"Bayerns größter Reichtum liegt in seinem Grund und Boden. Die
Kultur und verständige Bearbeitung desselben ist die Hauptaufgabe der
bayerischen Nation."
(Josef von Utzschneider, Bürgermeister in München, 1818-1821)
Jeder 6. Arbeitsplatz im Freistaat hängt von der Landwirtschaft ab. Knapp 90% der Fläche Bayerns, das sind rund 6,2 Millionen Hektar, werden durch Land- und Forstwirte, Gärtner oder Fischer bewirtschaftet. Dies entspricht einem Anteil von 19% der Fläche des Bundesgebietes. Der Produktionswert der bayerischen Landwirtschaft beträgt jährlich rund 14 Milliarden DM. Darin sind die Leistungen noch nicht enthalten, die die Bauern mit ihrer Arbeit für die Erhaltung der Kulturlandschaft erbringen.
Hopfen
Die bayerischen Bauern erzeugen über ein Viertel der Milch und ein Fünftel des Getreides in der Bundesrepublik, außerdem 27% des Rindfleisches und 13% des Schweinefleisches. Auf bayerischem Ackerland wird vorwiegend Weizen und Gerste angebaut, daneben noch Mais, Raps, Zuckerrüben, Kartoffeln und Roggen. Sonderkulturen wie Spargel, Hopfen und Wein tragen zum internationalen Ansehen bayerischer Agrarprodukte bei.
Kennzeichnend für die bayerische Landwirtschaft ist eine kleinräumige Agrarstruktur, die sich in Haupt-, Zu- und Nebenerwerbsbetriebe gliedert. Die Einkommensentwicklung in den landwirtschaftlichen Betrieben Bayerns bleibt seit langem deutlich hinter den außerlandwirtschaftlichen Vergleichseinkommen zurück. Im Durchschnitt der Haupterwerbsbetriebe war im Wirtschaftsjahr 1992/1993 ein betriebliches Einkommen von 42.000,- DM zu verzeichnen. Rund 60% dieses Einkommens stammen aus Markterlösen und betrieblichen Dienstleistungen, 40% aus unternehmensbezogenen staatlichen Transferleistungen. Die Kombination mit außerlandwirtschaftlichem Einkommen hat für die bäuerlichen Betriebe zur Sicherung der betrieblichen Existenz eine große Bedeutung. Durch die EG-Agrarreform des Jahres 1992 und die daraus resultieren den Ausgleichszahlungen für Einkommensverluste hat sich der Anteil der Direktzahlungen am Gesamteinkommen noch deutlich erhöht.
Der Großteil der bäuerlichen Betriebe in Bayern erwirtschaftet sein Einkommen über Tierhaltung und Veredelungswirtschaft. Diese Bereiche erwirtschaften 76% des gesamten Produktionswertes der bayerischen Landwirtschaft. Die dominierenden bayerischen Rinderrassen sind das Fleckvieh, das Braun- und das Gelbvieh. Besonders begehrt sind bayerische Zuchtrinder, die in über 20 Länder exportiert werden. Rund 90% der erzeugten Milch gehen an Molkereien, die daraus eine breite Palette von Milchprodukten, insbesondere zahlreiche beliebte bayerische Käsesorten produzieren, die einen gefragten Exportartikel darstellen. Eine Milchquote von rund 7 Millionen Tonnen ist ein wichtiges wirtschaftliches Fundament unserer bäuerlichen Agrarstruktur.
Die bayerischen Bauern sind auf den Export von Agrarprodukten, insbesondere in den Bereichen Fleisch und Milch, angewiesen. 1992 lag der Agrarexport bei über 7 Milliarden DM. Seit vielen Jahren werden mehr Agrarprodukte aus- als eingeführt. Wichtigster Handelspartner ist Italien vor Frankreich und den Benelux-Ländern. Rund 90% des Exports gehen in die EU und die assoziierten osteuropäischen Nachbarstaaten.
