hide random home http://www.bayern.de/BayernInfo/soziales.html (Einblicke ins Internet, 10/1995)

Soziales Bayern

"Und wie die gemeine Rede geht, nirgends lebt und liegt man besser als im Baierland."
(Aventinus)

Der Menschlichkeit verpflichtet

Bayern ist ein vorbildlicher und leistungsfähiger Sozialstaat. Die soziale Wirklichkeit im heutigen Bayern ist das Ergebnis der Arbeit, des Fleißes und des Leistungswillens der Menschen in diesem Land. Sie ist zugleich das Ergebnis einer Politik, die konsequent ausgerichtet ist auf Wohlstandsmehrung, Festigung der sozialen Sicherheit und zeitgemäße Gestaltung der sozialen Gerechtigkeit.

Hilfe zur Selbsthilfe - dieser Grundsatz ist Leitgedanke für alle Bereiche bayerischer Sozialpolitik. So rasch wie möglich soll der Bedürftige wieder in die Lage versetzt werden, sein Leben frei und eigenverantwortlich gestalten zu können.

Der Stellenwert und das hohe Niveau der sozialen Sicherung in Bayern finden nicht zuletzt in den finanziellen Aufwendungen des Freistaates für den Sozialbereich ihren sichtbaren Niederschlag. Seit 1970 ist der bayerische Sozialetat mehr als dreimal so stark angestiegen wie der Gesamthaushalt. 1994 sind für soziale Zwecke sowie für Einrichtungen und Maßnahmen im Gesundheitswesen rund 5,7 Milliarden DM im Staatshaushalt vorgesehen.

Bayern hat den Strukturwandel vom vorwiegend landwirtschaftlich geprägten Land zu einem Industriestaat erfolgreich bewältigt. Es wurde mit den Problemen der Rezession besser als andere Länder fertig. Bayern eröffnet seiner Bevölkerung, insbesondere der Jugend, vielfältige Zukunftschancen. Die bayerische Sozialpolitik hat dazu wesentlich beigetragen.

Auch künftig wird eine an den Bedürfnissen der Bürger orientierte Sozialpolitik die Rahmenbedingungen dafür setzen, daß der soziale Friede gewahrt bleibt, daß die Herausforderungen des Wandels in Gesellschaft und Arbeitswelt gemeistert werden und die Menschen in sozialer Sicherheit leben können.

Sozialhilfe

Die Bayerische Staatsregierung hat in den vergangenen Jahren ihre Politik zur Erhöhung der Wirksamkeit und zur Imageverbesserung der Sozialhilfe konsequent weitergeführt: Nur eine Sozialhilfe, die in einem ausgewogenen Verhältnis zwischen Hilfe und Selbstverantwortung steht, ist für die Bürger akzeptabel. Aufgabe der Sozialhilfe ist es, Armut zu bekämpfen und Armutsrisiken zu vermeiden. Diese Sozialhilfe kann auch künftig ihre Aufgabe erfüllen, allen, die auf sie angewiesen sind, zuverlässigen Schutz gegen das Abgleiten in "Armut" zu bieten und die Lückenlosigkeit des sozialen Netzes zu garantieren.

Altenhilfe

Immer mehr Senioren möchten auch noch im hohen Alter ein eigenverantwortliches Leben in ihrer gewohnten Umgebung führen. Die Bayerische Staatsregierung unterstützt diese Entwicklung durch den Ausbau der sozialpflegerischen Dienste sowie die Förderung der offenen Altenhilfe. Es gilt der Grundsatz: Soviel ambulant wie möglich, soviel stationär wie nötig.

Die Zahl der Mitarbeiter in den sozialpflegerischen Diensten hat sich auf 19.800 Personen gesteigert. Das bedeutet, daß im ambulanten sozialpflegerischen Bereich 7,6 Personen für je 10.000 Einwohner vorhanden sind. Derzeit gibt es in Bayern über 100.000 Heimplätze. Das angestrebte Versorgungsziel von 5,64 Heimplätzen je 100 Senioren (Bürger über 65 Jahre) ist damit bereits erreicht.

In den letzten 10 Jahren hat sich das durchschnittliche Eintrittsalter in eine stationäre Einrichtung der Altenhilfe von 70 Jahren auf fast 85 Jahre erhöht. Wenn auch in Bayern während dieses Zeitraums die Zahl der Pflegeplätze mehr als verdoppelt werden konnte, besteht nach der Zielvorgabe des 4. Bayerischen Landesplans für Altenhilfe mittelfristig ein weiterer Bedarf von etwa 4.500 Pflegeplätzen. Sie sollen vorrangig durch Umwandlung nicht mehr bedarfsgerechter Plätze für Rüstige geschaffen werden.

