Hilfe zur Selbsthilfe - dieser Grundsatz ist Leitgedanke für alle Bereiche bayerischer Sozialpolitik. So rasch wie möglich soll der Bedürftige wieder in die Lage versetzt werden, sein Leben frei und eigenverantwortlich gestalten zu können.
Der Stellenwert und das hohe Niveau der sozialen Sicherung in Bayern finden nicht zuletzt in den finanziellen Aufwendungen des Freistaates für den Sozialbereich ihren sichtbaren Niederschlag. Seit 1970 ist der bayerische Sozialetat mehr als dreimal so stark angestiegen wie der Gesamthaushalt. 1994 sind für soziale Zwecke sowie für Einrichtungen und Maßnahmen im Gesundheitswesen rund 5,7 Milliarden DM im Staatshaushalt vorgesehen.
Bayern hat den Strukturwandel vom vorwiegend landwirtschaftlich geprägten Land zu einem Industriestaat erfolgreich bewältigt. Es wurde mit den Problemen der Rezession besser als andere Länder fertig. Bayern eröffnet seiner Bevölkerung, insbesondere der Jugend, vielfältige Zukunftschancen. Die bayerische Sozialpolitik hat dazu wesentlich beigetragen.
Auch künftig wird eine an den Bedürfnissen der Bürger orientierte Sozialpolitik die Rahmenbedingungen dafür setzen, daß der soziale Friede gewahrt bleibt, daß die Herausforderungen des Wandels in Gesellschaft und Arbeitswelt gemeistert werden und die Menschen in sozialer Sicherheit leben können.
Die Zahl der Mitarbeiter in den sozialpflegerischen Diensten hat sich
auf 19.800 Personen gesteigert. Das
bedeutet, daß im ambulanten sozialpflegerischen Bereich 7,6
Personen für je 10.000 Einwohner
vorhanden sind.
Derzeit gibt es in Bayern über 100.000 Heimplätze. Das
angestrebte Versorgungsziel von 5,64 Heimplätzen je 100 Senioren
(Bürger über 65 Jahre) ist damit bereits erreicht.
In den letzten 10 Jahren hat sich das durchschnittliche Eintrittsalter in
eine stationäre Einrichtung der Altenhilfe von 70 Jahren auf fast 85
Jahre erhöht. Wenn auch in Bayern während dieses Zeitraums die
Zahl der Pflegeplätze mehr als verdoppelt werden konnte, besteht nach
der Zielvorgabe des 4. Bayerischen Landesplans für Altenhilfe
mittelfristig ein weiterer Bedarf von etwa 4.500 Pflegeplätzen. Sie
sollen vorrangig durch Umwandlung nicht mehr bedarfsgerechter Plätze
für Rüstige geschaffen werden.
Seit 1.4.1995 stellt die Pflegeversicherung im Bereich der häuslichen Pflege je nach Pflegstufe
Geldleistungen in Höhe von DM 400,-, 800,- oder 1.300,- oder Sachleistungen im Wert
bis zu DM 750,-, 1.800,- oder 2.800,- monatlich (in Härtefällen bis zu DM 3.750,-)
zur Verfügung. Daneben bezahlt die Pflegekasse unter bestimmten Voraussetzungen
Rentenversicherungsbeiträge für ehrenamtliche Pflegepersonen je nach Pflegeaufwand und -stufe
zwischen ca. DM 200,- und 600,- monatlich. Auch die Unfallversicherung der Pflegepersonen ist
sichergestellt. Die Leistungen bei vollstationärer Pflege beginnen ab 1.7.1996.
Der Freistaat Bayern wird durch ein "Ausführungsgesetz" sicherstellen, daß die bereits
vorhandene Pflegeinfrastruktur im ambulanten, teilstationären und stationären Bereich weiter
ausgebaut und noch besser aufeinander abgestimmt wird. Damit soll unter Berücksichtigung der
Grundsätze
Der Dritte Bayerische Landesplan für Menschen mit Behinderung aus dem Jahr 1994 beinhaltet ein solides
Programm für eine maßvolle, zielgerichtete und aktive Sozialpolitik. Der Landesplan nimmt zu
aktuellen Rahmenbedingungen der Behindertenhilfe und zu vielen Bereichen der schulischen, beruflichen
und sozialen Rehabilitation fachlich Stellung. Er bietet in 70 programmatischen Vorhaben Lösungen und
Hilfen zur Bewältigung der gegenwärtigen und künftigen Aufgaben an.
Als erstes Bundesland hat Bayern 1979 den "1. Bayerischen Psychiatrieplan"
beschlossen. Seitdem sind zahlreiche Betreuungsmaßnahmen für
psychisch Kranke und psychisch Behinderte durchgeführt und
Einrichtungen wie Sozialpsychiatrische Dienste, Suchtberatungsstellen,
Wohnheime, Wohngemeinschaften, Werkstätten für Behinderte und
Selbsthilfefirmen aufgebaut worden.
