Rollstuhlzugänglich mit Hilfe sind nach den Erfahrungen der GOOD WILL-kommen-Initiative der Berliner Geschäftswelt Einrichtungen, wo bauliche Gegebenheiten der Barrierefreiheit entgegenstehen, guter Wille aber dennoch den Empfang behinderter Gäste ermöglicht. Der Zugang ist über maximal zwei Stufen oder eine mindestens 80cm breite Rampe (eventuell mobil) zu erreichen. Die Türbreite soll mindestens 80cm betragen, der Aufzug mindestens 80cm breit und 120cm tief sein. Bewegungsflächen von mindestens 100cm Tiefe sind vor Drehflügeltüren zu gewährleisten. Im Sanitärraum ist links oder rechts neben dem Klosettbecken eine 80cm breite und 120cm tiefe Standfläche erforderlich. Der Waschtisch sollte flach und unterfahrbar sein. Es sollte möglichst ein klappbarer Haltegriff im Bereich des
Klosettbeckens vorhanden sein.
Bedingt rollstuhlzugänglich sind alle Einrichtungen, die von den oben genannten Kriterien in bis zu zwei Angaben abweichen.