hide random home http://www.bayern.de/BayernInfo/politischesLeben.html (Einblicke ins Internet, 10/1995)

Politisches Leben und Verwaltung

"Bayern ist vielleicht das einzige deutsche Land, dem es durch materielle Bedeutung, durch die bestimmt ausgeprägte Stammeseigentümlichkeit und durch die Begabung seiner Herrscher gelungen ist, ein wirkliches und in sich selbst befriedigtes Nationalgefühl auszubilden."
(Otto von Bismarck)

Rathaus Ochsenfurt
Rathaus Ochsenfurt

Staatliche Verwaltung und kommunale Selbstverwaltung

Die staatliche Verwaltung (Exekutive) in Bayern ist im Regelfall dreistufig aufgebaut in An der Spitze der Verwaltung stehen die obersten Landesbehörden, das sind die Staatskanzlei, die 9 Staatsministerien und der unabhängige, nur dem Gesetz unterworfene Oberste Rechnungshof.

Den einzelnen Geschäftsbereichen (Ministerien) nachgeordnet sind die Landesoberbehörden (z.B. Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, Landesamt für Denkmalpflege); sie sind einem Ministerium unmittelbar nachgeordnet, haben keine nachgeordneten Behörden und sind für ganz Bayern zuständig.

Mittelbehörden stehen zwischen den Ministerien und den unteren Verwaltungs- bzw. Sonderbehörden und sind nur für einen Teil des Staatsgebiets zuständig. Solche Mittelbehörden sind etwa die Regierungen, die Polizeipräsidien, die Oberfinanzdirektionen oder die Oberforstdirektionen. Die 7 Regierungen in Oberbayern, Niederbayern, Oberpfalz, Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken und Schwaben gehören zum Geschäftsbereich des Innenministeriums, doch nehmen sie auch Fachaufgaben nahezu aller übriger Staatsministerien wahr. Nach dem Grundsatz der Einheit der Verwaltung erfüllen die Regierungen daher eine ausgesprochene Bündelungsfunktion und repräsentieren die Staatsregierung auf der Ebene des Regierungsbezirks.

Behörden der Unterstufe sind einer Mittelbehörde nachgeordnet und nur für ein kleineres Gebiet örtlich zuständig. Es sind sowohl Behörden der klassischen Allgemeinen Inneren Verwaltung (z.B. Landratsämter, Polizeidirektionen) als auch Fachbehörden (z.B. Forstämter, Finanzämter, Straßenbauämter).

Das Landratsamt ist eine Behörde mit Doppelcharakter: Es ist Staatsbehörde ("Kreisverwaltungsbehörde"), soweit Aufgaben des Staates, und Kreisbehörde, soweit Aufgaben des Landkreises wahrgenommen werden. An der Spitze des Landratsamtes steht der Landrat, der unmittelbar von den Kreisbürgern gewählt wird.

Für viele wesentliche Aufgaben ist in Bayern die kommunale Selbstverwaltung zuständig. Sie ist in drei Ebenen gegliedert, in Gemeinden, Landkreise und Bezirke. Diese kommunalen Gebietskörperschaften erfüllen die ihnen zukommenden Aufgaben. Sie beschließen eigenverantwortlich ihre Haushaltssatzungen. Das Volk wählt die Vertretungsorgane ebenfalls unmittelbar.

Seit Abschluß der Gebietsreform existieren in Bayern große und leistungsfähige Verwaltungseinheiten, die ihre Aufgaben bürgernah erledigen können. Der Freistaat ist in 7 Bezirke, in 71 Landkreise, 25 kreisfreie Städte und 2.031 kreisangehörige Gemeinden gegliedert. Von den kreisangehörigen Gemeinden verfügen 1010 über eine eigene Verwaltung (Einheitsgemeinden). Die restlichen 1.021 Gemeinden sind in 325 Verwaltungsgemeinschaften organisiert (Mitgliedsgemeinden).