Pflege-Versicherung

Nach langen kontroversen Verhandlungen in Bundestag und -rat ist es im Mai 1994 endlich gelungen, die Pflegeversicherung als fünfte Säule der Sozialversicherung zu verabschieden. Die Bayerische Staatsregierung, die sich bereits seit Jahren intensiv um eine Lösung zur Absicherung des Pflegefallrisikos bemüht hat, hat zu diesem sozialpolitischen Erfolg entscheidend beigetragen.

Seit 1.4.1995 stellt die Pflegeversicherung im Bereich der häuslichen Pflege je nach Pflegstufe Geldleistungen in Höhe von DM 400,-, 800,- oder 1.300,- oder Sachleistungen im Wert bis zu DM 750,-, 1.800,- oder 2.800,- monatlich (in Härtefällen bis zu DM 3.750,-) zur Verfügung. Daneben bezahlt die Pflegekasse unter bestimmten Voraussetzungen Rentenversicherungsbeiträge für ehrenamtliche Pflegepersonen je nach Pflegeaufwand und -stufe zwischen ca. DM 200,- und 600,- monatlich. Auch die Unfallversicherung der Pflegepersonen ist sichergestellt. Die Leistungen bei vollstationärer Pflege beginnen ab 1.7.1996.

Der Freistaat Bayern wird durch ein "Ausführungsgesetz" sicherstellen, daß die bereits vorhandene Pflegeinfrastruktur im ambulanten, teilstationären und stationären Bereich weiter ausgebaut und noch besser aufeinander abgestimmt wird. Damit soll unter Berücksichtigung der Grundsätze

das "Bayerische Netzwerk Pflege" entstehen.

Behindertenhilfe

Für Menschen mit Behinderung stellt der Freistaat jährlich etwa 1,2 Milliarden DM zur Verfügung. Gefördert werden stationäre und teilstationäre Einrichtungen sowie insbesondere Maßnahmen und Dienste der offenen Behindertenarbeit. Neben den landes- und bundesgesetzlichen Leistungen steht den Menschen mit Behinderung in Bayern ein umfangreiches Angebot an freiwilligen Leistungen und Hilfen der Wohlfahrts- und Behindertenverbände sowie der Kommunen zur Verfügung.

Der Dritte Bayerische Landesplan für Menschen mit Behinderung aus dem Jahr 1994 beinhaltet ein solides Programm für eine maßvolle, zielgerichtete und aktive Sozialpolitik. Der Landesplan nimmt zu aktuellen Rahmenbedingungen der Behindertenhilfe und zu vielen Bereichen der schulischen, beruflichen und sozialen Rehabilitation fachlich Stellung. Er bietet in 70 programmatischen Vorhaben Lösungen und Hilfen zur Bewältigung der gegenwärtigen und künftigen Aufgaben an.

Als erstes Bundesland hat Bayern 1979 den "1. Bayerischen Psychiatrieplan" beschlossen. Seitdem sind zahlreiche Betreuungsmaßnahmen für psychisch Kranke und psychisch Behinderte durchgeführt und Einrichtungen wie Sozialpsychiatrische Dienste, Suchtberatungsstellen, Wohnheime, Wohngemeinschaften, Werkstätten für Behinderte und Selbsthilfefirmen aufgebaut worden.

Vorbildliches Gesundheitswesen

Die durchschnittliche Lebenserwartung unserer Bevölkerung ist inzwischen auf über 74 Jahre gestiegen. Dies ist nicht zuletzt auch ein Erfolg unseres Gesundheitswesens, das einen hohen Standard aufweist:

In Bayern gibt es etwa 48.000 Ärzte, von denen rund 38.000 ihren Beruf ausüben. Auf einen Arzt kommen 313 Einwohner. Von den 8.900 berufstätigen Zahnärzten - davon etwa 300 Kieferorthopäden - betreut jeder etwa 1.340 Einwohner. In den letzten 20 Jahren hat sich das Krankenpflegepersonal auf fast 57.000 Personen verdoppelt. Die Anzahl der Apotheken stieg um 50 Prozent auf rund 3.300.

Vorsorge und Vorbeugung haben in letzter Zeit immer mehr an Bedeutung gewonnen, müssen jedoch künftig noch aufgewertet werden. Gesundheitsbewußte Lebensweise und die angebotenen Vorsorgeleistungen helfen, Krankheiten zu verhindern oder zu mildern. Mit den Mutterschaftsvorsorgeuntersuchungen, den humangenetischen Beratungen, der Mütterberatung, den Neugeborenen-, Säuglings- und Kindervorsorgeuntersuchungen, den jugendärztlichen Untersuchungen, den arbeitsmedizinischen Untersuchungen und den Krebsfrüherkennungsuntersuchungen macht der Staat der Bevölkerung in Bayern viele Angebote.

