Naturschutz in Bayern
Natur und Landschaft sind im besiedelten und unbesiedelten
Bereich so zu schützen, zu pflegen und zu entwickeln,
daß
- die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts,
- die Nutzungsfähigkeit der Naturgüter,
- die Pflanzen- und Tierwelt sowie
- die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und
Landschaft
auch als Lebensgrundlage des Menschen und als Voraussetzung
für seine Erholung in Natur und Landschaft nachhaltig
gesichert sind.
(§ 1 des Bundesnaturschutzgesetzes)
Netzwerk Naturschutz
7 Knoten-Punkte:
- Arten- und Biotopschutzprogramm
Es stellt den Gesamtrahmen für den Arten- und Biotopschutz
erforderlichen Maßnahmen des Naturschutzes und der
Landschaftspflege dar.
- Landschaftspflegekonzept
Es enthält Aussagen über die Erhaltung, Pflege und
Neuanlage von Lebensräumen für heimische Pflanzen- und
Tierarten.
- Biotopkartierung
Erhebung von ökologisch wertvollen Lebensräumen. Bayern war das
erste Bundesland, das bereits in den 70er Jahren eine landesweite
Biotopkartierung durchgeführt hat.
- Artenschutzkartierung
Hierbei werden Vorkommen von Pflanzen- und Tierarten z.B. Amphibien,
Brutvögel, Fledermäuse sowie Wuchsorte von Pflanzenarten
erfaßt.
- Landschaftsplanung
Sie ist Teil vorsorgender Umweltpolitik. An der Umsetzung von
Landschaftsplänen wirken Behörden, Verbände und
Bürger mit.
- Naturschutz-Förderprogramme, Artenhilfsprogramme
Landwirte erhalten für Leistungen zugunsten des Naturerhalts ein
Entgeld. In Artenhilfsprogrammen führen Naturschutzbehörden
gezielte Maßnahmen für einzelne Arten und Artengruppen durch.
- Schutzgebiete
Vor allem Naturschutzgebiete sind die Knotenpunkte eines Biotop-Verbundnetzes.
Naturschutz - Politik für die Zukunft
Der Schutz der Tier- und Pflanzenarten in ihren Lebensräumen und damit
letztendlich die Sicherung unserer natürlichen Lebensgrundlagen
ist eng mit der weiteren Entwicklung unserer Kulturlandschaften verbunden.
Bayerische Naturschutzpolitik zielt dementsprechend darauf ab, ihren Auftrag
auf der gesamten Fläche zu verwirklichen. Ziel ist es, zwischen den
vorhandenen Biotopen Verbundstrukturen zu schaffen und sie in die Entwicklung
der Kulturlandschaften als großflächige Ökosysteme zu
integrieren. Dieser Biotopverbund soll dazu beitragen, die Aufteilung der
Landschaften in Nutzflächen einerseits und Naturschutzflächen
andererseits zu überwinden und die Erfordernisse des Naturschutzes
und der Lanschaftspflege vor allem auch mit den Nutzern abzustimmen.
Eckpunkte eines solchen Netzwerkes sind ökologisch besonders bedeutsame
Gebiete, vor allem die Schutzgebiete und geschützten Biotope in ihrer
landschaftstypischen Vielfalt. Diese Kernflächen benötigen zum
Ausschluß schädlicher Randeinwirkungen entsprechende Pufferzonen.
Zur Entwicklung des landesweiten Biotopverbundsystems werden diese für die
wirksame Naturschutzarbeit bedeutsamen Flächen durch Gestaltung und Pflege
standörtlich geeigneter Bereiche und Landschaftsstrukturen räumlich
miteinander verbunden bzw. vernetzt. So wird nicht nur der Reduzierung von
Lebensräumen entgegengewirkt, sondern die "Verinselung" überwunden,
um insbesondere die Ausbreitung, d.h. das Wandern von Arten zu erleichtern,
um bereits verlorengegangene Lebensraumbereiche wieder zu besiedeln.