Rathaus 
Hassfurt
Rathaus Hassfurt

Bayern ist ein Freistaat

Am 1. Dezember 1946 nahm die bayerische Bevölkerung mit 2.090.440 gegen 870.135 Stimmen eine Verfassung an, die im Sommer 1946 im Auftrag der amerikanischen Militärregierung in einem Verfassungsausschuß unter Vorsitz des damaligen Ministerpräsidenten Dr. Wilhelm Hoegner erarbeitet worden war. Die verfassungsgebende Landesversammlung hatte den Entwurf am 26. Oktober 1946 mit 136 gegen 14 Stimmen gebilligt. Mit nur einer Stimme Mehrheit wurde der Vorschlag, das Amt eines Bayerischen Staatspräsidenten zu schaffen, abgelehnt.

Die Verfassung regelt in 188 Artikeln den Aufbau und die Aufgaben des Staates und hält die Grundrechte und Grundpflichten der Bürger fest. Außerdem sind in ihr Grundsätze über die wichtigsten Bereiche des Gemeinschaftslebens (Ehe und Familie, Schule, Religionsgemeinschaften) und der Wirtschaft enthalten.

"Bayern ist ein Freistaat" heißt es in Artikel 1 Abs. 1 der Verfassung. Damit ist klar ausgedrückt, daß die Monarchie abgeschafft wurde. Lediglich um das Fremdwort Republik zu vermeiden, wählte man die Bezeichnung Freistaat.

Der Bayerische Landtag setzt sich aus 204 Mitgliedern zusammen. Sie werden nach einem verbesserten Verhältniswahlrecht alle vier Jahre neu gewählt (zum erstenmal am 1. Dezember 1946).

Neben dem Landtag können auch die Bürger durch den Volksentscheid unmittelbar Gesetze erlassen, falls dies ein Zehntel der Stimmberechtigten in einem sogenannten Volksbegehren beantragt. Bayern hat als einziges deutsches Bundesland einen Senat. Die 60 Senatsmitglieder werden von sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen und gemeindlichen Körperschaften berufen. Der Bayerische Senat übt eine vorwiegend beratende Funktion aus. Er kann jedoch auch von sich aus Gesetzentwürfe vorlegen.

Landratsamt Starnberg
Landratsamt Starnberg

Parteien und Staatsregierung

Im Bayerischen Landtag sind gegenwärtig drei Parteien vertreten. Bei den Wahlen am 25. September 1994 entfielen bei einer Wahlbeteiligung von 67,8% auf die Christlich-Soziale Union (CSU) 52,8%, auf die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) 30,0%, auf Bündnis 90/Die Grünen 6,1% der Stimmen. Die Mandatsverteilung ergab 120 Sitze für die CSU, 70 Sitze für die SPD und 14 Sitze für Bündnis 90/Die Grünen.

Gemäß der Verfassung ist die Staatsregierung die oberste leitende und vollziehende Behörde in Bayern. Jeweils für vier Jahre gewählt, setzt sie sich aus dem Ministerpräsidenten, den Staatsministern und den Staatssekretären zusammen. Der Ministerpräsident bestimmt die Richtlinien der Politik, führt den Vorsitz in der Staatsregierung und leitet ihre Geschäfte. Mit Zustimmung des Landtags beruft und entläßt er die Staatsminister und Staatssekretäre und vertritt Bayern nach außen hin.

Im Gegensatz zu den übrigen Bundesländern hat jeder Staatssekretär in Bayern Sitz und Stimme in der Staatsregierung. Allerdings sind sie bei ihrer Tätigkeit im Ministerium an die Weisungen ihres Ministers gebunden, solange der Minister den Geschäftsbereich selbst leitet.

Die Geschäfte der Staatsregierung sind in folgende Bereiche (Staatsministerien) unterteilt:
Inneres - Justiz - Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst - Finanzen - Wirtschaft und Verkehr - Ernährung, Landwirtschaft und Forsten - Arbeit, Familie und Sozialordnung - Landesentwicklung und Umweltfragen - Bundes- und Europaangelegenheiten. Die Minister führen ihre Geschäftsbereiche gemäß den vom Ministerpräsidenten bestimmten Richtlinien unter eigener Verantwortung gegenüber dem Landtag.