In der Europäischen Gemeinschaft mußten sich die bayerischen Landwirte gegenüber ihren Konkurrenten mit oftmals günstigeren Wettbewerbsbedingungen durchsetzen, um ihre Marktanteile zu halten. Über 61% der landwirtschaftlich genutzten Fläche Bayerns liegen in Berggebieten oder in andern, hinsichtlich der Produktionsvoraussetzungen benachteiligten Regionen. Mit ihren Ausbildung-, Beratungs- und Förderprogrammen unterstützt die Bayer. Staatsregierung die Haupt-, Zu- und Nebenerwerbsbetriebe in Bayern und stärkt sie in ihrer Wettbewerbsfähigkeit für den europäischen Markt.
Unsere Bauern versorgen die Bevölkerung mit qualitativ hochwertigen Produkten in einem breiten
Angebotsspektrum und einem ausreichenden Angebot von Grundnahrungsmitteln bis hin zu regionalen
Spezialitäten. Dies ist und bleibt eine zentrale Aufgabe der Landwirtschaft.
Eine wachsende Bedeutung bekommt die Bereitstellung nachwachsender Rohstoffe für den Energie- und
Grundstoffbereich. Hier bieten sich neue Chancen für die Wirtschaft im ländlichen Raum. Vor allem
aber aus Gründen des Umweltschutzes und der Schonung der begrenzten fossilen Rohstoffe unserer
Erde erhält die Erzeugung nachwachsender Rohstoffe ein neues Gewicht. Bayern
hat dafür ein Gesamtkonzept entwickelt,
aus dem inzwischen zahlreiche Pilot- und
Demonstrationsprojekte entstanden sind. Durch sie sollen die Produktion und Verwertung von Biomasse
für eine breitere Marktanwendung gefördert werden.
Eine unverzichtbare Leistung unserer Bauern ist die Pflege und die Erhaltung unserer Kulturlandschaft und die
Bewahrung einer gesunden Umwelt mit den für uns alle wichtigen Lebensgrundlagen Boden, Luft
und Wasser. Millionen von Urlaubern aus aller Welt, aber auch die eigenen bayerischen Mitbürger
schätzen die abwechslungsreiche bayerische Landschaft als Urlaubs-, Freizeit- und Erholungsraum. Ohne unsere Bauern,
die diese Landschaft bearbeiten, gestalten und pflegen, gäbe es diese Vielfalt nicht. Das ist
eine volkswirtschaftliche Wertschöpfung, die der Allgemeinheit, aber auch anderen
Wirtschaftssektoren zugute kommt, den Bauern über die Preise ihrer Agrarprodukte aber nicht entgolten
wird. Ziel der Bayer. Staatsregierung ist es, diese landeskulturelle Leistung der bäuerlichen
Landwirtschaft hoffentlich anzuerkennen und zu honorieren. Ein flächendeckendes Netz leistungsstarker
und umweltgerecht wirtschaftender Haupt-, Zu- und Nebenerwerbsbetriebe, die in der Lage sind, die
vielfältigen Aufgaben zu erfüllen, bleibt eine wichtige Grundlage für das
wirtschaftliche, soziale und kulturelle Leben in unserem Land.
Zu diesem Zweck wurden in den zurückliegenden Jahren eine Reihe
von Maßnahmen und Förderprogrammen entwickelt. Die bayerische Agrarpolitik war von Anfang an
am Grundsatz ausgerichtet, einen Einklang zwischen marktpolitischen Erfordernissen und ökologischen
Notwendigkeiten zu erreichen.
Daraus entwickelten sich auch die Schwerpunkte der Agrarpolitik der Bayerischen Staatsregierung:
Die Ländliche Entwicklung in der Feldflur bleibt in weiten Gebieten Bayerns ein unentbehrliches
Instrument zur Milderung des Arbeits-, Kosten- und Energieaufwandes in der Landwirtschaft.
Zusätzlich hat sie wichtige Aufgaben im Sinne des Naturschutzes, des Gewässerschutzes und
der Landschaftspflege zu erfüllen.
