CDA Baden-Württemberg fordert Investivlohn

Die CDA Baden Württemberg fordert erneut die breite Einführung des Investivlohn. In einer einstimmig verabschiedeten Resolution wurde erklärt:"Das Produktivkapital ist ungleich verteilt. Dies widerspricht unserem Leitbild von Sozialer Marktwirtschaft. Danach müssen alle Zugang zum Produktivkapital haben. Für die Arbeitnehmer ist aber dieser Grundsatz trotz aller Bemühungen des Staates und der Tarif- bzw. der Betriebspartner nur unzureichend verwirklicht. Deshalb sind Tarifpartner und Staat erneut aufgerufen, in der Vermögenspolitik neue Wege zu gehen, um den Arbeitnehmern den Zugang zum Produktivkapital zu ermöglichen.Die Kapitalbeteiligung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bietet die Chance, die Partnerschaft in den Unternehmen und in der Wirtschaft weiter zu vertiefen. Sie öffnet neue Wege in der Tarifpolitik in Zeiten des Strukturwandels, der den einzelnen Arbeltmehmern mehr Gestaltungsmöglichkeiten bietet, von ihnen aber auch mehr Verantwortung verlangt. Derzeit fehlen in Deutschland mehr als-5 Millionen wettbewerbsfähige Arbeitsplätze. Dieses Defizit an Arbeitsplätzen kann nur ausgeglichen werden, wenn dazu auch die Tarifpartner - wie im Frühjahr 1994 - ihren Beitrag leisten. In einer mittelfristiaen Perspektive muß die Entwicklung der Löhne sonst hinter dem Produktivitätsfortschritt-zurückbleiben. Wenn diese Strategie durchgehalten wird, sind auf Dauer neue Verteilungskämpfe nicht auszuschließen, denn die-Lohnquote sinkt und die Gewinnquote steigt. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden, wenn wieder steigende Gewinne erwirtschaftet werden, nach der lohnpolitischen Zurückhaltung ihren Anteil fordern. Dieser Verteilungskonflikt ist nicht zwangsläufig. Er kann durch eine investive Einkommenspolitik vermieden werden.

Es gibt noch keine Tarifverträge, die ausschließlich auf Kapitalbeteiligung der Arbeitnehmer abzielen. Das liegt nicht allein an ideologischen Barrieren, vielmehr auch daran, daß die Regelungsbefugnis der Tarifpartner für außerbetriebliche Käpitalbeteiligungen verschiedentlich bezweifelt wird bzw. rechtlich ungenügend ausgestaltet ist.

Auch und gerade wenn der finanziellen Förderung der Vermögensbildung jetzt enge Grenzen gesetzt sind, dürfen diejenigen Regelungen nicht aufgeschoben werden, die Arbeitnehmerbeteiligungen rechtlich zum Durchbruch verhelfen werden. Darum ist der Gesetzgeber gefordert, die Regelungsbefugnis der Tarifpartner klarzustellen und ihre Regelungsmacht zu stärken. Deshalb fordert die CDA:

Anteile an Kapitalanlagegesellschaften bzw. Unternehmensbeteiligungsgesellschaften, die über gemeinsame Einrichtungen der Tarifpartner gegründet werden, in den Katalog der geförderten Vermögensbeteiligungen des Vermögensbildungsgesetzes und des § 19 a Einkommensteuergesetz aufzunehmen.

In Tarifverträgen vereinbarte vermögenswirksame Leistungen auch dann nach dem Vermögensbildungsgesetz zu fördern, wenn die Tarifparteien den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Anlage in Kapitalbeteiligungen vorschreiben.

Es liegt im Ermessen der Tarifpartner zu vereinbaren, daß immer dann, wenn die Betriebspartner dies wollen, der tariflich vereinbarte Rahmen für vermögenswirksame Leistungen zur Kapitalbeteiligung durch Vereinbarungen nach § 19 a des Einkommensteuergesetzes aufgefüllt werden kann. Zur Förderung der betrieblichen Mitarbeiterbeteiligung muß das Risiko, mit dem Arbeitsplatz auch die Kapitalbeteiligung zu verlieren. zumindest teilweise ausgeglichen werden. Ausfallbürgschaften der Öffentlichen Hand sind hierzu geeignete Instrumente.

