Institut für Physiologische Chemie und Pathobiochemie
Kursordnung des Physiologisch-Chemischen Praktikums
Maßgebend für die Durchführung des
Physiologisch-Chemischen
Praktikums für Mediziner und Zahnmediziner (im folgenden
Praktikum genannt) ist diese Kursordnung in der zu Beginn
der Anmeldefrist gültigen Fassung. Kurzfristig notwendig
werdende Regelungen werden am Anschlagbrett im
Praktikumsbereich (Hinweise für Praktikumsteilnehmer,
neben Raum 160) bekanntgegeben und sind zu beachten.
Ferner gelten die vom Dekan erlassenen
Regelungen für den Zugang zum Physiologisch-Chemischen
Praktikum für Mediziner und Zahnmediziner.
- Die im Praktikum zu erbringenden Leistungen sind:
- die erfolgreiche Durchführung von zehn
Praktikumsaufgaben und
- die erfolgreiche Teilnahme an zwei verschiedenen
Praktikums-begleitenden Klausuren (Eingangsklausur, Endklausur)
- Zur erfolgreichen Durchführung der 10 Praktikumsaufgaben
gehören:
- Antestat (mündliche Prüfung) zum Beginn des
Praktikumstages, in dem eine ausreichende Vorbereitung auf
das jeweilige Arbeitsprogramm nachzuweisen ist. Bei nicht
bestandenem Antestat ist die anschließende Teilnahme an den
praktischen Versuchen gestattet, eine erfolgreiche
Nachprüfung muß jedoch innerhalb der Vorlesungszeit des
Praktikumssemesters abgelegt werden.
Zur Vorbereitung auf das Antestat dient die zu der
jeweiligen Praktikumsaufgabe abgehaltene Einführung in das
Physiologisch-Chemische Praktikum und der Inhalt des
Praktikumsbuches (Anleitungen zum Praktikum der
Physiologischen Chemie).
Das Antestat wird durch Unterschrift des
Arbeitsgruppenleiters auf der Praktikumskarte erteilt.
- die Anwesenheit im Praktikum zu den mitgeteilten bzw.
vereinbarten Terminen, die Durchführung sämtlicher
Experimente nach dem Praktikumsbuch oder den Anweisungen der
Arbeitsgruppenleiter oder -helfer und ein schriftliches
Protokoll über die Durchführung und die Ergebnisse der
Versuche.
Diese Leistungen werden vom Arbeitsgruppenleiter
durch Paraphe und Datum auf der Praktikumskarte und durch
Abzeichnen der Protokolle bestätigt. Maßgebend für den
Nachweis sind die Eintragungen auf der Praktikumskarte.
Versäumt ein Teilnehmer einen Termin, so muß er
während der Nachrückfrist sein Fernbleiben bis zum Beginn
des Praktikums (14 Uhr) dem Praktikumssekretariat (evtl. telefonisch)
begründen und
während des gesamten Praktikums innerhalb von 6 Tagen
das Vorliegen eines stichhaltigen Verhinderungsgrundes
durch eine externe Bestätigung (z.B. ärztliches Attest) nachweisen.
Liegt ein solcher Nachweis vor, so können bis
zu maximal zwei aus triftigem Grund versäumte Praktikumstermine
im Folgesemester nach vorheriger Terminvereinbarung
mit dem Praktikumssekretariat nachgeholt werden. Auch in diesem Fall
müssen alle Antestate bis zum Ende der Vorlesungszeit abgelegt
werden. Ein Versäumnis von einem oder mehreren Praktikumsterminen
ohne Nachweis eines triftigen Grundes führt zu Nachteilen
bei der Zuteilung eines Praktikumsplatzes bei Wiederholung des
Praktikums.
- Im Rahmen des Praktikums sind zwei schriftliche Wissenstests
(Klausuren) zu absolvieren. Die Eingangsklausur behandelt das
notwendige chemische Grundwissen sowie die Themen Proteine und
Enzymologie. In der Endklausur werden die theoretischen und
praktischen Grundlagen der Praktikumsprogramme 1-10, das Prinzip der
Praktikumsversuche und der Inhalt der Einführungen abgefragt.
Eine genaue Aufstellung der
Prüfungsgegenstände in den Klausuren
ist rechtzeitig vor den Klausuren im Praktikumssekretariat (Raum 160)
erhältlich.
Die Klausuren bestehen aus insgesamt 90-100 Fragen nach dem
Mehrfachwahlverfahren (Multiple Choice). Die erfolgreiche Teilnahme an
den Klausuren ist nachgewiesen, wenn bei zusammenfassender Wertung der
beiden verschiedenen Klausuren mindestens 50 % der möglichen Punkte
erreicht wurden. Bei mehrfacher Teilnahme an den Klausuren (s.u.) wird
das jeweils beste Ergebnis einer Klausur gewertet. Werden während des
Praktikumssemesters Klausuren versäumt oder die erforderliche Punktzahl
nicht erreicht, so müssen bis Ende des folgenden Semesters
versäumte bzw. unzureichende Klausuren bei den regulären
Prüfungsterminen nachgeschrieben bzw. wiederholt und dabei die
erforderliche Punktzahl erreicht werden. Für die rechtzeitige Anmeldung
und Anwesenheit zu den Klausuren ist der Wiederholer selbst
verantwortlich. Eine Benachrichtigung erfolgt nicht.
- Jeder Praktikumsteilnehmer ist zu einer sorgfältigen
Behandlung der Apparaturen, Meßgeräte und Glassachen
verpflichtet. Der Ersatz beschädigter oder zu Bruch
gegangener Gegenstände erfolgt am Schluß des Praktikums in
Form einer Umlage auf alle Praktikumsteilnehmer. Dieser
Betrag ist vor Aushändigung des Praktikumsscheines zu
bezahlen.
- Werden die in (1) bis (3) aufgeführten Leistungen nicht
insgesamt in den angegebenen Fristen erbracht, so ist das
Praktikum vollständig zu wiederholen. Falls die Leistungen
nach (2.2) komplett erbracht wurden, können sie u.U. auf Antrag
erlassen werden.
Diese Kursordnung wurde von den am Physiologisch-Chemischen
Praktikum beteiligten Lehrkräften beschlossen und gilt ab SS
1994.
Betreuer: G. Mersmann (mersman@uni-muenster.de) 26.1.1995