1. Arten- und Biotopschutzprogramm
Aufgabe und Bedeutung des Arten- und Biotopschutzprogramms
Das Programm stellt den Gesamtrahmen aller für den Arten-
und Biotopschutz erforderlichen Maßnahmen des
Naturschutzes und der Landschaftspflege dar. Es ermöglicht
erstmals eine flächenbezogene, fachlich abgestimmte
Darstellung und Umsetzung der Ziele des Naturschutzes.
Das Programm enthält insbesondere fachliche Aussagen
- zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung bestehender
natürlicher und naturnaher Lebensräume als Beitrag
zur nachhaltigen Sicherung der Lebensansprüche der
heimischen Pflanzen- und Tierarten und
- zur Anlage und Entwicklung naturnaher Lebensräume und
Verbindungsstrukturen in verarmten Gebieten.
Übersicht über den Stand der Landkreisbände
in Endfassung vorliegend
in Kurzfassung vorliegend
z. Zt. Optimierung der
Kurzfassung in Bearbeitung
(ergibt Endfassung)
Biotopkartierung
noch nicht
abgeschlossen, daher ungenügend eingearbeitet
Für die erfolgreiche Verwirklichung der Ziele des Arten-
und Biotopschutzprogramms sind folgende Rahmenbedingungen
Voraussetzung:
- Die noch vorhandenen Biotope werden grundsätzlich
erhalten, die für die Maßnahmen des Naturschutzes
und der Landschaftspflege erforderlichen sonstigen
Flächen werden vorrangig durch privatrechtliche
Vereinbarungen gesichert.
- Die gesamte Landschaft wird grundsätzlich so genutzt,
daß alle Landschaftsteile den heimischen Pflanzen- und
Tierarten Lebensmöglichkeiten bieten und diese nicht in
isolierte Schutzgebiete zurückgedrängt werden.
Dies verlangt Nutzungsformen, die eine Gefährdung des
Naturhaushaltes auschließen.
- Die Naturschutzbehörden werden finanziell und personell
in die Lage versetzt, die Verwirklichung der Naturschutziele
wirksam zu betreuen.
- Alle Behörden und öffentlichen Stellen
unterstützen im Rahmen ihrer Zuständigkeit die
Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der
Landschaftspflege.
Beispiel: Frische bis trockene Magerstandorte,
alpenspezifische Lebensräume im Landkreis Traunstein
(195 KB)
Mager- und Trockenstandorte,
vorrangig entlang der Hangkanten in den Schmelzwassertälern der Alzplatte
sowie der Leitenhänge, Terrassenkanten und Dammböschungen
im Alz- und Trauntal
Extensivierung der
Grünlandnutzung, vorrangig an südexponierten, flachgründigen
Hängen des Molasseberglands
Erhalt der extensiven
Grünlandnutzung auf ertragsschwachen bzw. schwer zu bewirtschaftenden
Standorten in siedlungsnahen Lagen (Hangwiesen, Heimweiden, Niederleger)