Den einzelnen Geschäftsbereichen (Ministerien) nachgeordnet sind die
Landesoberbehörden (z.B.
Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, Landesamt für Denkmalpflege); sie sind einem
Ministerium unmittelbar nachgeordnet,
haben keine nachgeordneten Behörden und sind für
ganz Bayern zuständig.
Mittelbehörden stehen zwischen den Ministerien und den unteren Verwaltungs- bzw.
Sonderbehörden und sind nur für einen Teil des Staatsgebiets zuständig. Solche
Mittelbehörden sind etwa die Regierungen, die Polizeipräsidien,
die Oberfinanzdirektionen oder die
Oberforstdirektionen. Die 7 Regierungen in Oberbayern, Niederbayern, Oberpfalz, Oberfranken,
Mittelfranken, Unterfranken und Schwaben gehören zum Geschäftsbereich des
Innenministeriums, doch nehmen sie auch Fachaufgaben nahezu aller übriger Staatsministerien
wahr. Nach dem Grundsatz der Einheit der Verwaltung erfüllen die Regierungen daher eine
ausgesprochene Bündelungsfunktion und repräsentieren die Staatsregierung auf der Ebene des Regierungsbezirks.
Behörden der Unterstufe sind einer Mittelbehörde nachgeordnet und nur
für ein kleineres
Gebiet örtlich zuständig. Es sind sowohl Behörden der klassischen Allgemeinen Inneren
Verwaltung (z.B. Landratsämter, Polizeidirektionen) als auch Fachbehörden (z.B.
Forstämter, Finanzämter, Straßenbauämter).
Das Landratsamt ist eine Behörde mit Doppelcharakter: Es ist Staatsbehörde
("Kreisverwaltungsbehörde"), soweit Aufgaben des Staates, und Kreisbehörde, soweit
Aufgaben des Landkreises wahrgenommen werden. An der Spitze des Landratsamtes steht der Landrat, der
unmittelbar von den Kreisbürgern gewählt wird.
Für viele wesentliche Aufgaben ist in Bayern die kommunale Selbstverwaltung zuständig. Sie ist in
drei Ebenen gegliedert, in Gemeinden, Landkreise und Bezirke. Diese kommunalen
Gebietskörperschaften erfüllen die ihnen zukommenden Aufgaben. Sie beschließen
eigenverantwortlich ihre Haushaltssatzungen. Das Volk wählt die Vertretungsorgane ebenfalls unmittelbar.
Seit Abschluß der Gebietsreform existieren in Bayern große und
leistungsfähige Verwaltungseinheiten, die ihre Aufgaben bürgernah
erledigen können. Der Freistaat ist in 7 Bezirke, in 71 Landkreise, 25
kreisfreie Städte und 2.031 kreisangehörige Gemeinden gegliedert.
Von den kreisangehörigen Gemeinden verfügen 1010 über eine eigene
Verwaltung (Einheitsgemeinden). Die restlichen 1.021 Gemeinden sind in 325
Verwaltungsgemeinschaften organisiert (Mitgliedsgemeinden).
Staatliche Verwaltung und kommunale Selbstverwaltung
Die staatliche Verwaltung (Exekutive) in Bayern ist im Regelfall dreistufig
aufgebaut in
An der Spitze der Verwaltung stehen die obersten Landesbehörden, das
sind die Staatskanzlei, die 9 Staatsministerien und der unabhängige,
nur dem Gesetz unterworfene Oberste
Rechnungshof.
Rathaus Hassfurt
Die Verfassung regelt in 188 Artikeln den Aufbau und die Aufgaben des Staates
und hält die Grundrechte und Grundpflichten der Bürger fest.
Außerdem sind in ihr Grundsätze über die wichtigsten Bereiche
des Gemeinschaftslebens (Ehe und Familie, Schule, Religionsgemeinschaften) und
der Wirtschaft enthalten.
Der Bayern ist ein Freistaat
Am 1. Dezember 1946 nahm die bayerische Bevölkerung mit 2.090.440 gegen
870.135 Stimmen eine Verfassung an, die im Sommer 1946 im Auftrag der
amerikanischen Militärregierung in einem Verfassungsausschuß unter
Vorsitz des damaligen Ministerpräsidenten Dr. Wilhelm Hoegner erarbeitet
worden war. Die verfassungsgebende Landesversammlung hatte den Entwurf am 26.
Oktober 1946 mit 136 gegen 14 Stimmen gebilligt. Mit nur einer Stimme Mehrheit
wurde der Vorschlag, das Amt eines Bayerischen Staatspräsidenten zu
schaffen, abgelehnt.
Neben dem Landtag können auch die Bürger durch den Volksentscheid unmittelbar Gesetze erlassen, falls dies ein Zehntel der Stimmberechtigten in einem sogenannten Volksbegehren beantragt. Bayern hat als einziges deutsches Bundesland einen Senat. Die 60 Senatsmitglieder werden von sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen und gemeindlichen Körperschaften berufen. Der Bayerische Senat übt eine vorwiegend beratende Funktion aus. Er kann jedoch auch von sich aus Gesetzentwürfe vorlegen.