In Bayern gibt es etwa 48.000 Ärzte, von denen rund 38.000 ihren
Beruf ausüben. Auf einen Arzt kommen 313 Einwohner. Von den 8.900
berufstätigen Zahnärzten - davon etwa 300 Kieferorthopäden
- betreut jeder etwa 1.340 Einwohner. In den letzten 20 Jahren hat sich
das Krankenpflegepersonal auf fast 57.000 Personen verdoppelt. Die Anzahl
der Apotheken stieg um 50 Prozent auf rund 3.300.
Vorsorge und Vorbeugung haben in letzter Zeit immer mehr an Bedeutung
gewonnen, müssen jedoch künftig noch aufgewertet werden.
Gesundheitsbewußte Lebensweise und die angebotenen
Vorsorgeleistungen helfen, Krankheiten zu verhindern oder zu mildern. Mit
den Mutterschaftsvorsorgeuntersuchungen, den humangenetischen Beratungen,
der Mütterberatung, den Neugeborenen-, Säuglings- und
Kindervorsorgeuntersuchungen, den jugendärztlichen Untersuchungen,
den arbeitsmedizinischen Untersuchungen und den
Krebsfrüherkennungsuntersuchungen macht der Staat der
Bevölkerung in Bayern viele Angebote.
Die medizinische Rehabilitation ist eine wichtige Aufgabe, die der
Freistaat gezielt fördert. Für viele Behinderungsarten stehen
spezielle Einrichtungen zur Verfügung, die eine landesweite
Versorgung sicherstellen.
Ein gut ausgebautes Rettungssystem schafft die Voraussetzung für eine
rasche und effektive Versorgung von Notfallpatienten. Die bayerischen
Richtlinien aus dem Jahr 1984 für die Zusammenarbeit von
Rettungsdienst und Katastrophenschutz gelten als beispielhaft für die
übrigen Bundesländer.
Dem Schutz des Verbrauchers vor gesundheitlichen Schäden und dem
Schutz vor Täuschung dient die Lebensmittelüberwachung. Strenge
lebensmittelrechtliche Vorschriften und eine umfassende Überwachung
gewährleisten der bayerischen Bevölkerung einwandfreie
Lebensmittel.
Diese Mittel dienten der Sanierung und dem Neubau von Krankenhäusern,
aber auch der Verbesserung der technischen Ausstattung. In den letzten
Jahren wurden 59 Computertomographen, 11 Kernspintomographen, 42
Linksherzkatheter-Meßplätze, 32 Linearbeschleuniger für
Hartstrahlentherapie, 14 Lithotripter für die Zertrümmerung
von Nieren- und Harnleitersteinen und 5 Lithotripter
für die Zertrümmerung von Gallensteinen beschafft.
Hinzu kommen noch weitere 17 Computertomographen, 10 Kernspintomographen,
15 Linksherzkatheter-Meßplätze, 1 Biomagnetismus-Meßanlage,
1 Positronen-Emissions-Tomographie-Anlage, 15 Linearbeschleuniger, 6
Nierenlithotripter und 4 Gallenlithotripter, die an den bayerischen
Hochschulkliniken in München, Regensburg, Erlangen-Nürnberg und
Würzburg betrieben werden. Besondere
Versorgungsschwerpunkte gibt es für Tumorpatienten, Strahlen- und
Schwerbrandverletzte und für Risikoneugeborene.
Für Schlaganfallpatienten und Schädel-Hirn-Verletzte wurde in
den vergangenen Jahren in jedem Regierungsbezirk Bayerns zumindest eine
spezielle Einrichtung errichtet bzw. bereits bedarfsplanerisch
genehmigt.
Der Freistaat Bayern liegt in den kommenden Jahren
mit etwa 935 herzchirurgischen Eingriffen je 1 Million Einwohner
pro Jahr nicht nur bundesweit, sondern auch im europäischen Vergleich
im Spitzenfeld. Auch die Erfolge auf dem Gebiet
der Transplantationschirurgie - vor allem bei den Nierentransplantationen
- können sich sehen lassen. So hat sich die Zahl der jährlich
durchgeführten Nierentransplantationen im Freistaat seit 1980
annähernd
verdreifacht.
Für rund 6.800 Dialysepatienten stehen insgesamt nahezu 1.900
Dialyseplätze in
Krankenhäusern, Arztpraxen, ambulanten Zentren und in der Form der
echten Heimdialyse zur Verfügung.
Im Bereich der Erziehungshilfe wurde die Umstrukturierung im Rahmen des Heimdifferenzierungsprogrammes
und der Ausbau der teilstationären Hilfen fortgesetzt.
