hide random home http://www.kulturbox.de/christo/sumtime/bg.htm (Einblicke ins Internet, 10/1995)

Kriterien zur
Behindertenzugänglichkeit


Rollstuhlgerecht sind nach DIN-Vorschriften Einrichtungen, deren Zugang ebenerdig bzw. über eine Rampe mit einem Gefälle bis zu 6 % zu erreichen sind. Die Türbreite soll mindestens 90cm betragen, der Aufzug mindestens 110cm breit und 140cm tief sein. Bewegungsflächen von 150cm Breite und 150cm Tiefe sind vor dem Klosettbecken, vor Aufzugstüren, als Wendemöglichkeit in Räumen und vor Drehflügeltüren zu gewährleisten. Nach Drehflügeltüren soll eine Bewegungsfläche von 120cm Tiefe gegeben sein. Links oder/und rechts neben dem Klosettbecken ist eine 95cm breite Bewegungsfläche erforderlich, in der ein klappbarer Haltegriff vorhanden ist. Der Waschtisch soll an der Oberkante höchstens 80cm hoch sein


Rollstuhlzugänglich mit Hilfe sind nach den Erfahrungen der GOOD WILL-kommen-Initiative der Berliner Geschäftswelt Einrichtungen, wo bauliche Gegebenheiten der Barrierefreiheit entgegenstehen, guter Wille aber dennoch den Empfang behinderter Gäste ermöglicht. Der Zugang ist über maximal zwei Stufen oder eine mindestens 80cm breite Rampe (eventuell mobil) zu erreichen. Die Türbreite soll mindestens 80cm betragen, der Aufzug mindestens 80cm breit und 120cm tief sein. Bewegungsflächen von mindestens 100cm Tiefe sind vor Drehflügeltüren zu gewährleisten. Im Sanitärraum ist links oder rechts neben dem Klosettbecken eine 80cm breite und 120cm tiefe Standfläche erforderlich. Der Waschtisch sollte flach und unterfahrbar sein. Es sollte möglichst ein klappbarer Haltegriff im Bereich des Klosettbeckens vorhanden sein.


Bedingt rollstuhlzugänglich sind alle Einrichtungen, die von den oben genannten Kriterien in bis zu zwei Angaben abweichen.