Pressemitteilung der Bayerischen Staatsregierung - Kabinettsbericht

27. Juni 1995

Bericht aus der Kabinettssitzung (Auszug):

  1. Bayern will staatliche Förderpolitik zugunsten privater Anbieter ändern
  2. Biergartenverordnung am 30. Juni 1995 in Kraft
  3. Landesweiter Ideenwettbewerb zur Integration Behinderter

1. Bayern will staatliche Förderpolitik zugunsten privater Anbieter ändern

Die Staatsregierung will durch ein Pilotprojekt klären, inwieweit künftig Projekte privater Träger, mit denen Pflichtaufgaben der Kommunen übernommen werden, grundsätzlich in gleichem Umfang durch staatliche Zuschüsse gefördert werden können wie öffentliche Projekte. Als Pilotprojekt beschloß die Staatsregierung auf Vorschlag von Umweltminister Dr. Thomas Goppel die Förderung der weltweit ersten großtechnischen Anlage zur Abfallbehandlung in Fürth nach dem Schwelbrennverfahren mit geschätzten Investitionskosten in Höhe von rund 350 Millionen DM. Nach dem Beschluß des Kabinetts werden für das Projekt Fördermittel von bis zu 115 Millionen DM bereitgestellt. Der zuständige Zweckverband Rangau (ZAR) will die Anlage durch ein privates Unternehmen errichten, betreiben und finanzieren lassen. Die Staatsregierung will mit der Öffnung der Fördermöglichkeit für private Maßnahmenträger die weitere Privatisierung öffentlicher Aufgaben durch die Kommunen erleichtern. Bisher waren Projekte in überwiegend privater Trägerschaft nach den förderrechtlichen Bestimmungen von staatlichen Zuschüssen ausgeschlossen.

Das Schwelbrennverfahren verringert bei der Abfallbehandlung den Emissionsausstoß und verbessert die Rückstandsverwertung. Die Schwelbrennanlage in Fürth wird national wie international für Entsorger ein wichtiges Demonstrationsprojekt sein. Durch die Nutzung der Erfahrung privater Anbieter als Kraftwerksbetreiber sollen die Abfallentsorgungskosten für Bürger und Wirtschaft möglichst niedrig gehalten werden.

Sobald verwertbare Ergebnisse des Pilotprojekts vorliegen, will der Ministerrat über Vorschläge für eine Änderung der Rechtsgrundlagen der staatlichen Förderpolitik entscheiden.

2. Biergartenverordnung am 30. Juni 1995 in Kraft

Die Bayerische Biergartenverordnung, mit der die Nutzungszeiten von Biergärten in der Nachbarschaft von Wohnbebauung geregelt werden, tritt am 30. Juni 1995 in Kraft. Nach Abschluß der Anhörung der betroffenen Verbände verabschiedete heute der Ministerrat die Verordnung. Biergärten in der Nachbarschaft von Wohnbebauung müssen künftig Musikdarbietungen um 22.00 Uhr beenden, Getränke und Speisen dürfen bis 22.30 Uhr ausgegeben werden und der dem Biergarten zurechenbare Straßenverkehr muß bis 23.00 Uhr abgewickelt sein.

3. Landesweiter Ideenwettbewerb zur Integration Behinderter

Der Ministerrat beschloß die Ausschreibung eines Ideenwettbewerbs zur besseren Integration von Behinderten in die Gesellschaft. Start des vom Sozialministerium durchgeführten bayernweiten Wettbewerbes, an dem jeder teilnehmen kann, ist am 2. Oktober 1995. Sozialministerin Barbara Stamm: "Wir brauchen gegenseitiges Verstehen und unverkrampfte Begegnung, mehr Mut zu mehr Solidarität mit Behinderten. Der Wettbewerb soll Impulse geben, wie wir Menschen mit Behinderung besser in unsere Gesellschaft integrieren und bisher nicht genutzte Chancen erschließen können." Die Staatsregierung löst damit das von Ministerpräsident Dr. Edmund Stoiber in seiner Regierungserklärung im vergangenen Dezember gegebene Versprechen ein. Die Vorschläge können alle Bereiche wie Arbeit, Beruf, Schule, Kindergarten, öffentliches Leben, Umgang mit Behörden oder Wohnen umfassen.

Der Wettbewerb wird im Allgemeinen Ministerialblatt und im Amtsblatt des Kultusministeriums bekanntgegeben. Außerdem werden bayernweit 500.000 Einladungen zur Teilnahme an Einzelpersonen, Selbsthilfegruppen, Nachbarschaftshilfen, Verbände und Schulen vom Sozialministerium über Sozialbehörden und Vereinigungen sowie über das Kultusministerium verteilt. Der Wettbewerb läuft bis zum 31. Januar 1996. Die besten Vorschläge werden von einer Jury ausgewählt und mit Geldpreisen und Urkunden ausgezeichnet. Die Prämien sind für den 1. Preis mit 20.000 DM, den 2. Preis mit 15.000 DM, den 3. Preis mit 10.000 DM und für 30 Ehrenpreise mit jeweils 500 DM dotiert. Ministerpräsident Stoiber wird im Juli 1996 die Hauptpreise verleihen.

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