§ 116 AFG


Informationsdienst der SPD 10.7.1995

Fuchs: Bundesregierung soll Risiken im § 116 AFG gesetzgeberisch beseitigen

Die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende im Bundestag, Anke Fuchs, hat die Bundesregierung aufgefordert, den § 116 des Arbeitsförderungsgesetzes "im Lichte des Verfassungsgerichtsurteils so auszugestalten, daß für künftige Tarifstreitigkeiten Verfassungsverstöße ausgeschlossen werden". Frau Fuchs begründete ihre Forderung damit, daß das Gericht die Vorschrift lediglich für noch verfassungsmäßig erklärt habe. Diese ungewöhnliche Formulierung erkläre sich daraus, daß das Gericht die verfassungsrechtliche Prüfung - insbesondere die Funktionsfähigkeit der durch Artikel 9 Absatz 3 GG gewährleisteten Tarifautonomie - lediglich aufgrund einer rückschauenden Bewertung der bisherigen Tarifauseinandersetzungen seit Inkrafttreten der Neufassung vorgenommen habe. Für künftige Tarifstreitigkeiten habe Karlsruhe damit kein abschließendes Urteil gesprochen, betonte die SPD- Politikerin. Vielmehr sei festzustellen, daß das Bundesverfassungsgericht bei künftigen Tarifauseinandersetzungen "nicht unerhebliche verfassungsrechtliche Risiken für die Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie" sehe. Nicht umsonst habe das Gericht deshalb den Gesetzgeber dezidiert aufgefordert, im Hinblick auf künftige Tarifauseinadersetzungen Maßnahmen zur Wahrung der Tarifautonomie zu ergreifen, um verfassungswidrige Folgen der Fernwirkung von Aussperrungen auszuschließen. Bis zu dieser angemahnten gesetzlichen Regelung hötten insbesondere das Bundesarbeitsgericht und das Bundessozialgericht die Aufgabe, im Lichte des Verfassungsgerichtsurteils über die Wahrung der Tarifautonomie zu wachen, erklärte Frau Fuchs. Es liege jetzt in der Verantwortung der Bundesregierung, die vom Verfassungsgericht aufgezeigten Risiken für die Tarifautonomie gesetzgeberisch so zu beseitigen, daß weitere Anrufungen des Bundesverfassungsgerichts in Zukunft nicht notwendig werden.
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