Die medizinische Rehabilitation ist eine wichtige Aufgabe, die der Freistaat gezielt fördert. Für viele Behinderungsarten stehen spezielle Einrichtungen zur Verfügung, die eine landesweite Versorgung sicherstellen.

Ein gut ausgebautes Rettungssystem schafft die Voraussetzung für eine rasche und effektive Versorgung von Notfallpatienten. Die bayerischen Richtlinien aus dem Jahr 1984 für die Zusammenarbeit von Rettungsdienst und Katastrophenschutz gelten als beispielhaft für die übrigen Bundesländer.

Dem Schutz des Verbrauchers vor gesundheitlichen Schäden und dem Schutz vor Täuschung dient die Lebensmittelüberwachung. Strenge lebensmittelrechtliche Vorschriften und eine umfassende Überwachung gewährleisten der bayerischen Bevölkerung einwandfreie Lebensmittel.

Krankenhäuser zur bürgernahen Versorgung

Bayern nimmt mit seinen Ausgaben für Krankenhausfinanzierung eine Spitzenstellung unter den Bundesländern ein. Von 1972 bis 1993 wurden für die Krankenhausförderung über 20 Milliarden DM ausgegeben.

Diese Mittel dienten der Sanierung und dem Neubau von Krankenhäusern, aber auch der Verbesserung der technischen Ausstattung. In den letzten Jahren wurden 59 Computertomographen, 11 Kernspintomographen, 42 Linksherzkatheter-Meßplätze, 32 Linearbeschleuniger für Hartstrahlentherapie, 14 Lithotripter für die Zertrümmerung von Nieren- und Harnleitersteinen und 5 Lithotripter für die Zertrümmerung von Gallensteinen beschafft. Hinzu kommen noch weitere 17 Computertomographen, 10 Kernspintomographen, 15 Linksherzkatheter-Meßplätze, 1 Biomagnetismus-Meßanlage, 1 Positronen-Emissions-Tomographie-Anlage, 15 Linearbeschleuniger, 6 Nierenlithotripter und 4 Gallenlithotripter, die an den bayerischen Hochschulkliniken in München, Regensburg, Erlangen-Nürnberg und Würzburg betrieben werden. Besondere Versorgungsschwerpunkte gibt es für Tumorpatienten, Strahlen- und Schwerbrandverletzte und für Risikoneugeborene. Für Schlaganfallpatienten und Schädel-Hirn-Verletzte wurde in den vergangenen Jahren in jedem Regierungsbezirk Bayerns zumindest eine spezielle Einrichtung errichtet bzw. bereits bedarfsplanerisch genehmigt.

Der Freistaat Bayern liegt in den kommenden Jahren mit etwa 935 herzchirurgischen Eingriffen je 1 Million Einwohner pro Jahr nicht nur bundesweit, sondern auch im europäischen Vergleich im Spitzenfeld. Auch die Erfolge auf dem Gebiet der Transplantationschirurgie - vor allem bei den Nierentransplantationen - können sich sehen lassen. So hat sich die Zahl der jährlich durchgeführten Nierentransplantationen im Freistaat seit 1980 annähernd verdreifacht.

Für rund 6.800 Dialysepatienten stehen insgesamt nahezu 1.900 Dialyseplätze in Krankenhäusern, Arztpraxen, ambulanten Zentren und in der Form der echten Heimdialyse zur Verfügung.

Jugendhilfe ist Hilfe für alle

Fast 20 Prozent der bayerischen Bevölkerung sind unter 18 Jahre alt, über 30 Prozent im Alter bis zu 25 Jahren. Die Jugendhilfe umfaßt die Aufgabenbereiche Jugendarbeit und Erziehungshilfe. In Bayern sind über 80 Jugendorganisationen mit rund 1,8 Millionen Mitgliedern und mehr als 120.000 ehrenamtlichen Mitarbeitern in der Jugendarbeit tätig. Zusammen mit den Kirchen sowie anderen freien Trägern und unterstützt durch die kommunale Jugendpflege bieten sie ein vielfältiges Bildungs- und Freizeitangebot außerhalb der Schulen. Vorrangiges Ziel des Jugendprogramms der Staatsregierung ist es, die selbstorganisierte Jugendarbeit in Jugendverbänden, Jugendgemeinschaften und Jugendringen zu stärken. Vor allem sollen die Bedingungen für die Arbeit der ehrenamtlichen Jugendleiter verbessert werden. 1991 sind zur Förderung der Jugendarbeit insgesamt mehr als 44 Millionen DM vorgesehen, für Jugendheime, Jugendfreizeit- und -bildungsstätten, Jugendzeltplätze und Jugendherbergen. Die Jugendverbände erhalten Zuschüsse zu den Personalkosten. Weitere Förderschwerpunkte beziehen sich auf die Aus- und Fortbildung der Jugendleiter und anderer Bildungsmaßnahmen, ferner auf den internationalen Schüler- und Jugendaustausch sowie auf Modellprojekte zur Weiterentwicklung der Jugendarbeit.

