stark verschmutzten Gewässer haben wieder Güteklasse II erreicht, das heißt sie sind nur noch mäßig belastet.

Besonders stolz ist Bayern auf seine sauberen Seen. Am Tegernsee wurde schon 1957 mit der weltweit ersten Ringkanalisation begonnen, weitere folgten. 1989 wurde der Chiemsee-Ringkanal, das bedeutendste Seereinhaltungsprojekt in Bayern, in Betrieb genommen. Dank dieser Kanalisationen ist das Baden in den bayerischen Seen uneingeschränkt möglich.

Was der eine wegwirft...

Jeder von uns produziert im Jahr rund 480 Kilogramm Abfall. Für Bayern bedeutet das jährlich 5,7 Millionen Tonnen Müll. Wohin damit?

Das vom Freistaat Bayern entwickelte Integrierte Abfallwirtschaftskonzept, das im Bayerischen Abfall- und Altlastengesetz vom 27.2.91 verankert ist, hat die Ziele:

Trotz aller Bemühungen der für die Abfallentsorgung zuständigen Landkreise und kreisfreien Städte und der umweltbewußten Bürger wird sich die derzeit erreichte Verwertungsquote von knapp 53 Prozent mittelfristig wohl kaum wesentlich steigern lassen. Der verbleibende Restmüll - 290 kg pro Einwohner im Jahr - muß so behandelt werden, daß er umweltverträglich, d.h. mit einem nur noch geringen Prozentsatz an organischen Bestandteilen deponiert werden kann.

Für Sonderabfälle hat Bayern als erstes Bundesland seit 1972 ein landesweites Entsorgungssystem aufgebaut. Über ein Netz regionaler Sammel- und zentraler Behandlungsanlagen sowie Deponien werden pro Jahr rund 370.000 Tonnen Sonderabfälle entsorgt. Diese Anlagen zählen zu den modernsten der Welt.

Das Umweltministerium hat seit 1972 für Maßnahmen der Abfallwirtschaft über 1 Milliarde DM Zuschüsse und 680 Millionen DM zinsverbilligte Darlehen eingesetzt.

Lebensgrundlage Boden

Der Schutz des Bodens ist ein unverzichtbarer Teil bayerischer Umweltpolitik, damit diese Lebensgrundlage auch für künftige Generationen erhalten bleibt.

Die Bayerische Staatsregierung hat im Bodenschutzprogramm 1991 Ziele und Maßnahmen zum Schutz des Bodens gegen Gefährdungen durch Schadstoffbelastung, Erosion und Verdichtung sowie durch Flächeninanspruchnahme, insbesondere Bodenversiegelung, festgelegt.

Der Boden ist mit den anderen Umweltmedien eng verflochten und von vielfältigen menschlichen Aktivitäten betroffen. Bodenschutzbelange werden daher in vielen fachgesetzlichen Grundlagen berücksichtigt, so z.B. im Immissionsschutz-, Wasser- und Abfallrecht, aber auch im Raumordnungs-, Bau- und Naturschutzrecht.

Ein Beitrag zum Schutz des Bodens sind sämtliche Maßnahmen zur Senkung der Schadstoffmengen aus Industrie, Gewerbe, Verkehr, Landwirtschaft und Haushalt. Dies gilt für die weitere Verringerung der Emissionen von Luftschadstoffen, den zeit- und bedarfsgerechten Düngemitteleinsatz, den Einsatz von weniger Pflanzenschutzmitteln, die weitere Einschränkung bei der Verwendung von Streusalz ebenso wie für die Verringerung der Abfallmengen.

Zur Erfassung der unterschiedlichen Struktur und Belastbarkeit der verschiedenen Böden wird ein Bodeninformationssystem aufgebaut.

Naturschutz - groß geschrieben

Die Landschaften Bayerns sind für seine Bewohner und für viele Gäste besonders attraktiv. Dieses Schöpfungsgeschenk verpflichtet aber auch in besonderer Weise.

Deshalb hat die Naturschutzarbeit in Bayern hohe Bedeutung und erfüllt vielfach modellhaft Vorbildfunktion für andere Länder:

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