Weltkulturerbe

UNESCO-Welterbe in Deutschland


to English version22. Mai 1998

 

Auf seiner Sitzung in Neapel, Italien, hat am 4. Dezember 1997 das UNESCO-Kommitee für das Welterbe 46 Kultur- und Naturdenkmäler neu in die Liste des Welterbes aufgenommen.

Die deutsche Liste

1972 wurde von der Generalkonferenz der UNESCO die Internationale Konvention zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt verabschiedet. Ihre vorrangige Aufgabe besteht darin, das natürliche und kulturelle Erbe der Weit genau zu bestimmen und eine Liste derjenigen Objekte zu erstellen, die von solch außergewöhnlichem Interesse und Wert sind, daß ihr Schutz in der Verantwortlichkeit der ganzen Menschheit liegt. Ziel der Konvention ist es daher, die Zusammenarbeit zwischen allen Menschen und Völkern zu fördern und einen wirksamen Beitrag zu diesem Schutz zu leisten.

Mit der Unterzeichnung der Konvention verpflichtet sich jedes Land dazu, die innerhalb seiner Landesgrenzen gelegenen Denkmäler von außergewöhnlicher, weltweiter Bedeutung zu schützen und zu erhalten. Als Gegenleistung bekommen die Mitgliedstaaten der UNESCO Fachberatung zur Erhaltung ihrer Denkmäler, die Entwicklungsländer auch finanzielle Hilfen. Die Aufnahme nationaler Denkmäler in die Weiterbeliste trägt im Sinne der Sonderorganisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO) zur Förderung internationaler Zusammenarbeit zwischen den Völkern bei.

Bis 1. Januar 1995 sind der Konvention 140 Staaten beigetreten, die 21 Vertreter in das Komitee für das Welterbe wählen, das einmal jährlich zusammentritt. Dieses Komitee hat zwei wichtige Aufgaben:

Es entscheidet nach festgelegten Richtlinien darüber, welche der Denkmäler, die von den Unterzeichnerstaaten vorgeschlagen werden, in die Liste des Kultur- und Naturerbes der Welt aufgenommen werden. Am 4.12.1997 umfaßte die Liste 550 Stätten.

Es verwaltet den Welterbe-Fonds, der aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden gespeist wird, und legt fest, welche technischen und finanziellen Hilfen denjenigen Ländern, die darum gebeten haben, zur Verfügung gestellt werden.

Die Liste des Welterbekomitee der UNESCO enthält 19 Kultur- und Naturdenkmäler aus Deutschland.

1978 Der Aachener Dom
1981 Der Dom zu Speyer
1981 Die Würzburger Residenz
1983 Die Wallfahrtskirche auf der Wies, Pfaffenwinkel, Oberbayern
1984 Die Schlösser Augustusburg und Falkenlust in Brühl
1985 Michaeliskirche und der Dom zu Hildesheim
1986 Das römische Amphitheater, der Dom und die Liebfrauen-Kirche in Trier
1987 Hansestadt Lübeck
1990 Potsdam: Die Schlösser und Gärten von Sanssouci
1991 Lorsch: Ehemaliges Benediktinerkloster und Altenmünster
1992 Das Bergwerk Rammelsberg und die Altstadt von Goslar am Harz
1993 Bamberg
1993 Das Kloster Maulbronn
1994 Quedlinburg: Die Altstadt mit der Stiftskirche St. Servatius
1994 Die Eisenhütte in Völklingen
1995 Die Grube Messel
1996 Der Kölner Dom
1996 Die Luther-Stätten in Wittenberg
1996 Das Bauhaus in Dessau
Stand der Liste: 4. Dezember 1997 - wird fortgeschrieben ...
 
 

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