Es gehört auch zu den vorrangigen Aufgaben von Staat, Gemeinden und Körperschaften des öffentlichen Rechts, Boden, Wasser und Luft als natürliche Lebensgrundlagen zu schützen, ...
die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes zu erhalten und dauerhaft zu verbessern, den Wald wegen seiner besonderen Bedeutung für den Naturhaushalt zu schützen und eingetretene Schäden möglichst zu beheben oder auszugleichen, ..."
(Auszug aus Art. 141 der Bayerischen Verfassung)
Die Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen ist schon seit langem eine wichtige Verpflichtung in der Politik der Bayerischen Staatsregierung. Mit dem Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen gründete Bayern bereits 1970 das erste Umweltministerium Europas - Beweis für den hohen Stellenwert der Umwelt in Bayern!
1972 schuf der Freistaat das erste Landesamt für Umweltschutz in der Bundesrepublik Deutschland, und nur ein Jahr später verabschiedete er das modernste Naturschutzrecht in Europa. 1976 folgte die erste Naturschutzakademie Deutschlands.
Auch die Landes- und Regionalplanung leistet durch vorausschauende Koordinierung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen einen wesentlichen Beitrag gerade zum vorbeugenden Umweltschutz. Die konkurrierenden Nutzungsansprüche an Raum und Umwelt, z.B. von Siedlungswesen, Land- und Forstwirtschaft, gewerblicher Wirtschaft, Erholung, Energiewirtschaft, Verkehr und Abfallwirtschaft werden untereinander und mit den Belangen von Natur und Landschaft, des Gewässer- und Bodenschutzes sowie der Luftreinhaltung so abgestimmt, daß Umweltbeeinträchtigungen von vorneherein soweit wie möglich vermieden werden. Besonders wichtige Ziele des
Umweltschutzpolitik im Einklang mit Landesentwicklungspolitik - ein Modell, das international Beachtung findet.
Seit 1971 wurden allein aus dem Haushalt des Staatsministeriums für Landesentwicklung und Umweltfragen Maßnahmen zur Luftreinhaltung mit rund 1 Milliarde DM gefördert. Daneben hat das Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr den Ausbau der Fernwärmeversorgung, den Bau von Gastransportleitungen und Energieeinsparungsmaßnahmen in großem Umfang gefördert, wodurch ebenfalls die Luft verbessert wurde. Auch in den nächsten Jahren werden in Bayern wichtige Luftreinhaltemaßnahmen unterstützt.
Wie kein anderes Land der Bundesrepublik hat Bayern die Schwefeldioxid-Emissionen herabgesetzt: Von 720.000 Tonnen im Jahr 1976 auf 114.000 Tonnen im Jahr 1992, rund ein Sechstel des Wertes von 1976.
Dieses Spitzenergebnis ist hauptsächlich auf die Verringerung der Schadstoff-Emissionen großer Feuerungsanlagen zurückzuführen. Seit 1. Juli 1983 ist bundesweit eine "Großfeuerungsanlagen-Verordnung" in Kraft getreten, die rechtsverbindlich Emissionsgrenzwerte vorschreibt.
Wiederum ging Bayern mit gutem Beispiel voran: Bereits Mitte 1982 nahm die Bayerische Staatsregierung Verhandlungen mit den Betreibern öl- und kohlebefeuerter Kraftwerke auf. Die Unternehmen haben sich dem Freistaat gegenüber verpflichtet, Maßnahmen zur Eindämmung der Luftschadstoffe zu ergreifen.
Zusammen mit dem Einbau von Entschwefelungsanlagen aufgrund der Großfeuerungsanlagen-Verordnung führte dies zu einer Verringerung der Schwefeldioxid-Emissionen aus bayerischen Kraft- und Heizwerken bis 1992 auf 18.000 Tonnen pro Jahr.
Auch bei den Stickstoffoxid-Emissionen der Kraft- und Heizwerke konnte eine deutliche Reduzierung erreicht werden: Sie verringerten sich von 1976 bis 1992 von 76.000 Tonnen auf 21.000 Tonnen pro Jahr und damit auf rund ein Viertel des Wertes von 1976.