Der Staatshaushalt: Finanzkraft erhalten - Zukunft gestalten

In Bayern werden die staatlichen Einnahmen und Ausgaben in Zweijahres-Haushalten festgesetzt. So sieht der Doppelhaushalt 1993/94 in der Fassung des Nachtragshaushalts für 1993 ein Haushaltsvolumen von 53,4 Milliarden DM und für 1994 von 54,8 Milliarden DM vor. Diese Beträge beziehen sich auf die 15 Einzelhaushalte des Parlaments, der Staatsministerien und des Obersten Rechnungshofes.

Dank einer jahrzehntelang soliden bayerischen Finanzpolitik ist der Freistaat seit langem unter den Bundesländern erster bei den Investitionen und letzter bei den Schulden.

Die Investitionsquote beträgt 1994 20,0 Prozent (Länderdurchschnitt ca. 14 Prozent), die Pro-Kopf-Verschuldung zum 31.12.1993 2.571,- DM (Länderdurchschnitt (West) 5.818,- DM). Ziel der bewährten bayerischen Finanzpolitik sind hohe Investitionen, Zurückhaltung bei der Neuverschuldung und steuerliche Entlastungen. Hohe Investitionen sind Voraussetzung für Arbeitsplätze und soziale Sicherheit. Die beträchtlichen Investitionsausgaben kann sich der Freistaat leisten, weil er sorgfältig wirtschaftet und sich bei den Schulden zurückhält. Die umsichtige Finanzplanung ermöglicht es, die milliardenschweren Belastungen der Vereinigung Deutschlands für den Freistaat erträglich zu gestalten. Mit rund 3 Milliarden DM trägt Bayern (einschl. seiner Kommunen) im Jahr 1994 zum Aufbau der neuen Länder bei.

Ausgaben des Freistaates Bayern im Haushaltsjahr 1994 geordnet nach Aufgabenbereichen

Allgemeine Finanzwirtschaft*             12,84 Mrd. DM
Bildung, Wissenschaft und Kultur         17,46 Mrd. DM
Soziales, Familie und Wohnungswesen       5,35 Mrd. DM
Gesundheit, Umweltschutz                  3,51 Mrd. DM
Öffentliche Sicherheit und Ordnung        5,07 Mrd. DM
Land- und Forstwirtschaft                 3,10 Mrd. DM
Strukturverbesserung, Verkehrswesen       4,30 Mrd. DM
Staatsverwaltung                          3,16 Mrd. DM

* (z. B. Steuern, Schulden, Rücklagen)

     Pro-Kopf-Verschuldung             Investitionsanteil in % am
      am 31.12.1993 in DM            jeweiligen Gesamthaushalt 1994


                  2571		Bayern                       20,0

                 3748      Baden-Württemberg         12,6

                5207            Hessen                 14,8

               6337          Niedersachsen         10,9

               6227         Rheinland-Pfalz            14,6

              7691              Berlin                  15,2

               6053       Nordrhein-Westfalen        12,5

             8435         Schleswig-Holstein        11,9

         13372                 Saarland           9,1

         13426                 Hamburg            9,7

 25219                          Bremen              11,6

5818 Länderdurchschnitt 14,0 (inkl. Berlin)

Finanzpolitik für den Bürger

Die Finanzpolitik hat nicht nur die Aufgabe, dem Staat Einnahmen zu sichern. Sie hat heute auch wichtige wirtschafts- und gesellschaftspolitische Funktionen. Bayern will keine Gesellschaft, in der sich der Staat um alles kümmert und dem Bürger immer mehr Geld und mehr Verantwortung abnimmt. Der Freistaat will mit seiner Finanzpolitik die freie, mündige und verantwortungsbewußte Selbstverwirklichung jedes einzelnen im Rahmen des freiheitlichen und sozialen Rechtsstaats erreichen.

