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Um sie vor unbedachten Zerstörungen z.B. durch
Baumaßnahmen, Abbau von Bodenschätzen und durch die Land- und
Forstwirtschaft zu schützen, sind in den einzelnen Bundesländern
Denkmalschutzgesetze erlassen worden, die Grundlage
der archäologischen Denkmalpflege sind. Sie legen fest, was ein
archäologisches, z.T. auch, was ein paläontologisches Denkmal
ist, schreiben das Verfahren der Unterschutzstellung der Denkmäler
vor und sichern den mit der archäologischen Denkmalpflege befaßten
Ämtern bzw. Behörden die Möglichkeit einer Beeinflussung
aller Planungen zu, die mit Eingriffen in den Boden verbunden sind.
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