Bayern, Bund, Europa

"Wir wollen Teutsche sein und Bayern bleiben."
(König Ludwig I.)

Wahrer des Föderalismus

Der Freistaat Bayern mit seiner jahrhundertealten staatlichen und kulturellen Geschlossenheit gilt in der Bundesrepublik Deutschland als wichtigster Wahrer des föderalistischen Staatsaufbaus. Ein lebendiger Föderalismus bietet mehr Demokratie und garantiert ein ausgewogenes System der Gewaltenteilung. Er bietet eine politische Ordnung der Bürgernähe, wo die Entscheidungen des Staates in überschaubarem Rahmen in direkter Verantwortung von den Bürgern und unter ihren Augen dort getroffen werden, wo man die wirklichen Probleme kennt. Deshalb ist der Föderalismus ein unverzichtbares Bauprinzip unserer bundesstaatlichen Ordnung und zugleich das geeignete Gestaltungsprinzip für die weitere Einigung der Staaten Europas.

Im Bundesrat, in dem Bayern 6 von 68 Stimmen besitzt, wirken die Länder an der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes mit. Bayern setzt sich vor allem für die Sicherung der finanziellen Eigenständigkeit der Länder und die Wahrung ihrer politischen Gestaltungsspielräume ein. Der Freistaat kämpft gegen die ungerechtfertigte Abwanderung von Kompetenzen vor allem in der Gesetzgebung und für die Durchsetzung besonderer bayerischer Belange im Bund und in der Europäischen Gemeinschaft.

Das Bayerische Staatsministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten unterhält intensive Kontakte zu allen Organen des Bundes und der EU, um die Anliegen des Freistaates in den dortigen Willensbildungsprozeß einzubringen. Dies gilt auch für Kontakte zu ausländischen Missionen in Bonn. In der "weiß-blauen Botschaft", der Bayerischen Vertretung in Bonn, präsentiert sich der Freistaat einem in- und ausländischen Publikum und informiert jährlich viele zehntausend Besucher über unser Land.

Am 3. Oktober 1990, dem Tag der Deutschen Wiedervereinigung, eröffnete Bayern als erstes Land ein Büro in der Hauptstadt Berlin, das nach der Entscheidung des Bundestages zugunsten von Berlin als Parlaments- und Regierungssitz zu einer Vertretung beim Bund ausgebaut wird.

Die Bayerische Vertretung in Bonn

Bayern zeigt Flagge in Europa

Bayern unterstützt mit Nachdruck die politische Einigung Europas. Die Zukunft Europas und seiner Völker in Frieden und Freiheit liegt in seiner Einheit. Die fortschreitende Integration der Europäischen Gemeinschaft schränkt aber auch die rechtlichen und politischen Gestaltungsmöglichkeiten der Länder ein. Je dichter das Netz der Integration geknüpft wird, desto mehr fallen viele Entscheidungen, die unser tägliches Leben unmittelbar beeinflussen, in Brüssel. Mit der Einheitlichen Europäischen Akte sind der EU weitere Zuständigkeiten übertragen worden. Bis Ende 1992 soll der einheitliche europäische Binnenmarkt vollendet werden. Das alles führt dazu, daß deutsches und bayerisches Recht noch mehr von europäischen Vorschriften überlagert wird. Deshalb hat der Bundesrat auf Drängen Bayerns ein wichtiges Mitspracherecht der Länder in europapolitischen Fragen erkämpft. Die Bundesregierung muß die Länder hören und ihre Stellungnahmen berücksichtigen, wenn sie in Brüssel über Fragen verhandelt, die die Zuständigkeiten der Länder betreffen.

Um Bayerns Anliegen bei der Europäischen Gemeinschaft selbst zu vertreten und zur Verstärkung des Informationsaustausches zwischen Brüssel und München hat der Freistaat ein eigenes Informationsbüro in der belgischen Hauptstadt eingerichtet. Es soll die Staatsregierung besser und früher über Entwicklungen in der EU informieren, die für Bayern von besonderem Interesse sind, und ihre Anliegen frühzeitig in die Entscheidungen einbringen. Das Büro pflegt Kontakte zur EU und anderen internationalen Organisationen und ist Anlaufstelle für die bayerische Wirtschaft.