Derzeit werden auch die Emissionen aus industriellen und gewerblichen Feuerungs- und Produktionsanlagen weiter vermindert. Soweit in Einzelfällen die damit verbundene Belastung die finanziellen Möglichkeiten eines Betreibers übersteigt, gewährt der Staat eine Hilfestellung in Form zinsverbilligter Darlehen.
Einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung unserer Luftqualität leisten die Kernkraftwerke. Durch ihren Betrieb werden die Einsatzzeiten fossil befeuerter Anlagen erheblich kürzer, was nicht nur die Schwefeldioxid-Emissionen, sondern insbesondere auch die unser Klima gefährdenden Kohlendioxidemissionen verringern hilft (im Sektor Kraft- und Heizwerke Rückgang von 22,2 Millionen Tonnen 1976 auf 13,4 Millionen Tonnen 1992). Kernkraftwerke sichern so eine umweltverträgliche Stromversorgung (vgl. auch hier).
Eine weitere Verminderung der Kohlendioxidemissionen läßt sich durch den Einsatz von erneuerbaren und schadstofffreien bzw. -armen Energiequellen wie Sonne, Wind und Wasser erreichen. Diese Energiequellen tragen heute mit einem Anteil von rund 6% zur Energieversorgung bei. Die energiewirtschaftliche Zukunft des 21. Jahrhunderts liegt zweifellos in der verstärkten Wirkung der Energiequelle Sonne, die die bisherigen Energiegewinnungsformen zum großen Teil ersetzen wird.
Unter dem Eindruck der Zunahme verkehrsbedingter Luftbelastungen hat Bayern als erstes Bundesland gefordert, daß Pkw mit Ottomotoren nur noch mit geregelten Drei-WegeKat zugelassen werden. Inzwischen sind bundesweit rund 43% aller Pkw mit Ottomotor mit dem geregelten Drei-Wege-Kat ausgestattet.
Im Kfz-Sektor drängt Bayern auf die nachhaltige Minderung des Kraftstoffverbrauchs und den Einsatz der bestmöglichen verfügbaren Technik zur Abgasminderung. In Zukunft werden alternative Elektro-, Erdgas- oder Wasserstoffmotoren zunehmend an Bedeutung gewinnen. Bereits heute befassen wir uns mit diesen Alternativen im Rahmen zahlreicher staatlich geförderter Pilot- und Demonstrationsvorhaben: Wir sichern uns damit eine wichtige Option bei der Neugestaltung unseres künftigen Verkehrswesens.
Seit August 1992 werden im Rahmen des Pilotprojekts "Autofreie Kur- und Fremdenverkehrsorte" in Berchtesgaden und Oberstdorf sowie mittlerweile auch in Bad Füssing, in Bad Wörishofen und im Fremdenverkehrsgebiet "Südliches Oberallgäu" immissionsbedingte, verkehrliche Entlastungskonzpte umgesetzt. Dabei werden Kern-, Kur- und Erholungsbereiche von konventionellem Kfz-Verkehr weitgehend freigehalten und statt dessen Ersatzverkehre mit schadstofffreien oder besonders schadstoffarmen Fahrzeugen (z.B. Elektrobusse) im Shuttle-Dienst eingerichtet. 31 Gemeinden, die sich zu einer Interessengemeinschaft zusammengeschlossen haben, haben sich dieser Zielsetzung verschrieben.
Als Folge der Maßnahmen zur Luftreinhaltung ist die
Immissionsbelastung durch Schwefeldioxid in ganz
Bayern seit Jahren rückläufig. Bei den verkehrsbedingten
Belastungen durch Stickstoffoxide deutet
sich nach einem Anstieg der Luftverschmutzung in den vergangenen Jahren
nunmehr auch in den Städten ein Rückgang an. Trotzdem besteht
für die Verminderung der verkehrsbedingten Luftverschmutzung weiter
Handlungsbedarf.
Schallschutzmaßnahmen gegen den Verkehrslärm an stark
belasteten innerstädtischen Straßen wurden vom
Umweltministerium durch eine Reihe von Programmen gefördert, so zum
Beispiel der Einbau von Schallschutzfenstern oder die Verwendung von
lärmmindernden Straßenbelägen.
