Naturschutz in Bayern

Natur und Landschaft sind im besiedelten und unbesiedelten Bereich so zu schützen, zu pflegen und zu entwickeln, daß auch als Lebensgrundlage des Menschen und als Voraussetzung für seine Erholung in Natur und Landschaft nachhaltig gesichert sind.

(§ 1 des Bundesnaturschutzgesetzes)


Netzwerk Naturschutz

7 Knoten-Punkte:

  1. Arten- und Biotopschutzprogramm
    Es stellt den Gesamtrahmen für den Arten- und Biotopschutz erforderlichen Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege dar.
  2. Landschaftspflegekonzept
    Es enthält Aussagen über die Erhaltung, Pflege und Neuanlage von Lebensräumen für heimische Pflanzen- und Tierarten.
  3. Biotopkartierung
    Erhebung von ökologisch wertvollen Lebensräumen. Bayern war das erste Bundesland, das bereits in den 70er Jahren eine landesweite Biotopkartierung durchgeführt hat.
  4. Artenschutzkartierung
    Hierbei werden Vorkommen von Pflanzen- und Tierarten z.B. Amphibien, Brutvögel, Fledermäuse sowie Wuchsorte von Pflanzenarten erfaßt.
  5. Landschaftsplanung
    Sie ist Teil vorsorgender Umweltpolitik. An der Umsetzung von Landschaftsplänen wirken Behörden, Verbände und Bürger mit.
  6. Naturschutz-Förderprogramme, Artenhilfsprogramme
    Landwirte erhalten für Leistungen zugunsten des Naturerhalts ein Entgeld. In Artenhilfsprogrammen führen Naturschutzbehörden gezielte Maßnahmen für einzelne Arten und Artengruppen durch.
  7. Schutzgebiete
    Vor allem Naturschutzgebiete sind die Knotenpunkte eines Biotop-Verbundnetzes.

Naturschutz - Politik für die Zukunft

Der Schutz der Tier- und Pflanzenarten in ihren Lebensräumen und damit letztendlich die Sicherung unserer natürlichen Lebensgrundlagen ist eng mit der weiteren Entwicklung unserer Kulturlandschaften verbunden. Bayerische Naturschutzpolitik zielt dementsprechend darauf ab, ihren Auftrag auf der gesamten Fläche zu verwirklichen. Ziel ist es, zwischen den vorhandenen Biotopen Verbundstrukturen zu schaffen und sie in die Entwicklung der Kulturlandschaften als großflächige Ökosysteme zu integrieren. Dieser Biotopverbund soll dazu beitragen, die Aufteilung der Landschaften in Nutzflächen einerseits und Naturschutzflächen andererseits zu überwinden und die Erfordernisse des Naturschutzes und der Lanschaftspflege vor allem auch mit den Nutzern abzustimmen.

Eckpunkte eines solchen Netzwerkes sind ökologisch besonders bedeutsame Gebiete, vor allem die Schutzgebiete und geschützten Biotope in ihrer landschaftstypischen Vielfalt. Diese Kernflächen benötigen zum Ausschluß schädlicher Randeinwirkungen entsprechende Pufferzonen. Zur Entwicklung des landesweiten Biotopverbundsystems werden diese für die wirksame Naturschutzarbeit bedeutsamen Flächen durch Gestaltung und Pflege standörtlich geeigneter Bereiche und Landschaftsstrukturen räumlich miteinander verbunden bzw. vernetzt. So wird nicht nur der Reduzierung von Lebensräumen entgegengewirkt, sondern die "Verinselung" überwunden, um insbesondere die Ausbreitung, d.h. das Wandern von Arten zu erleichtern, um bereits verlorengegangene Lebensraumbereiche wieder zu besiedeln.


Zurück