Die Fortentwicklung der Europäischen Gemeinschaft zu einer Wirtschafts- und Währungsunion und einer Politischen Union führt den Zusammenschluß Europas in eine neue Dimension. Die EU als Politische Union muß nach föderalen Grundsätzen aufgebaut werden. Dabei sollten die Länder, Regionen und autonomen Gemeinschaften in den EU-Mitgliedstaaten als eigene politische Gestaltungsebene Anerkennung finden. Die föderale Struktur des künftigen Europas muß daher dreistufig angelegt sein. Für das Zusammenwirken der drei Ebenen liefert das Subsidiaritätsprinzip den richtigen Maßstab. Ein Klagerecht zum Europäischen Gerichtshof sollte die Einhaltung dieses Prinzips sicherstellen. Ein Regionalorgan der EU und ein Selbstvertretungsrecht der Länder im Rahmen ihrer ausschließlichen Zuständigkeiten und wesentlichen Interessen im EU-Ministerrat sind für Bayern weitere Prüfsteine für den föderalen Charakter der Politischen Union und ihren dreistufig-föderalen Aufbau.

Zusammenarbeit über Grenzen hinweg

Seit vielen Jahren pflegt Bayern die grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit europäischen Ländern und Regionen. In Europa sind die Staatsgrenzen das Ergebnis welt- und staatspolitischer Vorgänge. Oft wurden Grenzen zwischen Menschen und Regionen gezogen, die viele Gemeinsamkeiten haben.

Die Folgen wirtschaftlicher, umweltbezogener und gesellschaftlicher Entwicklungen machen aber nicht an Staatsgrenzen halt. Der Freistaat Bayern arbeitet deshalb aktiv in Gesprächsgruppen und Kommissionen zusammen mit

In diesen Gesprächsgruppen bzw. Kommissionen werden alle Fragen und Probleme angesprochen, die im beiderseitigen Interesse liegen, und - soweit möglich - einer einvernehmlichen Lösung zugeführt. Dies gilt beispielsweise für Fragen des grenzüberschreitenden Verkehrs, für die Beschleunigung der Grenzkontrollen, den grenzüberschreitenden Umwelt- und Naturschutz, die Errichtung gemeinsamer Abwasserbeseitigungsanlagen, grenzüberschreitende Luftrettungsdienste, für Fragen der wirtschaftlichen Kooperation oder der wissenschaftlichen und kulturellen Zusammenarbeit. Im außereuropäischen Bereich bestehen Partnerschaften mit der Provinz Quebec/Kanada und der Provinz Shandong/Volksrepublik China.

Der Freistaat Bayern ist auch Mitglied in mehreren grenzüberschreitenden Arbeitsgemeinschaften. Diese sind ein wichtiges Verbindungselement und eine Brücke zwischen verschiedenen Staaten. Sie sind auch ein Modell geworden für die Kooperation zwischen EU- und Nicht-EU-Staaten.

Bayern arbeitet in folgenden Arbeitsgemeinschaften aktiv mit:

In der Zusammenarbeit in den genannten Arbeitsgemeinschaften geht es nicht wie in den Gesprächsgruppen und Kommissionen in erster Linie um konkrete Einzelfragen, sondern um Themen, die in größerem Rahmen erörtert und gelöst werden sollen. Verkehr, Umweltschutz, Kultur, Wirtschaft und soziale Angelegenheiten sind Beispiele hierfür.

Regelmäßige Konferenzen von Politikern fördern ein enges und freundschaftliches Verhältnis zwischen den Ländern und Regionen. Dies dient auch den Bestrebungen der Bayerischen Staatsregierung, Europa föderalistisch zu gestalten. Die von Bayern initiierten Konferenzen "Europa der Regionen" wurden und werden von den Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaften wesentlich mitgetragen.

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