Eine Versorgungsstruktur, in der über 2.800 Wasserversorgungsunternehmen
mit mehr als 4.300
öffentlichen Anlagen rd. 97% der Bevölkerung versorgen, dazu
mehr als 100.000 Hausbrunnen vor
allem im ländlichen Raum, zeugen davon, daß im
Flächenstaat Bayern auch die
Wasserversorgung aus der Fläche stattfindet.
Unser Ziel ist es, diese dezentrale, gesunde Mischstruktur, vor allem
auch die ortsnahen Brunnen im
ländlichen Raum, auf Dauer zu erhalten.
Der Freistaat hat seit 1950 für den Bau von Wasserversorgungsanlagen
rund 4,9 Milliarden DM
Zuschüsse zu den 23 Milliarden
Investitionskosten der Kommunen gegeben.
Vorsorgender, flächendeckender Grundwasserschutz und
Ursachenbeseitigung dort, wo
Belastungen auftreten, sind dabei die Säulen einer erfolgreichen
Wasserschutzpolitik. Gesundes,
frisches, naturbelassenes Trinkwasser für jeden bayerischen
Bürger auch in Zukunft - ein
bedeutendes Stück Lebensqualität für jeden einzelnen von uns;
weiter noch: eine
leistungsfähige Infrastruktur auch als Voraussetzung für den
Erfolg des Wirtschaftsstandortes Bayern.
1948 gab es im Freistaat 20 Kläranlagen, heute sind es über 3000.
Das Abwasser von 88 Prozent der Bevölkerung kann so gereinigt
werden. Ein stolzes Ergebnis! Der Staat hat in den Jahren 1950 bis 1993
für kommunale Abwasseranlagen rund 9,6 Milliarden DM Zuwendungen zu den
Gesamtkosten von nahezu 12 Milliarden DM gegeben.
Für die Förderung des Baus von Abwasseranlagen ist das
Bayerische Staatsministerium für Landesentwicklung und
Umweltfragen mit seinen nachgeordneten
Behörden, dem Bayerischen Landesamt für Wasserwirtschaft und 24
Wasserwirtschaftsämtern, zuständig. Sie überwachen auch die
Abläufe der Kläranlagen sowie die Güte der
Fließgewässer und Seen. Jährlich werden mit
hochempfindlichen Meßgeräten über 800.000 Analysen
zur Gewässer- und Anlagenüberwachung durchgeführt.
Die Bemühungen zum Gewässerschutz haben Wirkung gezeigt:
Sehr viele der
früher stark verschmutzten Gewässer haben wieder Güteklasse
II erreicht, das heißt sie sind nur noch mäßig belastet.
Besonders stolz ist Bayern auf seine sauberen Seen. Am Tegernsee wurde
schon 1957 mit der weltweit ersten Ringkanalisation begonnen, weitere
folgten. 1989 wurde der Chiemsee-Ringkanal, das bedeutendste
Seereinhaltungsprojekt in Bayern, in Betrieb genommen. Dank dieser
Kanalisationen ist das Baden in den bayerischen Seen
uneingeschränkt möglich.
Das vom Freistaat Bayern entwickelte Integrierte Abfallwirtschaftskonzept,
das im Bayerischen Abfall- und Altlastengesetz vom 27.2.91 verankert ist,
hat die Ziele:
Für Sonderabfälle hat Bayern als erstes Bundesland seit 1972 ein
landesweites Entsorgungssystem aufgebaut. Über ein Netz regionaler
Sammel- und zentraler Behandlungsanlagen sowie Deponien werden pro Jahr
rund 370.000 Tonnen Sonderabfälle entsorgt. Diese Anlagen zählen
zu den modernsten der Welt.
Das Umweltministerium hat seit 1972 für Maßnahmen der
Abfallwirtschaft über 1 Milliarde DM Zuschüsse und 680 Millionen
DM zinsverbilligte Darlehen eingesetzt.