Gemäß der Verfassung ist die Staatsregierung
die oberste leitende und
vollziehende Behörde in Bayern. Jeweils für vier Jahre gewählt,
setzt sie sich aus dem Ministerpräsidenten, den Staatsministern und den
Staatssekretären zusammen. Der Ministerpräsident bestimmt die
Richtlinien der Politik, führt den Vorsitz in der Staatsregierung und
leitet ihre Geschäfte. Mit Zustimmung des Landtags beruft und
entläßt er die Staatsminister und Staatssekretäre und vertritt
Bayern nach außen hin.
Im Gegensatz zu den übrigen Bundesländern hat jeder
Staatssekretär in Bayern Sitz und Stimme in der Staatsregierung. Allerdings
sind sie bei ihrer Tätigkeit im Ministerium an die Weisungen ihres
Ministers gebunden, solange der Minister den Geschäftsbereich selbst
leitet.
Die Geschäfte der Staatsregierung sind in folgende Bereiche
(Staatsministerien) unterteilt:
Dank einer jahrzehntelang soliden bayerischen Finanzpolitik ist der Freistaat
seit langem unter den Bundesländern erster bei den Investitionen und
letzter bei den Schulden.
Die Investitionsquote beträgt 1994 20,0 Prozent (Länderdurchschnitt
ca. 14 Prozent), die Pro-Kopf-Verschuldung
zum 31.12.1993 2.571,- DM (Länderdurchschnitt (West)
5.818,- DM). Ziel der bewährten bayerischen Finanzpolitik sind hohe
Investitionen, Zurückhaltung bei der Neuverschuldung und steuerliche
Entlastungen. Hohe Investitionen sind Voraussetzung für Arbeitsplätze
und soziale Sicherheit. Die beträchtlichen Investitionsausgaben kann sich
der Freistaat leisten, weil er sorgfältig wirtschaftet und sich bei den
Schulden zurückhält. Die umsichtige Finanzplanung ermöglicht es,
die milliardenschweren Belastungen der Vereinigung Deutschlands für den
Freistaat erträglich zu gestalten. Mit rund 3 Milliarden DM trägt
Bayern (einschl. seiner Kommunen) im Jahr 1994 zum Aufbau der neuen Länder
bei.
* (z. B. Steuern, Schulden, Rücklagen)
Schwerpunkte im bayerischen Haushalt bilden der Umweltschutz, die Erhaltung der
bäuerlichen Landwirtschaft, die Schaffung neuer und sicherer
Arbeitsplätze, die Förderung der Familie, der Wohnungsbau, die innere
Sicherheit und die Bereiche Bildung, Wissenschaft und Zukunftstechnologien.
Fast jede vierte Mark aus dem Staatshaushalt fließt an die Gemeinden, der
größte Teil davon entfällt auf den kommunalen Finanzausgleich
zum Ausgleich für die Unterschiede in der Steuerkraft.
Beim Umweltschutz erbringt Bayern seit Jahren Pionierleistungen. Die Ausgaben
dafür wuchsen jeweils überdurchschnittlich auf jährlich rund 1,7
Milliarden DM. Für die Abwasserbeseitigung wendet der Freistaat
über 600
Millionen DM auf. Fast 200 Millionen DM stehen für die Abfallbeseitigung
sowie rund 80 Milionen für Naturschutz und
Landschaftspflege bereit.
Die Erhaltung der bäuerlichen Landwirtschaft ist das Ziel der bayerischen
Agrarpolitik. Die Ausgaben für den Landwirtschaftsetat stiegen in den
vergangenen Jahren auf rund 2,5 Milliarden DM. Für die eigenständigen
bayerischen Förderprogamme (z.B. Dorferneuerung, Nachwachsende Rohstoffe,
Erhaltung der Kulturlandschaft und Agrarkredit) wurden 1994 über 50
Prozent mehr gegenüber 1992
eingeplant.
Die Sicherung bestehender und die Schaffung neuer Arbeitsplätze sind ein
wesentlicher Bestandteil bayerischer Politik. Der Wirtschaftsetat beträgt
über eine Milliarde DM.
Schwerpunkte der Wirtschaftsförderung sind die
regionalen Förderprogramme. Für Bayern als Flächenland sind sie
besonders wichtig. Mit 280 Millionen DM wird der gewerbliche
Mittelstand gefördert. Ein besonderer Schwerpunkt wurde in den letzten
Jahren auf die Förderung von Innovationen, neuen Technologien und der
wirtschaftsnahen Forschung gelegt. Zusammen mit den Haushaltsansätzen im
Etat für Wissenschaft und Forschung sind diese Finanzmittel ein gutes
Fundament für die erfolgreiche Weiterentwicklung von Zukunftstechnologien
in Bayern.