Schwerpunkte im bayerischen Haushalt bilden der Umweltschutz, die Erhaltung der bäuerlichen Landwirtschaft, die Schaffung neuer und sicherer Arbeitsplätze, die Förderung der Familie, der Wohnungsbau, die innere Sicherheit und die Bereiche Bildung, Wissenschaft und Zukunftstechnologien. Fast jede vierte Mark aus dem Staatshaushalt fließt an die Gemeinden, der größte Teil davon entfällt auf den kommunalen Finanzausgleich zum Ausgleich für die Unterschiede in der Steuerkraft. Beim Umweltschutz erbringt Bayern seit Jahren Pionierleistungen. Die Ausgaben dafür wuchsen jeweils überdurchschnittlich auf jährlich rund 1,7 Milliarden DM. Für die Abwasserbeseitigung wendet der Freistaat über 600 Millionen DM auf. Fast 200 Millionen DM stehen für die Abfallbeseitigung sowie rund 80 Milionen für Naturschutz und Landschaftspflege bereit.

Die Erhaltung der bäuerlichen Landwirtschaft ist das Ziel der bayerischen Agrarpolitik. Die Ausgaben für den Landwirtschaftsetat stiegen in den vergangenen Jahren auf rund 2,5 Milliarden DM. Für die eigenständigen bayerischen Förderprogamme (z.B. Dorferneuerung, Nachwachsende Rohstoffe, Erhaltung der Kulturlandschaft und Agrarkredit) wurden 1994 über 50 Prozent mehr gegenüber 1992 eingeplant.

Die Sicherung bestehender und die Schaffung neuer Arbeitsplätze sind ein wesentlicher Bestandteil bayerischer Politik. Der Wirtschaftsetat beträgt über eine Milliarde DM. Schwerpunkte der Wirtschaftsförderung sind die regionalen Förderprogramme. Für Bayern als Flächenland sind sie besonders wichtig. Mit 280 Millionen DM wird der gewerbliche Mittelstand gefördert. Ein besonderer Schwerpunkt wurde in den letzten Jahren auf die Förderung von Innovationen, neuen Technologien und der wirtschaftsnahen Forschung gelegt. Zusammen mit den Haushaltsansätzen im Etat für Wissenschaft und Forschung sind diese Finanzmittel ein gutes Fundament für die erfolgreiche Weiterentwicklung von Zukunftstechnologien in Bayern.

Bayern ist ein Sozialstaat. Er fördert die Familie, die Jugend, Senioren und Behinderte. Allein für familienbezogene Programme stehen über 2,6 Milliarden DM zur Verfügung. Einen weiteren traditionellen Schwerpunkt bilden die Ausgaben für die Investitionsförderung in Höhe von mehr als 8,7 Milliarden DM. Die Neubewilligungsmittel für die Wohnungs- und Städtebauförderung betragen pro Jahr trotz der derzeitigen schwierigen Finanzlage weiterhin rund 1,5 Milliarden DM.

Zu den wichtigsten Aufaben des Staates gehört, die öffentliche Sicherheit und Ordnung für seine Bürger zu garantieren. Dies läßt sich Bayern jährlich mehr als 5 Milliarden DM einschließlich Rechtsschutz kosten. Bei der Polizei und der Justiz konnten seit 1987 erhebliche Stellenmehrungen geschaffen werden; auch die Sachausgaben wurden erhöht, damit terroristische Gewalttäter und Kriminelle keine Chance haben.

Bayern ist auch ein Kulturstaat. Mit rund 17,5 Milliarden DM fließen über 30 Prozent der staatlichen Ausgaben in diesen Bereich. Die größten Ausgabenblöcke sind mit 9,8 Milliarden DM der Schulbereich und mit fast 4,7 Milliarden DM der Hochschulbereich. Dem hohen Stellenwert von Forschung und Wissenschaft verdankt Bayern seine Spitzenstellung bei den Zukunftstechnologien.

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