Die Bayerische Staatsregierung hat im Bodenschutzprogramm 1991
Ziele und Maßnahmen zum Schutz des
Bodens gegen Gefährdungen durch Schadstoffbelastung,
Erosion und Verdichtung sowie durch
Flächeninanspruchnahme, insbesondere Bodenversiegelung,
festgelegt.
Der Boden ist mit den anderen Umweltmedien eng verflochten
und von vielfältigen menschlichen
Aktivitäten betroffen. Bodenschutzbelange werden daher in
vielen fachgesetzlichen Grundlagen
berücksichtigt, so z.B. im Immissionsschutz-, Wasser- und
Abfallrecht, aber auch im
Raumordnungs-, Bau- und Naturschutzrecht.
Ein Beitrag zum Schutz des Bodens sind sämtliche
Maßnahmen zur Senkung der Schadstoffmengen
aus Industrie, Gewerbe, Verkehr, Landwirtschaft und
Haushalt. Dies gilt für die weitere
Verringerung der Emissionen von Luftschadstoffen,
den zeit- und bedarfsgerechten Düngemitteleinsatz,
den Einsatz von weniger Pflanzenschutzmitteln, die
weitere Einschränkung bei der
Verwendung von Streusalz ebenso wie für die
Verringerung der Abfallmengen.
Zur Erfassung der unterschiedlichen Struktur und
Belastbarkeit der verschiedenen Böden wird ein
Bodeninformationssystem aufgebaut.
Deshalb hat die Naturschutzarbeit in Bayern hohe Bedeutung und
erfüllt vielfach modellhaft Vorbildfunktion für andere
Länder:
Lärm kann schmerzen
Rund 50% der Bevölkerung fühlen sich durch
übermäßigen Lärm gestört; in den
Großstädten sind es etwa zwei Drittel der Bewohner. Die
Lärmbekämpfung zählt daher heute zu den Schwerpunkten des
Umweltschutzes in Bayern. Wesentliche Ziele des Lärmschutzes sind:
Am wirksamsten und meist kostengünstigsten sind die Maßnahmen,
die den Lärm an der Quelle verringern. Auf diesem Gebiet hat in den
letzten Jahren die Industrie erhebliche Anstrengungen unternommen. Grund- und Trinkwasser
Die seit Jahrzehnten erfolgreiche Wasserpolitik in Bayern hat die
Grundlage für eine zukunftssichere
Trinkwasserversorgung gelegt.
Klare Bäche, frische Flüsse, saubere Seen
Wußten Sie, daß allein in Bayern jährlich 2 Milliarden
Kubikmeter Haus- und Industrieabwasser anfallen? Eine enorme Menge, die es
zu "klären" gilt. Was der eine wegwirft...
Jeder von uns produziert im Jahr rund 480 Kilogramm Abfall. Für
Bayern bedeutet das jährlich 5,7 Millionen Tonnen Müll. Wohin
damit?
Trotz aller Bemühungen der für die Abfallentsorgung
zuständigen Landkreise und kreisfreien Städte und der
umweltbewußten Bürger wird sich die derzeit erreichte
Verwertungsquote von knapp 53 Prozent mittelfristig wohl kaum
wesentlich steigern lassen. Der verbleibende Restmüll - 290 kg
pro Einwohner im Jahr - muß so
behandelt werden, daß er umweltverträglich, d.h. mit einem nur
noch geringen Prozentsatz an organischen Bestandteilen deponiert werden
kann. Lebensgrundlage Boden
Der Schutz des Bodens ist ein unverzichtbarer Teil bayerischer Umweltpolitik, damit diese Lebensgrundlage auch für künftige Generationen erhalten bleibt. Naturschutz - groß geschrieben
Die Landschaften Bayerns sind für seine Bewohner und für viele
Gäste besonders attraktiv. Dieses Schöpfungsgeschenk
verpflichtet aber auch in besonderer Weise.
Diese Programme wurden zwischenzeitlich in einem
einheitlichen bayerischen Vertragsnaturschutzprogramm
zusammengefaßt, das im Herbst 1994 in Kraft trat.
Allein im Jahr 1993 sind die
Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege
mit rund 40 Millionen DM gefördert worden.