http://www.bayern.de/Service/Wegweiser/schule.html (Einblicke ins Internet, 10/1995)
2. Schule und Ausbildung
Aufnahme in die Volksschule
(Kinder, die bis zum 30. Juni des
Jahres sechs Jahre alt werden)
-
Kind anmelden (seine Anwesenheit ist erwünscht);
Einschreibetermin und zuständige Volksschule werden
ortsüblich bekanntgegeben; April - Mai
-
zuständige Schule, Schulleiter
Vorzeitige Aufnahme (Kinder, die
zwischen 1. Juli und 31. Dezember
sechs Jahre alt werden)
-
Kind zum vorzeitigen Schulbesuch anmelden (wie unter 1);
Kind
zur Einschreibung mitbringen
-
Schulleiter
Zurückstellung vom Schulbesuch
(bis 30. November möglich)
-
Antrag an die Schule
-
Schulleiter nach Anhörung der Erziehungsberechtigten
Schulwegkosten
-
Erfassungsbogen ausfüllen (in der Regel bei der Schule),
gegebenenfalls Rückerstattung der Schulwegkosten
beantragen
-
kommunale Behörde
(Landkreis, Gemeinde oder
Schulverband)
Sicherung des Schulwegs für
Grundschüler (Schulweghelfer)
-
Meldung an den Schulwegbeauftragten bei den Polizeidirektionen
und den Straßenverkehrsbehörden (Landratsamt bzw.
Stadtverwaltung)
-
Schule, Straßenverkehrsbehörde, Polizeibehörde,
Elternbeirat, Schulwegbeauftragte
Schulberatung
-
Schullaufbahnberatung
-
Fragen der Begabung
und Erziehung
-
Sprechtermine vereinbaren; mit dem Beratungslehrer der Schule
sprechen; dort ist auch die Anschrift des zuständigen
staatlichen Schulberaters zu erfahren
-
der Klassenleiter, der Beratungslehrer, der Schuljugendberater an
Volksschulen, Schulpsychologen, Erziehungsberatungsstellen,
Schularzt, Jugendamt, kirchliche und private Einrichtungen
Alle Schüler der 4. Jahrgangsstufe erhalten kostenlos die
Broschüre "Der richtige Weg für mich" zur
Schullaufbahnberatung. Alle Eltern erhalten über die Schule die Zeitschrift
"Schule aktuell" des Staatsministeriums für Unterricht,
Kultus, Wissenschaft und Kunst.
Übertritt in Gymnasium,
Realschule oder Wirtschaftsschule
-
-
Klassenleiter informieren und Übertrittszeugnis anfordern
-
Informationsveranstaltungen besuchen
-
an Gymnasium, Realschule oder Wirtschaftsschule anmelden
(Termin meist letzte Aprilwoche; Übertrittszeugnis und
Geburtsschein mitbringen)
-
Schüler mit dem Gesamturteil "geeignet für die
Hauptschule" können am Probeunterricht teilnehmen
schriftlich mit Formular beantragen
-
Klassenleiter, Beratungslehrer der Schule, Schulleitung von
Gymnasium, Realschule
oder Wirtschaftsschule;
Broschüre "Der richtige Weg für mich"
Ausbildungsförderung
-
schriftlich mit Formular beantragen
-
Amt für Ausbildungsförderung der
Kreisverwaltungsbehörde
Berufliche Schulen
-
bei der jeweiligen Schule anmelden:
-
Berufsaufbauschule:
qualifizierenden Hauptschulabschluß oder
Berufsabschluß nachweisen (Durchschnittsnote 2,5)
-
Berufsfachschule:
erfüllte Volksschulpflicht nachweisen (teilweise mittleren
Schulabschluß)
-
Fachschule:
eine Berufsausbildung und in der Regel eine anschließende
Berufstätig keit nachweisen
-
Fachschulwesen
in der Landwirtschaft:
(-> Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und
Forsten)
-
Fachoberschule:
mittleren Schulabschluß nachweisen
-
Berufsoberschule:
mittleren Schulabschluß und abgeschlossene
Berufsausbildung nachweisen
-
Fachakademie:
mittleren Schulabschluß und abgeschlossene
Berufsausbildung nachweisen
-
jeweilige Schule; Schule, Beratungslehrer, staatlicher Schulberater; Zur
Berufsberatung siehe 4.