Das Angebot der Heime reicht von der vorübergehenden Betreuung bei Ausfall der Eltern bis zur
therapeutischen Intensivbetreuung. Bayern bietet mit 628 Heimen und 118 heilpädagogischen
Tagesstätten ein vorbildliches Angebot für Kinder und Jugendliche.
Um benachteiligten Jugendlichen den Eintritt in das Berufsleben zu erleichtern, werden gezielte
Maßnahmen zu deren beruflicher und gesellschaftlicher Integration gefördert.
Für 181 Erziehungsberatungsstellen gab die Staatsregierung 1993 12,5 Millionen DM aus.
Die Bayer. Staatsregierung arbeitet konsequent am Ausbau einer breiten Palette von pluralen
Kinderbetreuungsangeboten. Das "Netz für Kinder" ist hierzu ein beispielhafter Schritt. Eltern wird im
"Netz für Kinder" die Möglichkeit gegeben, zwischen vielfältigen Angeboten zu
entscheiden und aktiv die Kinderbetreuung mitzugestalten. Unterschiedliche regionale, familiäre und
betriebliche Bedürfnisse können somit besser aufeinander abgestimmt und bedarfsgerecht gestaltet
werden. Die Bayer. Staatsregierung hat eine Dauerförderung der "Netz für Kinder"-Gruppen
beschlossen. Den Kommunen wird eine finanzielle Hilfestellung gegeben, unbürokratisch und schnell auf
Engpässe in der Kinderbetreuung zu reagieren.
Um einer zunehmenden Gewaltbereitschaft und -tätigkeit an und von Kindern und Jugendlichen
entgegenzuwirken, hat die Bayer. Staatsregierung im Spätsommer 1994 ein Sofortprogramm auf den Weg
gebracht, das eine Vielzahl effizienter Maßnahmen gegen Gewalt und Aggression beinhaltet (beispielsweise
ist der Ausbau ambulanter Maßnahmen für strafrechtlich auffällige junge Menschen im Alter
bis zu 21 Jahren sowie der Ausbau regionaler Krisen- und Zufluchtsstellen für Kinder und Jugendliche
vorgesehen.
Durch sein Engagement konnte Bayern zu einer Verbesserung der bundesweiten
Familienhilfen, wie z.B. beim Familienleistungsausgleich, bei der
Einführung von Erziehungsgeld und Erziehungsurlaub, der Anerkennung
von Kindererziehungszeiten in der Rentenversicherung und im Sozialen
Wohnungsbau beitragen.
Bayern hat auch bedeutende eigene familienbezogene Leistungen mit einem
Jahresvolumen von rund 2,5 Milliarden DM aufzuweisen.
Der Freistaat Bayern war das erste Bundesland, das ein 6monatiges
Landeserziehungsgeld auf
gesetzlicher Grundlage, das im Anschluß an das Bundeserziehungsgeld
gewährt wird und somit einen Bezugszeitraum von insgesamt 2½ Jahren
ermöglicht, eingeführt hat. Damit soll es Müttern
und Vätern erleichtert
werden, ihr Kind in den ersten entscheidenden Lebensjahren selbst zu
betreuen. Das einkommensabhängige Landeserziehungsgeld beträgt
monatlich bis zu 500 DM. Der Finanzaufwand hierfür erreichte 1993 ein
Gesamtvolumen von 270,6 Millionen DM. Eine Verlängerung dieser
Landeserziehungsgelder um weitere 3 Monate hat der Ministerpräsident
angekündigt.
Außerdem besteht in Bayern seit 1974 ein eigenes Familienprogramm,
dessen Schwerpunkte die Förderung der Familienerholung, der
Müttergenesung, der Ehe- und Familienberatung, der Familienforschung,
der Schwangerenhilfe, der besseren Vereinbarkeit von Familie und
Arbeitswelt und der Selbsthilfe sind. Damit nimmt Bayern eine
führende Stellung unter den Bundesländern ein.
Der Freistaat Bayern ist und bleibt Vorreiter für die Familienpolitik
auf Bundesebene.
Sozialhilfe
Die Bayerische Staatsregierung hat in den vergangenen Jahren ihre Politik zur Erhöhung der Wirksamkeit
und zur Imageverbesserung der Sozialhilfe konsequent weitergeführt:
Nur eine Sozialhilfe, die in einem ausgewogenen Verhältnis zwischen Hilfe und Selbstverantwortung
steht, ist für die Bürger akzeptabel. Aufgabe der Sozialhilfe ist es, Armut zu
bekämpfen und Armutsrisiken zu vermeiden. Diese Sozialhilfe kann auch künftig ihre Aufgabe
erfüllen, allen, die auf sie angewiesen sind, zuverlässigen Schutz gegen das Abgleiten
in "Armut" zu bieten und die Lückenlosigkeit des sozialen Netzes zu garantieren.
