Der Ministerrat beschloß heute auf Vorschlag von Wirtschaftsminister Dr. Otto Wiesheu die Förderung von 20 kommunalen Existenzgründerzentren in ganz Bayern. Wie Ministerpräsident Dr. Edmund Stoiber in der
Regierungserklärung vom 21. Juli 1994 angekündigt hatte, stellt die Bayerische Staatsregierung dafür 30 Millionen DM aus den Privatisierungserlösen im Rahmen des Programms "Offensive Zukunft Bayern" zur Verfügung. Darüber hinaus konnte erreicht werden, daß rund zehn Millionen Mark an EU-Mitteln zurMitfinanzierung von Gründerzentren in strukturschwachen bayerischen Regionen zur Verfügung stehen. "Mit den zusätzlichen EU-Geldern und aufgrund einiger kostengünstiger Projekte, bei denen bereits vorhandene Gebäude eingesetzt werden sollen, können wir jetzt insgesamt 20 Zentren statt lediglich eines pro Regierungsbezirk aufbauen", sagte Ministerpräsident Dr. Edmund Stoiber.Stoiber: "Mit der Förderung dieser Existenzgründerzentren setzen wir ein deutliches politisches Signal zur Förderung der Selbständigkeit in Bayern. Mehr Selbständige sind der Schlüssel zu neuen Arbeitsplätzen. Sie stehen für Risikobereitschaft und Dynamik, Eigeninitiative und Selbstverantwortung, Kreativität und Flexibilität sowie Fleiß und gesellschaftliche Stabilität. Existenzgründer schaffen bereits in der Gründungsphase im Durchschnitt rund drei Arbeitsplätze und in der Folgezeit erfahrungsgemäß weitere. Bayern setzt ganz bewußt auch auf kleine und mittlere Unternehmen, weil sie flexibel auf Veränderungen reagieren können und sich deshalb in wirtschaftlich schwierigen Zeiten als sehr beständig erwiesen haben."
Die vom Kabinett festgelegten Standorte der Existenzgründerzentren sind:
In Kaufbeuren besteht bereits ein privat betriebenes Gründerzentrum, das vom Staat aus anderen Mitteln gefördert werden soll.
Die Gründerzentren schaffen verbesserte Startmöglichkeiten für junge Unternehmen aus Industrie, Handel, Handwerk und Dienstleistungsgewerbe. Die Kommunen finanzieren die Gründerzentren mit und betreiben diese in der Regel in privatrechtlicher Rechtsform als GmbHs. Gefördert werden kommunale Investitionen für Betriebsräume. ZentraleServiceleistungen und Gemeinschaftsdienste sollen den Existenzgründern gegen angemessene Bezahlung zur Verfügung gestellt werden. Zentrale Dienste helfen den Unternehmern, Anlaufprobleme zu überwinden und typische Managementsfehler durch rechtzeitige Beratung zu vermeiden. In den Zentren sollen junge Unternehmen in den ersten vier bis fünf Jahren untergebracht und betreut werden. Die Staatsregierung beteiligt sich nach Angaben von Staatsminister Wiesheu an den Investitionskosten mit bis zu 50 Prozent.
Die kommunalen Existenzgründerzentren ergänzen die Innovations- und Gründerzentren im Bereich der Hochtechnologie in München, Erlangen und Würzburg sowie die High-Tech-Zentren mit spezieller Ausrichtung in Martinsried, Augsburg und Erlangen-Tennenlohe. "Was wir brauchen und initiieren, ist eine neue Unternehmensgründerwelle. Dies ist die Basis, um den Strukturwandel aktiv und erfolgreich mitzugestalten. Wir setzen auf: Selbständigkeit wirksam fördern, Betriebsgründungen unmittelbar erleichtern und Jungunternehmen begleiten", betonte Staatsminister Wiesheu.Der Minister sieht in den Zentren auch einen wichtigen Beitrag für die weitere Belebung der Arbeitsmarktsituation in strukturschwächeren Gebieten und in Gebieten mit aktuellen Beschäftigungsproblemen. Die Gründerzentren sollen, so der Minister, vor allem brachliegendes Potential außerhalb der Ballungsräume aktivieren. Bei der Auswahl der Gründerzentren wurden deshalb auch vorrangig Gebiete mit wirtschaftlichen und strukturellen Problemen berücksichtigt.