Arbeitswelt; Merkblatt des Staatsministeriums für
Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst
Telekolleg
-
Informationen vom Bayerischen Rundfunk, Rundfunkplatz 1, 80300
München, anfordern; termingerecht anmelden
-
Bayerischer Rundfunk in Zusammenarbeit mit dem
Staatsministerium für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und
Kunst
Zweiter Bildungsweg
-
-
Abendrealschule:
bei der jeweiligen Schule die Schulabschlüsse, den
Berufsschulabschluß oder regelmäßige
zweijährige Berufstätigkeit nachweisen (Mindestalter
für die Aufnahme: 17 Jahre)
-
Abendgymnasium für
Berufstätige:
abgeschlossene Berufsausbildung oder mindestens
zweijährige regelmäßige Berufstätigkeit
und gegenwärtige Berufstätigkeit
(Arbeitsverhältnis) nachweisen (Mindestalter für die
Aufnahme: 18 Jahre)
-
Kolleg:
Zur Aufnahmeprüfung anmelden; einen mittleren
Schulabschluß oder Besuch eines Vorkurses und
abgeschlossene Berufsausbildung oder regelmäßige,
mindestens dreijährige Berufstätigkeit nachweisen
(Mindestalter für die Aufnahme: 19 Jahre)
-
Begabtenprüfung zum
Erwerb der Hochschulreife für
Berufstätige ab 25 Jahren:
Informationen beim Kultusministerium einholen, eine
abgeschlossene Berufsausbildung und eine anschließende,
mindestens fünfjährige Berufstätigkeit
nachweisen
-
AKAD, Akademikergesellschaft für
Erwachsenenfortbildung. Hochschulen für
Berufstätige. Staatl. anerkannte Fachhochschulen:
Informationen beim
AKAD Seminarzentrum
München einholen
-
jeweilige Schulleitung;
Informationen bei den entsprechenden Schulen oder bei den
staatlichen Schulberatern;
Broschüre "Der richtige Weg
für mich" des Staatsministeriums für Unterricht,
Kultus, Wissenschaft und Kunst, Salvatorstraße 2, 80327 München
AKAD in München,
Tal 12, 80331 München,
Tel. 089/298689
Studienplatz
-
-
in einem Studiengang, der
in das zentrale Vergabeverfahren der Zentralstelle
für die Vergabe von
Studienplätzen (ZVS) in
Dortmund einbezogen ist:
Bewerbungsunterlagen bei der Zentralstelle für Vergabe von
Studienplätzen (ZVS) oder der Hochschule anfordern und
ausgefüllt fristgerecht bei der ZVS oder der Hochschule
einreichen
-
in einem Studiengang, für
den an einzelnen Hochschulen Zulassungsbeschränkungen
bestehen bzw. in einem Studiengang
ohne Zulassungsbeschränkungen:
an der jeweiligen Hochschule bewerben
-
-
ZVS-lnfo (zu beziehen bei ZVS, Sonnenstraße 171, 44128 Dortmund,
und weiterführenden Schulen,
Hochschulen, und zentralen Arbeitsämtern)
Merkblatt
für deutsche Studienanfänger in Studiengängen
mit Zulassungsbeschränkungen vom Staatsministerium
für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst,
Salvatorstraße 2, 80327 München
Arbeitsämter und Studienberatungsstellen
-
Studienberatungsstellen der einzelnen Hochschulen
Unfälle (Kinder, Schüler,
Studierende)
-
während der Zeit im Kindergarten, während
regulärer
Unterrichtsveranstaltungen
und Lehrveranstaltungen,
bei Sonderveranstaltungen
der jeweiligen Bildungseinrichtung
-
auf dem Weg von der Wohnung zum Kindergarten, zur
Schule und Hochschule
und zurück
-
dem Leiter der jeweiligen Bildungseinrichtung melden
-
Leiter der Bildungseinrichtung gibt Meldung an zuständigen
Unfallversicherungsträger weiter; Merkblatt für Erziehungsberechtigte erhalten Sie bei den
Leitern der jeweiligen Bildungseinrichtungen oder beim
Unfallversicherungsträger