In über 1.800 Dörfern laufen inzwischen Maßnahmen der Dorferneuerung. Ziel ist eine
ganzheitliche Entwicklung des Dorfes zur Stärkung des wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Lebens
in der Dorfgemeinschaft.
Mit einem eigenen, von der EG mitfinanzierten Förderprogramm, dem sogenannten 5b-Ziel-Programm,
soll die Entwicklung strukturschwacher Regionen verbessert werden. Die Maßnahme
erstreckt sich über die Landwirtschaft hinaus auch auf Projekte für kleinere und mittlere
Unternehmen, auf die Verbesserung der
Infrastruktur, den Ausbau des Fremdenverkehrs. Sie umfaßt Maßnahmen zum Schutz der
Umwelt, zur Dorfentwicklung, zur Kulturförderung sowie zur Aus- und Fortbildung der Bürger
im ländlichen Raum.
Der Wald genießt in Bayern seit vielen Jahren einen besonderen
gesetzlichen Schutz. Im Waldgesetz von 1975 hat Bayern als erstes
Bundesland die Grundzüge einer modernen Forstpolitik formuliert.
Seine wichtigsten Ziele sind die Erhaltung der Waldfläche und die
Sicherung der Funktionen des Waldes. 1984 wurde der Schutz des Waldes auch
in der Bayerischen Verfassung (Art. 141 Abs. 1) verankert.
Der Wald erfüllt für uns wichtige Funktionen und ist
unverzichtbarer Bestandteil einer gesunden Umwelt.
Er schützt den Boden vor Erosion, reinigt Luft und Wasser und sichert
ein ausgeglichenes Klima. Außerdem ist er Lebensraum für Tiere
und Pflanzen. Er bietet uns zahlreiche Erholungsmöglichkeiten und
liefert den immer wieder nachwachsenden Rohstoff Holz.
Die Erzeugung von Holz ist nach wie vor eine der wichtigsten Aufgaben der
Forstwirtschaft. Sie hat große volkswirtschaftliche Bedeutung. Ohne
ausreichenden Erlös durch den Holzverkauf können die
Forstbetriebe ihre Aufwendungen für Pflege und Erhaltung des Waldes
nicht decken. Auch aus Umweltschutzgründen gewinnt die Produktion und
die Verwendung des Rohstoffes Holz an Bedeutung. Holz wächst
praktisch ohne Dünger und Pflanzenschutzmittel ständig nach und
benötigt bei der Gewinnung, der Be- und Verarbeitung nur
vergleichsweise wenig Energie. Gegenüber anderen Rohstoffen bereitet
Holz als Naturprodukt auch bei der Entsorgung kaum Probleme.
Schließlich trägt die Holzerzeugung auch dazu bei, den
CO2-Anteil in der Atmosphäre, der für den sogenannten
"Treibhauseffekt" mitverantwortlich gemacht wird, zu senken.
Durch eine möglichst naturnahe Bewirtschaftung wird sichergestellt,
daß Bayerns Wälder auf Dauer ihre vielfältigen Schutz-,
Erholungs- und Rohstoffunktionen erbringen können. Wesentliches Ziel
der naturnahen Forstwirtschaft ist es, stabile, standortgerechte und
gesunde Mischwälder zu schaffen, zu pflegen und schonend zu nutzen.
Auch den Belangen des Naturschutzes kann so auf großer Fläche
entsprochen werden. Auf die Erhaltung und Pflege von Biotopen wird seit
lang em besonderer Wert gelegt. Zur Erhaltung und Beobachtung
natürlicher, vom Menschen unbeeinflußter Wälder hat die
Bayerische Staatsforstverwaltung 147 Waldbestände mit einer
Gesamtfläche von rund 6200 ha zu Naturwaldreservaten erklärt.
Im Bayerischen Wald wurde 1970 der erste deutsche Nationalpark mit einer
Größe von rund 13000 ha eingerichtet.