Ministerpräsident Stoiber hob die
bemerkenswerte
Resonanz hervor, die diese Gründerzentren bei
den
bayerischen Kommunen gefunden haben. Rund 50 Kommunen
haben sich um solche Gründerzentren beworben.
Dieses
Echo dokumentiere die große Bereitschaft der
Kommunen,
diese Offensive der Staatsregierung mitzutragen und
Verantwortung zu übernehmen.
Das in enger Abstimmung mit dem Markt Berchtesgaden
und dem Landkreis Berchtesgadener Land erarbeitete
Nutzungskonzept sieht die Fortführung
des
Hotelbetriebs auf dem Gelände des
bisherigen
General-Walker-Hotels mit Nebengebäuden
und
Sportanlagen als Kur-, Sport- und Tagungshotel vor.
Das Areal soll nach öffentlicher
Ausschreibung
an einen privaten Investor vergeben werden,
der nach Durchführung der Sanierungs-
und
Modernisierungsmaßnahmen das Hotel selbst oder
durch
einen Hotelunternehmer betreibt. Die Ausschreibung
ist noch in diesem Jahr vorgesehen. Bei der Vergabe
wird der Staat nach Angaben von
Finanzstaatssekretär
Zeller sein besonderes Augenmerk auf die Erhaltung und
Schaffung von Arbeitsplätzen richten. Die
Mitbenutzung
der Sportanlagen (Golfplatz) durch die
Öffentlichkeit
wird gewährleistet werden.
Um nach dem Abzug der Amerikaner dauerhaft
sicherzustellen, daß der Obersalzberg nicht
zum Ziel
für ewig Gestrige und zum Ort neonazistischer
Umtriebe
wird, wird die öffentliche Hand nach der
Entscheidung
der Staatsregierung auf Dauer
Einwirkungsmöglichkeiten
behalten, um unerwünschte
Entwicklungen
auszuschließen. Die Vergabe des bebauten
Areals
soll deshalb imWege eines Erbbaurechts erfolgen.
Die Forstflächen werden der
Staatsforstverwaltung
übertragen.
Der Freistaat Bayern gewährt für die drei
Kilometer
lange und rund 280 Millionen DM teure Neubaustrecke
von Garching-Hochbrück zum
Forschungsgelände
nach
dem Kabinettsbeschluß Zuschüsse in
Höhe
von
90 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten aus
Mitteln
des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes und des
Finanzausgleichsgesetzes. Da die
Verlängerung
der U-Bahn zum Garchinger Forschungsgelände
in
erster Linie der Erschließung von
staatlichen
Hochschuleinrichtungen dient, erklärte
sich
Wissenschaftsminister Hans Zehetmair zu einer
Übernahme der Hälfte der restlichen
Baukosten
durch
das Wissenschaftsministerium bereit. Die andere
Hälfte
der restlichen Investitionskosten sollen vom Landkreis
München und von der Stadt Garching getragen
werden.
Die Anbindung des Forschungsgeländes verbindet
die
Garchinger Forschungseinrichtungen direkt mit dem
Stammgelände der Technischen Universität
München
und der Ludwig-Maximilians-Universität sowie
mit
dem Klinikum Großhadern und den weiteren
dort
angesiedelten Forschungseinrichtungen. "Für
Studenten
und Mitarbeiter dieser Forschungseinrichtungen wird
eine konkurrenzlos schnelle Verkehrsverbindung
geschaffen und damit die Attraktivität
des
Wissenschafts- und Forschungsstandorts München
weiter
erhöht", betonte Zehetmair. Auch die Garchinger
Bürger
profitieren von dieser attraktiven und schnellen
Verbindung nach München. Ministerpräsident
Dr. Edmund
Stoiber teilte mit, daß der Baubeginn
für den
neuen
U-Bahn-Abschnitt nach Garching voraussichtlichnoch
1996 erfolgen könne, die Inbetriebnahme des
neuen
Streckenabschnitts werde für das Jahr 2000
angestrebt.
