Institut für Physiologische Chemie und Pathobiochemie

Kursordnung des Physiologisch-Chemischen Praktikums

Maßgebend für die Durchführung des Physiologisch-Chemischen Praktikums für Mediziner und Zahnmediziner (im folgenden Praktikum genannt) ist diese Kursordnung in der zu Beginn der Anmeldefrist gültigen Fassung. Kurzfristig notwendig werdende Regelungen werden am Anschlagbrett im Praktikumsbereich (Hinweise für Praktikumsteilnehmer, neben Raum 160) bekanntgegeben und sind zu beachten.
Ferner gelten die vom Dekan erlassenen Regelungen für den Zugang zum Physiologisch-Chemischen Praktikum für Mediziner und Zahnmediziner.

  1. Die im Praktikum zu erbringenden Leistungen sind:
    1. die erfolgreiche Durchführung von zehn Praktikumsaufgaben und
    2. die erfolgreiche Teilnahme an zwei verschiedenen Praktikums-begleitenden Klausuren (Eingangsklausur, Endklausur)

  2. Zur erfolgreichen Durchführung der 10 Praktikumsaufgaben gehören:
    1. Antestat (mündliche Prüfung) zum Beginn des Praktikumstages, in dem eine ausreichende Vorbereitung auf das jeweilige Arbeitsprogramm nachzuweisen ist. Bei nicht bestandenem Antestat ist die anschließende Teilnahme an den praktischen Versuchen gestattet, eine erfolgreiche Nachprüfung muß jedoch innerhalb der Vorlesungszeit des Praktikumssemesters abgelegt werden.
      Zur Vorbereitung auf das Antestat dient die zu der jeweiligen Praktikumsaufgabe abgehaltene Einführung in das Physiologisch-Chemische Praktikum und der Inhalt des Praktikumsbuches (Anleitungen zum Praktikum der Physiologischen Chemie).
      Das Antestat wird durch Unterschrift des Arbeitsgruppenleiters auf der Praktikumskarte erteilt.

    2. die Anwesenheit im Praktikum zu den mitgeteilten bzw. vereinbarten Terminen, die Durchführung sämtlicher Experimente nach dem Praktikumsbuch oder den Anweisungen der Arbeitsgruppenleiter oder -helfer und ein schriftliches Protokoll über die Durchführung und die Ergebnisse der Versuche.
      Diese Leistungen werden vom Arbeitsgruppenleiter durch Paraphe und Datum auf der Praktikumskarte und durch Abzeichnen der Protokolle bestätigt. Maßgebend für den Nachweis sind die Eintragungen auf der Praktikumskarte.
      Versäumt ein Teilnehmer einen Termin, so muß er während der Nachrückfrist sein Fernbleiben bis zum Beginn des Praktikums (14 Uhr) dem Praktikumssekretariat (evtl. telefonisch) begründen und während des gesamten Praktikums innerhalb von 6 Tagen das Vorliegen eines stichhaltigen Verhinderungsgrundes durch eine externe Bestätigung (z.B. ärztliches Attest) nachweisen. Liegt ein solcher Nachweis vor, so können bis zu maximal zwei aus triftigem Grund versäumte Praktikumstermine im Folgesemester nach vorheriger Terminvereinbarung mit dem Praktikumssekretariat nachgeholt werden. Auch in diesem Fall müssen alle Antestate bis zum Ende der Vorlesungszeit abgelegt werden. Ein Versäumnis von einem oder mehreren Praktikumsterminen ohne Nachweis eines triftigen Grundes führt zu Nachteilen bei der Zuteilung eines Praktikumsplatzes bei Wiederholung des Praktikums.

  3. Im Rahmen des Praktikums sind zwei schriftliche Wissenstests (Klausuren) zu absolvieren. Die Eingangsklausur behandelt das notwendige chemische Grundwissen sowie die Themen Proteine und Enzymologie. In der Endklausur werden die theoretischen und praktischen Grundlagen der Praktikumsprogramme 1-10, das Prinzip der Praktikumsversuche und der Inhalt der Einführungen abgefragt. Eine genaue Aufstellung der Prüfungsgegenstände in den Klausuren ist rechtzeitig vor den Klausuren im Praktikumssekretariat (Raum 160) erhältlich.
    Die Klausuren bestehen aus insgesamt 90-100 Fragen nach dem Mehrfachwahlverfahren (Multiple Choice). Die erfolgreiche Teilnahme an den Klausuren ist nachgewiesen, wenn bei zusammenfassender Wertung der beiden verschiedenen Klausuren mindestens 50 % der möglichen Punkte erreicht wurden. Bei mehrfacher Teilnahme an den Klausuren (s.u.) wird das jeweils beste Ergebnis einer Klausur gewertet. Werden während des Praktikumssemesters Klausuren versäumt oder die erforderliche Punktzahl nicht erreicht, so müssen bis Ende des folgenden Semesters versäumte bzw. unzureichende Klausuren bei den regulären Prüfungsterminen nachgeschrieben bzw. wiederholt und dabei die erforderliche Punktzahl erreicht werden. Für die rechtzeitige Anmeldung und Anwesenheit zu den Klausuren ist der Wiederholer selbst verantwortlich. Eine Benachrichtigung erfolgt nicht.

  4. Jeder Praktikumsteilnehmer ist zu einer sorgfältigen Behandlung der Apparaturen, Meßgeräte und Glassachen verpflichtet. Der Ersatz beschädigter oder zu Bruch gegangener Gegenstände erfolgt am Schluß des Praktikums in Form einer Umlage auf alle Praktikumsteilnehmer. Dieser Betrag ist vor Aushändigung des Praktikumsscheines zu bezahlen.

  5. Werden die in (1) bis (3) aufgeführten Leistungen nicht insgesamt in den angegebenen Fristen erbracht, so ist das Praktikum vollständig zu wiederholen. Falls die Leistungen nach (2.2) komplett erbracht wurden, können sie u.U. auf Antrag erlassen werden.

Diese Kursordnung wurde von den am Physiologisch-Chemischen Praktikum beteiligten Lehrkräften beschlossen und gilt ab SS 1994.

Betreuer: G. Mersmann (mersman@uni-muenster.de) 26.1.1995