1. Haushaltsdaten 1994

Das Haushaltskapitel der Universität (ohne Klinikum) war im Staatshaushaltsplan 1994 mit einem Ausgabevolumen von 361.085 Tsd. DM veranschlagt. Nach Abzug der vor allem aus Drittmitteln vorgesehenen Einnahmen in Höhe von 80.121 Tsd. DM verblieb ein Landeszuschuß von 280.964 Tsd. DM, den das Land Baden-Württemberg für die Universität Heidelberg aufzubringen plante. Hinzu kommen sollten 315.533 Tsd. DM als Landeszuschuß im Jahr 1994 an das Klinikum der Universität Heidelberg; für die Gesamtuniversität war somit ein Zuschuß von 596.497 Tsd. DM in den Haushaltsplan eingestellt.

Die tatsächlichen Ausgaben aus dem Haushalt der Universität (ohne Klinikumshaushalt) im Jahr 1994 betrugen demgegenüber 356.076 Tsd. DM. Davon entfallen 263.843 Tsd. DM auf den Landeszuschuß. Die Abweichungen zwischen geplantem Zuschuß lt. Staatshaushaltsplan und den tatsächlichen Aufwendungen des Landes (./. 6,1 %) sind vor allem auf zwei Gründe zurückzuführen. Die Veranschlagung der Personalstellen im Haushalt folgt nicht den (niedrigeren) tatsächlichen Kosten der Bezüge der Bediensteten der Universität. Vor allem aber waren folgende zusätzliche Einsparungen zu erbringen: Insgesamt addiert sich dies unter Berücksichtigung von bewilligten Mehrausgaben für Postgebühren in Höhe von 378,2 Tsd. DM zu einem Gesamteinsparungssoll von 11.568,5 Tsd. DM. Die zusätzliche Investitionsmittelsperre in Höhe von 670 Tsd. DM führte zwar aktuell noch nicht zu einer Mittelstreichung, da diese Mittel überwiegend zur Übertragung angemeldet werden konnten, die Zurückführung der Investitionen im Rahmen der restriktiven Haushaltspolitik muß allerdings mit großer Sorge beobachtet werden.

Den vielfältigen Einsparinstrumentarien wurde Ende Oktober 1994 ein besonders nachteilig wirkendes Instrument hinzugefügt: der Ministerrat verhängte ohne Vorankündigung eine allgemeine Ausgabensperre. Ein derartiges, für die Universitäten besonders abträgliches Haushaltsgebaren entzieht jeder eigenverantwortlichen Finanzpolitik der Universität oder einer anderen zur selbständigen Mittelbewirtschaftung aufgeforderten Stelle die Grundlage.
Die wichtigsten Ausgabenblöcke im verbliebenen Haushalt der Universität ergeben sich aus folgender Übersicht:
Eine genauere Aufschlüsselung und Differenzierung der Ausgabengruppen des Universitätshaushalts nach Drittmitteln und anderen, sowie für die Sondermittel des Ministeriums, in welchen auch die Mittel für Großgeräte enthalten sind, findet sich im Anhang (vgl. Anlage 10/1). Es wird daraus erkennbar, daß die Universität ohne die Drittmitteleinnahmen vor allem im Sach- und Investitionsmittelbereich kaum noch handlungsfähig wäre. Ähnliches gilt für die Mittel aus zentralen Töpfen des Ministeriums für Wissenschaft und Forschung.

Aufgrund der entsprechenden Prioritätsentscheidungen des Verwaltungsrates ist es somit trotz der erheblichen staatlichen Sparauflagen gelungen, den Anteil der sogenannten nicht zwangsläufigen Ausgaben, das sind im Sprachgebrauch des Finanzministers die Investitionen, nicht weiter absinken zu lassen, sondern nahe bei 5 % zu halten.

Aufgrund der spezifischen Abgrenzung der Investitionen in der staatlichen Rechnungslegung (erfaßt werden nur Beschaffungen im Wert von über 5.000 DM) lassen sich diese Daten nur schwer mit solchen aus der gewerblichen Wirtschaft vergleichen. Trotzdem ist klar, daß man angesichts der üblichen Verwendung von in der Regel weit über 20 % des Sozialprodukts für Bruttoinvestitionen in Deutschland mit einem Investitionsanteil von unter 5 %, wie bei der Universität Heidelberg, noch nicht einmal die vorzunehmenden Abschreibungen ausgleichen kann.

Der Schwerpunkt des Investitionsgeschäfts liegt nach wie vor bei den Berufungs- und Erhaltungsverhandlungen. Für sie wurden 1994 insgesamt 6 Mio. DM zugewiesen, von denen insgesamt 3,6 Mio. DM auf Investitionen entfielen.