Bereits in der vergangenen Woche hatte das Kabinett
grünes Licht für die Verlängerung
der
Nürnberger
U-Bahn zum Flughafen Nürnberg gegeben.
Stoiber
betonte, daß die beiden neuen großen
U-Bahn-Neubauten
in Nürnberg und München wegen ihrer
herausragenden
strukturpolitischen Bedeutung ausnahmsweise jeweils
mit dem Förderhöchstsatz von 90 Prozent
anstelle des
beim U-Bahn-Bau üblichen Fördersatzes von
80 Prozent
der zuwendungsfähigen Kosten bezuschußt
werden
sollen.
Stoiber:"Damit trägt der Freistaat der
überragenden
strukturpolitischen Bedeutung dieser beiden Vorhaben
in Nürnberg und München in besonderer Weise
Rechnung."
VerkehrsministerDr. Otto Wiesheu erklärte,
daß
nach
der positiven Entscheidung derStaatsregierung
für
die beiden neuen U-Bahn-Vorhaben jetzt die beteiligten
Kommunen am Zug sind. Wiesheu: "Dem zügigen
Weiterbau
der U-Bahn zum Nürnberger Flughafen und
zum
Forschungsgelände Garching steht nichts mehr im
Wege."
Das Kabinett beschloß ein Gesetzespaket
zur
Entlastung derStrafgerichte, das vom Freistaat
Bayern im Bundesrat eingebracht wird. Kern
des Gesetzentwurfs ist eine Beschränkung
der
Rechtsmittel im Strafverfahren. Bei amtsgerichtlichen
Verurteilungen bis zu 90 Tagessätzen, dem
Großteil
aller Verurteilungen, soll die Berufung künftig
nur
zulässig sein, wenn sie vom Landgericht
angenommen
wird. Bei amtsgerichtlichen Verurteilungen zu mehr
als 90 Tagessätzen soll künftig nur
noch
ein
Rechtsmittel zur Wahl stehen, entweder Berufung oder
Revision. Im Bußgeldverfahren sollen die
Wertgrenzen
für die Zulässigkeit von Rechtsmitteln
erheblich
angehoben werden. Zu dem Maßnahmenpaket
gehört
auch,
den Anwendungsbereich der Strafbefehlsverfahren auf
Landgerichte und Oberlandesgerichte auszudehnen. Dem
Mißbrauch von Verteidigerrechten im
Strafverfahren
durch mißbräuchliche
Richterablehnung
und
Prozeßverschleppung soll wirksamer
entgegengewirkt
werden. Justizminister Hermann Leeb betonte,
daß das
Zurückschneiden überzogener
Rechtsmittelmöglichkeiten
Dreh- und Angelpunkt für die dringend
notwendige
Straffung und Entlastung der Strafjustiz sind.
Leeb: "Die rasche Bestrafung der Täter und
die
Beschleunigung der Verfahren sind entscheidende
Ecksteine zur Stärkung der Inneren
Sicherheit in
Deutschland."
Der Gesetzentwurf basiert auf Vorschlägen aus
der
Praxis der Strafgerichte und Staatsanwaltschaften aus
allen Bundesländern. Justizminister Leeb
forderte die
anderen Länder auf, sich dieser von Fachleuten
aus
allen Ländern erarbeiteten Gesetzesinitiative
Bayerns
zur Beschleunigung der Strafverfahren und zur
Stärkung
der Inneren Sicherheit in Deutschland
anzuschließen.
