http://www.urz.uni-heidelberg.de/uni/rech/B/V/1 (Einblicke ins Internet, 10/1995)
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1. Haushaltsdaten 1994
Das Haushaltskapitel der Universität (ohne Klinikum) war
im Staatshaushaltsplan 1994 mit einem Ausgabevolumen von
361.085 Tsd. DM veranschlagt. Nach Abzug der vor allem aus
Drittmitteln vorgesehenen Einnahmen in Höhe von 80.121 Tsd. DM
verblieb ein Landeszuschuß von 280.964 Tsd. DM, den das Land
Baden-Württemberg für die Universität Heidelberg aufzubringen
plante. Hinzu kommen sollten 315.533 Tsd. DM als Landeszuschuß
im Jahr 1994 an das Klinikum der Universität Heidelberg; für
die Gesamtuniversität war somit ein Zuschuß von 596.497 Tsd. DM
in den Haushaltsplan eingestellt.
Die tatsächlichen Ausgaben aus dem Haushalt der
Universität (ohne Klinikumshaushalt) im Jahr 1994 betrugen
demgegenüber 356.076 Tsd. DM. Davon entfallen 263.843 Tsd. DM
auf den Landeszuschuß. Die Abweichungen zwischen geplantem
Zuschuß lt. Staatshaushaltsplan und den tatsächlichen
Aufwendungen des Landes (./. 6,1 %) sind vor allem auf zwei
Gründe zurückzuführen. Die Veranschlagung der Personalstellen
im Haushalt folgt nicht den (niedrigeren) tatsächlichen Kosten
der Bezüge der Bediensteten der Universität. Vor allem aber
waren folgende zusätzliche Einsparungen zu erbringen:
- Globale Minderausgabe in Höhe von 3.877,8 Tsd. DM.
- Haushaltswirtschaftliche Sperre in Höhe von 872,4 Tsd. DM.
- Allgemeine Globale Minderausgabe für sächliche
Verwaltungsausgaben in Höhe von 1.129,4 Tsd. DM.
- Freihaltung von nichtbesetzten Stellen für KW-Vermerke aus
den 70er Jahren, Stellenbesetzungssperre für Nicht-NC-Fächer
und Mittelkürzungen bei der Titelgruppe 98 sowie
Haushaltssperre für Personalausgaben (insges. geplante 4.016,8
Tsd. DM).
- Nichtzuweisung von Betriebsmitteln in Höhe von 2.050,3 Tsd.
DM.
Insgesamt addiert sich dies unter Berücksichtigung von
bewilligten Mehrausgaben für Postgebühren in Höhe von 378,2
Tsd. DM zu einem Gesamteinsparungssoll von 11.568,5 Tsd. DM.
Die zusätzliche Investitionsmittelsperre in Höhe von 670 Tsd.
DM führte zwar aktuell noch nicht zu einer Mittelstreichung, da
diese Mittel überwiegend zur Übertragung angemeldet werden
konnten, die Zurückführung der Investitionen im Rahmen der
restriktiven Haushaltspolitik muß allerdings mit großer Sorge
beobachtet werden.
Den vielfältigen Einsparinstrumentarien wurde Ende Oktober
1994 ein besonders nachteilig wirkendes Instrument hinzugefügt:
der Ministerrat verhängte ohne Vorankündigung eine allgemeine
Ausgabensperre. Ein derartiges, für die Universitäten
besonders abträgliches Haushaltsgebaren entzieht jeder
eigenverantwortlichen Finanzpolitik der Universität oder einer
anderen zur selbständigen Mittelbewirtschaftung aufgeforderten
Stelle die Grundlage.
Die wichtigsten Ausgabenblöcke im verbliebenen Haushalt
der Universität ergeben sich aus folgender Übersicht:
TDM Anteil
v.H.
Personalkosten 257.899 72,43 %
Gebäudebewirtschaftung 18.548 5,21 %
Sachausgaben
(Dienstleistungen und
Beschaffungen unter 5.000 DM) 54.676 15,36 %
Zuweisungen und
Zuschüsse 8.051 2,26 %
Investitionen
Erstausstattungen im
Rahmen von
Baumaßnahmen 1.356 0,38 %
Sonstige Investitionen 15.546 4,37 %
-------------------------------
356.076 100,00 %
abzügl. Einnahmen - 92.234 25,90 %
Landeszuschuß 263.843 74,10
%
Eine genauere Aufschlüsselung und Differenzierung der
Ausgabengruppen des Universitätshaushalts nach Drittmitteln und
anderen, sowie für die Sondermittel des Ministeriums, in
welchen auch die Mittel für Großgeräte enthalten sind, findet
sich im Anhang (vgl. Anlage 10/1). Es wird daraus erkennbar,
daß die Universität ohne die Drittmitteleinnahmen vor allem im
Sach- und Investitionsmittelbereich kaum noch handlungsfähig
wäre. Ähnliches gilt für die Mittel aus zentralen Töpfen des
Ministeriums für Wissenschaft und Forschung.
Aufgrund der entsprechenden Prioritätsentscheidungen des
Verwaltungsrates ist es somit trotz der erheblichen staatlichen
Sparauflagen gelungen, den Anteil der sogenannten nicht
zwangsläufigen Ausgaben, das sind im Sprachgebrauch des
Finanzministers die Investitionen, nicht weiter absinken zu
lassen, sondern nahe bei 5 % zu halten.
Aufgrund der spezifischen Abgrenzung der Investitionen in
der staatlichen Rechnungslegung (erfaßt werden nur
Beschaffungen im Wert von über 5.000 DM) lassen sich diese
Daten nur schwer mit solchen aus der gewerblichen Wirtschaft
vergleichen. Trotzdem ist klar, daß man angesichts der üblichen
Verwendung von in der Regel weit über 20 % des Sozialprodukts
für Bruttoinvestitionen in Deutschland mit einem
Investitionsanteil von unter 5 %, wie bei der Universität
Heidelberg, noch nicht einmal die vorzunehmenden Abschreibungen
ausgleichen kann.
Der Schwerpunkt des Investitionsgeschäfts liegt nach wie
vor bei den Berufungs- und Erhaltungsverhandlungen. Für sie
wurden 1994 insgesamt 6 Mio. DM zugewiesen, von denen insgesamt
3,6 Mio. DM auf Investitionen entfielen.