Im Bereich der Erziehungshilfe wurde die Umstrukturierung im Rahmen des Heimdifferenzierungsprogrammes und der Ausbau der teilstationären Hilfen fortgesetzt.

Das Angebot der Heime reicht von der vorübergehenden Betreuung bei Ausfall der Eltern bis zur therapeutischen Intensivbetreuung. Bayern bietet mit 628 Heimen und 118 heilpädagogischen Tagesstätten ein vorbildliches Angebot für Kinder und Jugendliche.

Um benachteiligten Jugendlichen den Eintritt in das Berufsleben zu erleichtern, werden gezielte Maßnahmen zu deren beruflicher und gesellschaftlicher Integration gefördert.

Für 181 Erziehungsberatungsstellen gab die Staatsregierung 1993 12,5 Millionen DM aus.

Die Bayer. Staatsregierung arbeitet konsequent am Ausbau einer breiten Palette von pluralen Kinderbetreuungsangeboten. Das "Netz für Kinder" ist hierzu ein beispielhafter Schritt. Eltern wird im "Netz für Kinder" die Möglichkeit gegeben, zwischen vielfältigen Angeboten zu entscheiden und aktiv die Kinderbetreuung mitzugestalten. Unterschiedliche regionale, familiäre und betriebliche Bedürfnisse können somit besser aufeinander abgestimmt und bedarfsgerecht gestaltet werden. Die Bayer. Staatsregierung hat eine Dauerförderung der "Netz für Kinder"-Gruppen beschlossen. Den Kommunen wird eine finanzielle Hilfestellung gegeben, unbürokratisch und schnell auf Engpässe in der Kinderbetreuung zu reagieren.

Um einer zunehmenden Gewaltbereitschaft und -tätigkeit an und von Kindern und Jugendlichen entgegenzuwirken, hat die Bayer. Staatsregierung im Spätsommer 1994 ein Sofortprogramm auf den Weg gebracht, das eine Vielzahl effizienter Maßnahmen gegen Gewalt und Aggression beinhaltet (beispielsweise ist der Ausbau ambulanter Maßnahmen für strafrechtlich auffällige junge Menschen im Alter bis zu 21 Jahren sowie der Ausbau regionaler Krisen- und Zufluchtsstellen für Kinder und Jugendliche vorgesehen.

Offensive für die Familie

Unser Gemeinwesen muß die Wertschätzung der Familie und die Anerkennung ihrer bedeutenden sozialen und wirtschaftlichen Leistungen durch eine familiengerechte Gestaltung der Umwelt, der Arbeitswelt und der finanziellen Hilfen zum Ausdruck bringen. Diese Grundsätze sind Leitlinien der bayerischen Familienpolitik.

Durch sein Engagement konnte Bayern zu einer Verbesserung der bundesweiten Familienhilfen, wie z.B. beim Familienleistungsausgleich, bei der Einführung von Erziehungsgeld und Erziehungsurlaub, der Anerkennung von Kindererziehungszeiten in der Rentenversicherung und im Sozialen Wohnungsbau beitragen.

Bayern hat auch bedeutende eigene familienbezogene Leistungen mit einem Jahresvolumen von rund 2,5 Milliarden DM aufzuweisen. Der Freistaat Bayern war das erste Bundesland, das ein 6monatiges Landeserziehungsgeld auf gesetzlicher Grundlage, das im Anschluß an das Bundeserziehungsgeld gewährt wird und somit einen Bezugszeitraum von insgesamt 2½ Jahren ermöglicht, eingeführt hat. Damit soll es Müttern und Vätern erleichtert werden, ihr Kind in den ersten entscheidenden Lebensjahren selbst zu betreuen. Das einkommensabhängige Landeserziehungsgeld beträgt monatlich bis zu 500 DM. Der Finanzaufwand hierfür erreichte 1993 ein Gesamtvolumen von 270,6 Millionen DM. Eine Verlängerung dieser Landeserziehungsgelder um weitere 3 Monate hat der Ministerpräsident angekündigt.

Außerdem besteht in Bayern seit 1974 ein eigenes Familienprogramm, dessen Schwerpunkte die Förderung der Familienerholung, der Müttergenesung, der Ehe- und Familienberatung, der Familienforschung, der Schwangerenhilfe, der besseren Vereinbarkeit von Familie und Arbeitswelt und der Selbsthilfe sind. Damit nimmt Bayern eine führende Stellung unter den Bundesländern ein.

Der Freistaat Bayern ist und bleibt Vorreiter für die Familienpolitik auf Bundesebene.

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