Bayern ist ein Sozialstaat. Er fördert die Familie, die Jugend, Senioren
und Behinderte. Allein für familienbezogene Programme stehen über 2,6
Milliarden DM zur Verfügung. Einen weiteren traditionellen Schwerpunkt
bilden die Ausgaben für die Investitionsförderung in Höhe von
mehr als 8,7 Milliarden DM. Die Neubewilligungsmittel für die
Wohnungs- und
Städtebauförderung betragen pro Jahr trotz der derzeitigen
schwierigen Finanzlage weiterhin rund
1,5 Milliarden DM.
Zu den wichtigsten Aufaben des Staates gehört, die öffentliche
Sicherheit und Ordnung
für seine Bürger zu garantieren. Dies läßt sich Bayern
jährlich mehr als 5 Milliarden DM einschließlich Rechtsschutz
kosten. Bei der Polizei und der Justiz konnten
seit 1987 erhebliche Stellenmehrungen geschaffen werden; auch die Sachausgaben
wurden erhöht, damit terroristische Gewalttäter und Kriminelle keine
Chance haben.
Bayern ist auch ein Kulturstaat. Mit rund 17,5 Milliarden DM
fließen über
30 Prozent der staatlichen Ausgaben in diesen Bereich. Die größten
Ausgabenblöcke sind mit 9,8 Milliarden DM der Schulbereich und
mit fast 4,7 Milliarden DM der Hochschulbereich. Dem hohen Stellenwert von
Forschung und Wissenschaft verdankt Bayern seine Spitzenstellung bei den
Zukunftstechnologien.
Parteien und Staatsregierung
Im Bayerischen Landtag sind gegenwärtig drei Parteien vertreten. Bei den
Wahlen am 25. September 1994 entfielen bei einer Wahlbeteiligung von 67,8% auf
die Christlich-Soziale Union (CSU) 52,8%, auf die Sozialdemokratische Partei
Deutschlands (SPD) 30,0%, auf Bündnis 90/Die Grünen 6,1%
der Stimmen. Die Mandatsverteilung ergab 120
Sitze für die CSU, 70 Sitze für die SPD und 14 Sitze für
Bündnis 90/Die Grünen.
Inneres - Justiz - Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst - Finanzen -
Wirtschaft und Verkehr - Ernährung, Landwirtschaft und Forsten - Arbeit,
Familie und Sozialordnung - Landesentwicklung und Umweltfragen - Bundes- und
Europaangelegenheiten. Die Minister führen ihre Geschäftsbereiche
gemäß den vom Ministerpräsidenten bestimmten Richtlinien unter
eigener Verantwortung gegenüber dem Landtag.
Der Staatshaushalt: Finanzkraft erhalten - Zukunft gestalten
In Bayern werden die staatlichen Einnahmen und Ausgaben
in Zweijahres-Haushalten
festgesetzt. So sieht der Doppelhaushalt 1993/94 in der Fassung des
Nachtragshaushalts für 1993 ein
Haushaltsvolumen von 53,4 Milliarden DM und für 1994 von 54,8 Milliarden
DM vor. Diese Beträge beziehen sich auf die 15 Einzelhaushalte des
Parlaments, der Staatsministerien und des Obersten Rechnungshofes.Ausgaben des Freistaates Bayern im Haushaltsjahr 1994 geordnet nach
Aufgabenbereichen
Allgemeine Finanzwirtschaft* 12,84 Mrd. DM
Bildung, Wissenschaft und Kultur 17,46 Mrd. DM
Soziales, Familie und Wohnungswesen 5,35 Mrd. DM
Gesundheit, Umweltschutz 3,51 Mrd. DM
Öffentliche Sicherheit und Ordnung 5,07 Mrd. DM
Land- und Forstwirtschaft 3,10 Mrd. DM
Strukturverbesserung, Verkehrswesen 4,30 Mrd. DM
Staatsverwaltung 3,16 Mrd. DM
Pro-Kopf-Verschuldung Investitionsanteil in % am
am 31.12.1993 in DM jeweiligen Gesamthaushalt 1994
2571 Bayern 20,0
3748 Baden-Württemberg 12,6
5207 Hessen 14,8
6337 Niedersachsen 10,9
6227 Rheinland-Pfalz 14,6
7691 Berlin 15,2
6053 Nordrhein-Westfalen 12,5
8435 Schleswig-Holstein 11,9
13372 Saarland 9,1
13426 Hamburg 9,7
25219 Bremen 11,6
5818 Länderdurchschnitt 14,0
(inkl. Berlin)
Finanzpolitik für den Bürger
Die Finanzpolitik hat nicht nur die Aufgabe, dem Staat Einnahmen zu sichern.
Sie hat heute auch wichtige wirtschafts- und gesellschaftspolitische Funktionen.
Bayern will keine Gesellschaft, in der sich der Staat um alles kümmert und
dem Bürger immer mehr Geld und mehr Verantwortung abnimmt. Der Freistaat
will mit seiner Finanzpolitik die freie, mündige und verantwortungsbewußte
Selbstverwirklichung jedes einzelnen im Rahmen des freiheitlichen und sozialen
Rechtsstaats erreichen.