Die Verhandlungen mit den Kurstädten und
Gemeinden sind, so Zeller, teilweise bereits weit
fortgeschritten. In Bad Brückenau liegt ein
zustimmenderStadtratsbeschluß vor, sich an der
Kurbetriebsgesellschaft mit 25 Prozent zu beteiligen. In der
Marktgemeinde Bad Steben sind die Überlegungen noch
nicht abgeschlossen. Bad Reichenhall ist grundsätzlich
bereit, sich bei einer Betriebsgesellschaft und einer
zusätzlich vorgesehenen Marketing-Gesellschaft zu
engagieren. Auch in Bad Kissingen ist mit der Beteiligung an
einer Betriebsgesellschaft durch die Stadt, die sich bisher
schon erheblich mit dem "Kissinger Sommer" engagiert hat,
zu rechnen, wenn über noch offene Fragen der weiteren
Entwicklung des Staatsbades eine Einigung zwischen Stadt und
Freistaat erzielt werden kann.
In Bad Brückenau ist nach Aussage von
Staatssekretär Zeller bereits eine Teilprivatisierung
gelungen. Dort konnte das bisher mit Verlusten arbeitende
staatliche Kurmittelhaus an einen privaten Unternehmer, die
Klinik Bavaria Betriebs GmbH, verpachtet werden. Zeller:
"Die entsprechenden Verträge sind am 1. Juli 1995 in
Kraft getreten, die ersten Erfahrungen sind ermutigend.
Der privateUnternehmer hat auch das Personal des
Kurmittelhauses voll übernommen, so daß soziale
Härten vermieden werden konnten."
Staatssekretär Zeller kündigte weitere
Verhandlungen zu einer möglichen Privatisierung der
Betriebsteile wie zum Beispiel Kurmittelhäuser,
Kurgärtnereien oder -theater und zum Rückzug
von Aufgaben, die der Staat bisher für die
Staatsbadkommunen wahrnimmt, sowie einen weiteren Bericht
hierzu bis Ende 1995 an.
2. Künftige Nutzung des
Obersalzbergs
Der Ministerrat nahm den Bericht von
Finanzstaatssekretär Alfons Zeller
über die
künftige Nutzung des staatseigenen
Grundbesitzes
am Obersalzberg nach der Freigabe durch
die amerikanischen Streitkräfte zustimmend
zur
Kenntnis. Die amerikanischen Streitkräfte
werden
ihre Erholungseinrichtungen am Obersalzberg zum
30. September 1995 schließen. Das gesamte
Areal
wird Anfang 1996 an den Freistaat Bayern als
Eigentümer zurückgegeben. Das Areal
umfaßt
das
General-Walker-Hotel mit rund 280 Betten, die
Nebengebäude Skytop-Lodge und
Evergreen-Lodge,
einen Neun-Loch-Golfplatz, sechs Skilifte mit
Beschneiungsanlage, Stollenbauten sowie umfangreiche
Forstflächen und Wiesen.
3. Grünes Licht für
U-Bahn-Verlängerung
zum
Garchinger
Forschungsgelände
Die Staatsregierung hat die Weichen für
die
Verlängerung des Münchner U-Bahn-Netzes
bis
zum
Forschungsgelände Garching mit der dort im
Bau
befindlichen neuen Fakultät für
Maschinenbauwesen der
Technischen Universität München und dem
dortigen
Max-Planck-Institut gestellt.
4. Staatsregierung bringt
Initiative
zur
Beschleunigung
von Strafverfahren im
Bundesrat
ein
5. Strukturreform der bayerischen
Staatsbäder kommt voran
Finanzstaatssekretär Alfons Zeller berichtete dem
Kabinett über den Stand der Neustrukturierung der
fünf bayerischen Staatsbäder Bad Kissingen, Bad
Reichenhall, Bad Steben, Bad Brückenau und Bad Bocklet.
Die vom Kabinett Anfang des Jahres beschlossene Reform
der Staatsbäder, die die Übertragung bisher
staatlicher Kureinrichtungen auf eine privatrechtliche
Betriebsgesellschaftmit dem Freistaat, der jeweiligen
Staatsbadkommune und privaten Investoren als Gesellschafter
zum Ziel hat, kommt nach Angaben von Staatssekretär
Zeller gut voran.