Passauer Geschichte - Worterklärungen

Worterklärungen

Stadtrecht
(Bauernsprache, Burgrecht, Burgsprache, 'freies' Bürgerrecht, Freiheit, Freirecht, Geburrecht, Markrecht, *Weichbild, Weichbildrecht, jus commune civium, j. burgense, j. burgumundii, j. civile, j. civitatense, j. civitatis, j. concivium, j. municipale, justitia civitatis, j. urbana, j. urbanorum)

Summe der innerhalb einer Stadt geltenden Rechtsnormen, sowie der rechtlichen Beziehungen zwischen Bürgern und *Stadtherrn. Die S. entwickelten sich im 11. Jahrhundert aus den Rechten der dort ansässigen Kaufleute und dem *Marktrecht, Stände nach ihrem Recht (*Landrecht, *Hofrecht, *Dienstrecht) gelebt hatten. Die ersten S. wurden vom Stadtherrn verliehen, seit dem 13. Jahrhundert entstand das Kürrecht (s. Küre) der Städte. Vgl. Mutterrecht. - Da das S. nicht immer im ganzen Stadtgebiet Geltung hatte, so unterschied man in einigen Städten ein S. (i. e. S.) von einem Weichbildsrecht.

Ungeld
(Umgeld, indebitum, auch *teloneum)

besonders im MA. Verbrauchssteuer, in der Regel mit der *Accise identisch, aber manchmal für Spezialsteuern neben dieser gebraucht. Das U. war in erster Linie eine städtische Abgabe, wurde aber auch vom Landesherrn erhoben und die Bezeichnung daher auch für die außerordentliche *Bede verwendet. Zuerst wesentlich auf Getränken lastend, wurde es allmählich auf alle möglichen Waren ausgedehnt. Die Erheber hießen Ungelder; in Wü. gab es Oberumgelder (Obereinbringer) und Unterumgelder (Untereinbringer).

Quelle: Haberkern-Wallch Hilfswörterbuch für Historiker

Andreas Gehmeyr, 23.07.1993