Der Staat fördert die Kapitalbeteiligung der Unternehmen massiv durch Finanzhilfen und durch steuerliche Vergünstigungen. Das gilt vor allem für die Finanzhilfen an Unternehmen in den neuen Bumdesländern. Der Staat trägt so zur sozialen Schieflage in der Verteilung des Produktivkapitals der Wirtschaft bei. Hier ist ein Kurswechsel angesagt. Subventionen müssen am die Bedingungen geknüpft werden, daß die Unternehmen ihren Belegschaften Kapitalbeteiligungen einräumen.

Im Gegensatz zur den Subventionen an Unternehmen ist die staatliche Förderung der Kapitalbildung der Arbeitnehmer aus zwingenden fiskalischen Gründen eingeschränkt worden. Auch hier besteht Korrekturnotwendigkeit: Der Rahmen für vermögenswirksame Leistungen muß erweitert, die für die Gewährung der Arbeitnehmersparzulage maßgeblichen Einkommensgrenzen müssen angehoben, die Sparzulage beim Erwerb von Kapitalbeteiligungen muß erhöht und der begünstigte Betrag nach § 19 a Einkommensteuergesetz muß angehoben werden.

Investive Einkommenspolitik, die zur Kapitalbeteiligung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer führt, kann nicht durch Gesetz verordnet werden. Der Staat muß entsprechende Vereinbarungen jedoch gesetzlich ermöglichen und durch finanzielle Anreize fördern. Die Tarifpartner sind dann aufgerufen zu handeln"


CDA Landesvorstand

Landesvorsitzender:Mühlbeyer Herrmann, MdL

Staatssekretär a.D, Bad Friedrichshall.

Ehrenvorsitzender: Kurt Härzschel, Staatsekretär a.D, Schopfheim.

Ehrenmitglied: Max Künstler, Burladingen

Stellvertr. Landesvorsitzender: Norbert Wäscher, Schwarzenbach

Wolfram Golla, Breisach-Niederrims

Peter Weber, Bühlertal

Bezirksvorsitzende: Südbaden Wolfram Golla, Breisach-Niederrims

Nordbaden Franz Wieser Mdl, Bretten-Ruit

Nord-Württemberg Winfried Menrad MdEP

Württemberg-Hohenz. Hanspeter Heuschmid, Ravensburg

Schriftführer: Kunibert Saur, Weinheim

Schatzmeister: Walter Utz

Pressereferent: Rudolf Glowka, Frittlingen

Beisitzer:

Junge Arbeitnehmerschaft: Christian Bäumler, Konstanz

Berufstätige Frauen Agnes Arlt, Stuttgart

weitere Beisitzer:

Bandel Wolfgang Konstanz

Hauber Klaus, Tübingen

Keller Andreas, Eislingen

Kerdels Christa, Hornberg

Siegel Ingeborg, Korntal-Münchingen

Möhle Karin Karlsruhe

Weiß Robert, Pforzheim

Kraft Amtes:

Josef Müller, Landesgeschäftsstelle

Kooptiert ohne Stimmrecht:

Ralf Günter, Sozialsekretär Nordwürttemberg

Martin Amft, Regionalsekretär Baden

Klaus Melder, Endingen

zustäzlich der Abgeordneten, die CDA Mitglied sind:

Klaus Riegert MdB

Franz Romer MdB

Helmut Haas MdL

Josef Rebhan MdB

u.weitere

Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaften in der CDA:

DGB/CDA Ingeborg Siegel

DAG/CDA Helmut Romanus

DBB/CDA Heinz KosokBiberach

CGB/CDA Rolf Oetinger

Berufstätige Frauen Sieglinde Brielmaier, Aalen

Der Landesvorstand wurde auf der Landestagung im März 94 in Kehl gewählt.



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(C) Autor: Patric Paris - patric.paris@plenum.cdu.org