Abrietslosenhilfe Reform


Mitteilung der SPD-Bundestagsfraktion vom 14. Juli 1995 Konstanze Wegner

Blüms Reform: ein Verschieben der Kosten zu Lasten der Kommunen

Zu den Plänen der Bundesregierung zur Einsparung bei den Arbeitslosen erklärt die Berichterstatterin der SPD- Bundestagsfraktion im Haushaltsausschuß für den Einzelplan des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Dr. Konstanze Wegner:

Die vom Sozial- und Finanzministerium geplanten Einsparungen bei der Arbeitslosenhilfe in Höhe von 3,4 Mrd DM bedeuten ein Überwälzen der Kosten auf die Sozialhilfe, d.h. der Bund entlastet sich damit auf Kosten der Kommunen, ohne daß diesen irgendeine Kompensation dafür in Aussicht gestellt wird. Die Arbeitslosen selbst werden doppelt bestraft, sie haben nicht nur ihren Arbeitsplatz verloren, sie erhalten künftig auch geringere Leistungen. Der Haushaltsentwurf 1996 enthält aber noch einen weiteren unsinnigen Verschiebemechanismus: Der Bundeszuschuß an die Bundesanstalt für Arbeit, der im laufenden Haushalt 1995 noch 8 Mrd DM beträgt, wird 1996 auf 0 gesetzt. Das bedeutet, die Bundesanstalt für Arbeit hat künftig weniger Mittel für aktive Arbeitsmarktpolitik (in erster Linie: Arbeitsbeschaffungs-, Fortbildungs- und Umschulungsmaßnahmen) zur Verfügung. Deshalb wird die Zahl der Langzeitarbeitslosen steigen, was wiederum die Arbeitslosenhilfe belasten wird. Der Ansatz für Arbeitslosenhilfe müßte deshalb entsprechend erhöht werden, was aber im Haushaltsentwurf nicht vorgesehen ist. Die Blümschen Einsparpläne sind daher unsozial für die Betroffenen, finanziell eine weitere Belastung für die Kommunen und widersprechen darüber hinaus dem von Waigel stets betonten Grundsatz der Haushalts-Wahrheit und Klarheit.


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