Im Rahmen des forstlichen Landesförderungsprogamms werden Bayerns
Waldbesitzer gezielt bei der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung
ihres Waldes unterstützt.
Nach wie vor geben die neuartigen Waldschäden Anlaß zur Sorge.
Bayern hat bereits rund 80 Millionen DM in die Waldschadensforschung
investiert.
Nach dem derzeitigen Erkenntnisstand spielen bei der komplexen
Walderkrankung neben standörtlichen und witterungsbedingten
Einflüssen die Luftschadstoffe eine wichtige Rolle. Daher wurde
beispielsweise der Schwefeldioxidausstoß aus bayerischen
Kraftwerken in den letzten 15 Jahren um über 80% reduziert (vgl. dazu
auch Bäuerliche Landwirtschaft im Interesse aller Bürger
Agrarpolitisches Leitbild der Bayer. Staatsregierung ist der mittelständische, leistungsfähige,
bäuerliche Unternehmer, der eigenverantwortlich, umweltgerecht und marktorientiert
wirtschaftet. Nach Überzeugung der Bayer. Staatsregierung ist die bäuerliche Landwirtschaft am
besten geeignet, die vielfältigen gesellschaftlichen Aufgaben zu erfüllen, die heute und in
Zukunft von der Landwirtschaft gefordert werden.
Schwerpunkte der Agrarpolitik
Zur Sicherung und Stärkung der bäuerlichen Landwirtschaft hat die Bayer. Staatsregierung bereits
im Jahre 1970 mit dem Landwirtschaftsförderungsgesetz eine zukunftsweisende Weichenstellung
vorgenommen. Mit diesem "Bayerischen Weg der Agrarpolitik" setzte sich die Staatsregierung
das Ziel, die bäuerliche
Landwirtschaft, die in Bayern vielerlei Wettbewerbsnachteilen und Produktionserschwernissen ausgesetzt ist,
durch staatliche und gesellschaftliche Unterstützung in ihrer Existenz zu sichern.
Politik für den ländlichen Raum
Die Gestaltung des ländlichen Raumes stellt einen besonderen Schwerpunkt der bayerischen Agrarpolitik
dar. Mit den Maßnahmen der Ländlichen Entwicklung sollen Landschaft und Dörfer
funktionsfähig und attraktiv erhalten werden.
Naturnahe Wald- und Forstwirtschaft
Rund ein Drittel der Fläche des Freistaats (2,5 Millionen ha) ist von
Wald bedeckt. Damit ist Bayern das waldreichste Bundesland. Mehr als die
Hälfte des Waldes gehört den über 400.000 privaten
Waldbesitzern - meistens Landwirten -, ein Drittel dem Staat, der Rest
sind Körperschafts- (rund 13 Prozent) und Bundeswald. Wald in Gefahr?
In den letzten Jahren sind in Bayerns Wäldern immer wieder
Schäden durch Stürme, Naßschnee und Borkenkäfer
aufgetreten. Durch das Landesförderungsprogramm konnte die
Staatsregierung den Waldbesitzern wesentlich bei der Bewältigung
dieser Katastrophen helfen.
In den Alpen sind Teile des wertvollen Schutzwaldes in ihrer Vitalität geschwächt und lösen sich allmählich auf.
Die Staatsregierung führt zur Sicherung dieser Schutzwälder seit 1986 ein Sanierungsprogramm durch. Angesichts der Bedrohung, vor allem der älteren Waldbestände, kommt es darauf an, daß eine naturnahe junge Waldgeneration möglichst schnell nachwachsen kann. Voraussetzung dafür sind ein den vorhandenen natürlichen Lebensgrundlagen angepaßter Wildbestand und - örtlich - die Einschränkung der Waldweide.
Der Schutz des Waldes ist nicht allein Aufgabe des Staates, sondern Verpflichtung für alle Bürger. Denn nur gesunde Wälder können ihre Schutz-, Nutz- und Erholungsfunktion auch in Zukunft erfüllen.