Die Bayerische Staatsregierung hat deshalb einen dreijährigen Modellversuch "Arbeit statt Sozialhilfe"
aufgelegt. Dabei gewährt der Freistaat Bayern Zuwendungen an Träger der freien Wohlfahrtspflege,
damit sie im Zusammenwirken mit örtlichen Sozialhilfeträgern für arbeitslose
Sozialhilfeempfänger gemeinnützige Arbeitsgelegenheiten schaffen und sozialpädagogisch
begleiten.
Altenhilfe
Immer mehr Senioren möchten auch noch im hohen Alter ein
eigenverantwortliches Leben in ihrer gewohnten Umgebung führen. Die
Bayerische Staatsregierung unterstützt diese Entwicklung durch den
Ausbau der sozialpflegerischen Dienste sowie die Förderung der
offenen Altenhilfe. Es gilt der Grundsatz: Soviel ambulant wie
möglich, soviel stationär wie nötig. Pflege-Versicherung
Nach langen kontroversen Verhandlungen in Bundestag und -rat ist es im Mai 1994 endlich gelungen, die
Pflegeversicherung als fünfte Säule der Sozialversicherung zu verabschieden. Die Bayerische
Staatsregierung, die sich bereits seit Jahren intensiv um eine Lösung zur Absicherung des
Pflegefallrisikos bemüht hat, hat zu diesem sozialpolitischen Erfolg entscheidend beigetragen.
das "Bayerische Netzwerk Pflege" entstehen.
Behindertenhilfe
Für Menschen mit Behinderung stellt der Freistaat jährlich etwa 1,2 Milliarden DM zur
Verfügung. Gefördert werden stationäre und teilstationäre Einrichtungen sowie
insbesondere Maßnahmen und Dienste der offenen Behindertenarbeit. Neben den landes- und
bundesgesetzlichen Leistungen steht den Menschen mit Behinderung in Bayern ein umfangreiches
Angebot an freiwilligen Leistungen und Hilfen der Wohlfahrts- und Behindertenverbände
sowie der Kommunen zur Verfügung.
Vorbildliches Gesundheitswesen
Die durchschnittliche Lebenserwartung unserer Bevölkerung ist
inzwischen auf über 74 Jahre gestiegen. Dies ist nicht zuletzt auch
ein Erfolg unseres Gesundheitswesens, das einen hohen Standard aufweist:
Krankenhäuser zur bürgernahen Versorgung
Bayern nimmt mit seinen Ausgaben für Krankenhausfinanzierung
eine Spitzenstellung unter den Bundesländern ein. Von 1972 bis 1993
wurden für die Krankenhausförderung über 20 Milliarden DM
ausgegeben. Jugendhilfe ist Hilfe für alle
Fast 20 Prozent der bayerischen Bevölkerung sind unter 18 Jahre alt,
über 30 Prozent im Alter bis zu 25 Jahren. Die Jugendhilfe
umfaßt die Aufgabenbereiche Jugendarbeit und Erziehungshilfe. In
Bayern sind über 80 Jugendorganisationen mit rund 1,8 Millionen
Mitgliedern und mehr als 120.000 ehrenamtlichen Mitarbeitern in der
Jugendarbeit tätig. Zusammen mit den Kirchen sowie anderen freien
Trägern und unterstützt durch die kommunale Jugendpflege bieten
sie ein vielfältiges Bildungs- und Freizeitangebot außerhalb
der Schulen. Vorrangiges Ziel des Jugendprogramms der Staatsregierung ist
es, die selbstorganisierte Jugendarbeit in Jugendverbänden,
Jugendgemeinschaften und Jugendringen zu stärken. Vor allem sollen
die Bedingungen für die Arbeit der ehrenamtlichen Jugendleiter
verbessert werden. 1991 sind zur Förderung der Jugendarbeit insgesamt
mehr als 44 Millionen DM vorgesehen, für Jugendheime, Jugendfreizeit-
und -bildungsstätten, Jugendzeltplätze und Jugendherbergen. Die
Jugendverbände erhalten Zuschüsse zu den Personalkosten. Weitere
Förderschwerpunkte beziehen sich auf die Aus- und Fortbildung der
Jugendleiter und anderer Bildungsmaßnahmen, ferner auf den
internationalen Schüler- und Jugendaustausch sowie auf Modellprojekte
zur Weiterentwicklung der Jugendarbeit. Offensive für die Familie
Unser Gemeinwesen muß die Wertschätzung der Familie und die
Anerkennung ihrer bedeutenden sozialen und wirtschaftlichen Leistungen
durch eine familiengerechte Gestaltung der Umwelt, der Arbeitswelt und der
finanziellen Hilfen zum Ausdruck bringen. Diese Grundsätze sind
Leitlinien der bayerischen Familienpolitik.