Das Bayerische Staatsministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten
unterhält intensive Kontakte zu allen Organen des Bundes und der EU, um
die Anliegen des Freistaates in den dortigen Willensbildungsprozeß
einzubringen. Dies gilt auch für Kontakte zu ausländischen Missionen
in Bonn. In der "weiß-blauen Botschaft", der Bayerischen Vertretung in
Bonn, präsentiert sich der Freistaat einem in- und ausländischen
Publikum und informiert jährlich viele zehntausend Besucher über
unser Land.
Am 3. Oktober 1990, dem Tag der Deutschen Wiedervereinigung, eröffnete
Bayern als erstes Land ein Büro in der Hauptstadt Berlin, das nach der
Entscheidung des Bundestages zugunsten von Berlin als Parlaments- und
Regierungssitz zu einer Vertretung beim Bund ausgebaut wird.
Die Bayerische Vertretung in Bonn
Um Bayerns Anliegen bei der Europäischen Gemeinschaft selbst zu vertreten
und zur Verstärkung des Informationsaustausches zwischen Brüssel und
München hat der Freistaat ein eigenes Informationsbüro in der
belgischen Hauptstadt eingerichtet. Es soll die Staatsregierung besser und
früher über Entwicklungen in der EU informieren, die für Bayern
von besonderem Interesse sind, und ihre Anliegen frühzeitig in die
Entscheidungen einbringen. Das Büro pflegt Kontakte zur EU und anderen
internationalen Organisationen und ist Anlaufstelle für die bayerische
Wirtschaft.
Die Fortentwicklung der Europäischen Gemeinschaft zu einer Wirtschafts- und
Währungsunion und einer Politischen Union führt den Zusammenschluß
Europas in eine neue Dimension. Die EU als Politische Union muß nach
föderalen Grundsätzen aufgebaut werden. Dabei sollten die Länder,
Regionen und autonomen Gemeinschaften in den EU-Mitgliedstaaten als eigene
politische Gestaltungsebene Anerkennung finden. Die föderale Struktur des
künftigen Europas muß daher dreistufig angelegt sein. Für das
Zusammenwirken der drei Ebenen liefert das Subsidiaritätsprinzip den
richtigen Maßstab. Ein Klagerecht zum Europäischen Gerichtshof
sollte die Einhaltung dieses Prinzips sicherstellen. Ein Regionalorgan der EU
und ein Selbstvertretungsrecht der Länder im Rahmen ihrer ausschließlichen
Zuständigkeiten und wesentlichen Interessen im EU-Ministerrat sind für
Bayern weitere Prüfsteine für den föderalen Charakter der
Politischen Union und ihren dreistufig-föderalen Aufbau.
Die Folgen wirtschaftlicher, umweltbezogener und gesellschaftlicher
Entwicklungen machen aber nicht an Staatsgrenzen halt. Der Freistaat Bayern
arbeitet deshalb aktiv in Gesprächsgruppen und Kommissionen zusammen mit
In diesen Gesprächsgruppen bzw. Kommissionen werden alle Fragen und
Probleme angesprochen, die im beiderseitigen Interesse liegen, und - soweit
möglich - einer einvernehmlichen Lösung zugeführt. Dies gilt
beispielsweise für Fragen des grenzüberschreitenden Verkehrs, für
die Beschleunigung der Grenzkontrollen, den grenzüberschreitenden Umwelt-
und Naturschutz, die Errichtung gemeinsamer Abwasserbeseitigungsanlagen,
grenzüberschreitende Luftrettungsdienste, für Fragen der
wirtschaftlichen Kooperation oder der wissenschaftlichen und kulturellen
Zusammenarbeit. Im außereuropäischen Bereich bestehen Partnerschaften
mit der Provinz Quebec/Kanada und der Provinz Shandong/Volksrepublik China.
Der Freistaat Bayern ist auch Mitglied in mehreren grenzüberschreitenden
Arbeitsgemeinschaften. Diese sind ein wichtiges Verbindungselement und eine
Brücke zwischen verschiedenen Staaten. Sie sind auch ein Modell geworden
für die Kooperation zwischen EU- und Nicht-EU-Staaten.
In der Zusammenarbeit in den genannten Arbeitsgemeinschaften geht es nicht wie
in den Gesprächsgruppen und Kommissionen in erster Linie um konkrete
Einzelfragen, sondern um Themen, die in größerem Rahmen erörtert
und gelöst werden sollen. Verkehr, Umweltschutz, Kultur, Wirtschaft und
soziale Angelegenheiten sind Beispiele hierfür.
Wahrer des Föderalismus
Der Freistaat Bayern mit seiner jahrhundertealten staatlichen und kulturellen
Geschlossenheit gilt in der Bundesrepublik Deutschland als wichtigster Wahrer
des föderalistischen Staatsaufbaus. Ein lebendiger Föderalismus bietet
mehr Demokratie und garantiert ein ausgewogenes System der Gewaltenteilung.
Er bietet eine politische Ordnung der Bürgernähe, wo die
Entscheidungen des Staates in überschaubarem Rahmen in direkter
Verantwortung von den Bürgern und unter ihren Augen dort getroffen werden,
wo man die wirklichen Probleme kennt. Deshalb ist der Föderalismus ein
unverzichtbares Bauprinzip unserer bundesstaatlichen Ordnung und zugleich das
geeignete Gestaltungsprinzip für die weitere Einigung der Staaten Europas.
Bayern zeigt Flagge in Europa
Bayern unterstützt mit Nachdruck die politische Einigung Europas. Die
Zukunft Europas und seiner Völker in Frieden und Freiheit liegt in seiner
Einheit. Die fortschreitende Integration der Europäischen Gemeinschaft
schränkt aber auch die rechtlichen und politischen
Gestaltungsmöglichkeiten der Länder ein. Je dichter das Netz der
Integration geknüpft wird, desto mehr fallen viele Entscheidungen, die
unser tägliches Leben unmittelbar beeinflussen, in Brüssel. Mit der
Einheitlichen Europäischen Akte sind der EU weitere Zuständigkeiten
übertragen worden. Bis Ende 1992 soll der einheitliche europäische
Binnenmarkt vollendet werden. Das alles führt dazu, daß deutsches
und bayerisches Recht noch mehr von europäischen Vorschriften
überlagert wird. Deshalb hat der Bundesrat auf Drängen Bayerns ein
wichtiges Mitspracherecht der Länder in europapolitischen Fragen
erkämpft. Die Bundesregierung muß die Länder hören und
ihre Stellungnahmen berücksichtigen, wenn sie in Brüssel über
Fragen verhandelt, die die Zuständigkeiten der Länder betreffen.
Zusammenarbeit über Grenzen hinweg
Seit vielen Jahren pflegt Bayern die grenzüberschreitende Zusammenarbeit
mit europäischen Ländern und Regionen. In Europa sind die
Staatsgrenzen das Ergebnis welt- und staatspolitischer Vorgänge. Oft wurden
Grenzen zwischen Menschen und Regionen gezogen, die viele Gemeinsamkeiten haben.