hide random home http://www.bayern.de/Service/Wegweiser/schule.html (Einblicke ins Internet, 10/1995)

2. Schule und Ausbildung


Aufnahme in die Volksschule (Kinder, die bis zum 30. Juni des Jahres sechs Jahre alt werden)

Kind anmelden (seine Anwesenheit ist erwünscht); Einschreibetermin und zuständige Volksschule werden ortsüblich bekanntgegeben; April - Mai
zuständige Schule, Schulleiter

Vorzeitige Aufnahme (Kinder, die zwischen 1. Juli und 31. Dezember sechs Jahre alt werden)

Kind zum vorzeitigen Schulbesuch anmelden (wie unter 1); Kind zur Einschreibung mitbringen
Schulleiter

Zurückstellung vom Schulbesuch (bis 30. November möglich)

Antrag an die Schule
Schulleiter nach Anhörung der Erziehungsberechtigten

Schulwegkosten

Erfassungsbogen ausfüllen (in der Regel bei der Schule), gegebenenfalls Rückerstattung der Schulwegkosten beantragen
kommunale Behörde (Landkreis, Gemeinde oder Schulverband)

Sicherung des Schulwegs für Grundschüler (Schulweghelfer)

Meldung an den Schulwegbeauftragten bei den Polizeidirektionen und den Straßenverkehrsbehörden (Landratsamt bzw. Stadtverwaltung)
Schule, Straßenverkehrsbehörde, Polizeibehörde, Elternbeirat, Schulwegbeauftragte

Schulberatung

Sprechtermine vereinbaren; mit dem Beratungslehrer der Schule sprechen; dort ist auch die Anschrift des zuständigen staatlichen Schulberaters zu erfahren
der Klassenleiter, der Beratungslehrer, der Schuljugendberater an Volksschulen, Schulpsychologen, Erziehungsberatungsstellen, Schularzt, Jugendamt, kirchliche und private Einrichtungen

Alle Schüler der 4. Jahrgangsstufe erhalten kostenlos die Broschüre "Der richtige Weg für mich" zur Schullaufbahnberatung. Alle Eltern erhalten über die Schule die Zeitschrift "Schule aktuell" des Staatsministeriums für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst.


Übertritt in Gymnasium, Realschule oder Wirtschaftsschule

Klassenleiter, Beratungslehrer der Schule, Schulleitung von Gymnasium, Realschule oder Wirtschaftsschule; Broschüre "Der richtige Weg für mich"

Ausbildungsförderung

schriftlich mit Formular beantragen
Amt für Ausbildungsförderung der Kreisverwaltungsbehörde

Berufliche Schulen

bei der jeweiligen Schule anmelden:
jeweilige Schule; Schule, Beratungslehrer, staatlicher Schulberater; Zur Berufsberatung siehe 4. Arbeitswelt; Merkblatt des Staatsministeriums für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst

Telekolleg

Informationen vom Bayerischen Rundfunk, Rundfunkplatz 1, 80300 München, anfordern; termingerecht anmelden
Bayerischer Rundfunk in Zusammenarbeit mit dem Staatsministerium für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst

Zweiter Bildungsweg

jeweilige Schulleitung; Informationen bei den entsprechenden Schulen oder bei den staatlichen Schulberatern;
Broschüre "Der richtige Weg für mich" des Staatsministeriums für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst, Salvatorstraße 2, 80327 München
AKAD in München, Tal 12, 80331 München, Tel. 089/298689

Studienplatz

  • ZVS-lnfo (zu beziehen bei ZVS, Sonnenstraße 171, 44128 Dortmund, und weiterführenden Schulen, Hochschulen, und zentralen Arbeitsämtern)
    Merkblatt für deutsche Studienanfänger in Studiengängen mit Zulassungsbeschränkungen vom Staatsministerium für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst, Salvatorstraße 2, 80327 München
    Arbeitsämter und Studienberatungsstellen
  • Studienberatungsstellen der einzelnen Hochschulen

Unfälle (Kinder, Schüler, Studierende)

dem Leiter der jeweiligen Bildungseinrichtung melden
Leiter der Bildungseinrichtung gibt Meldung an zuständigen Unfallversicherungsträger weiter; Merkblatt für Erziehungsberechtigte erhalten Sie bei den Leitern der jeweiligen Bildungseinrichtungen oder beim Unfallversicherungsträger

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