7. Frauen


Gleichbehandlung von Mann und Frau

Anliegen schriftlich, telefonisch oder persönlich vortragen
Gleichstellungsbeauftragte (Frauenbeauftragte) der Städte, Landratsämter, Regierungen, Bezirke, Gemeinden;
Leitstelle für die Gleichstellung von Frauen und Männern beim Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Gesundheit, Winzererstra├če 9, 80797 München

Frauen mit Schwangerschaftskonflikten

Beratungsstelle aufsuchen
anerkannte Beratungsstellen der Träger der freien oder öffentlichen Wohlfahrtspflege, anerkannte beratende Ärzte, Gesundheitsamt

Gewalt gegen Frauen

Anliegen schriftlich, telefonisch oder persönlich vortragen
Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände, Beauftragte für Frauenfragen bei den Präsidien der Bayer. Landespolizei, jede Polizeidienststelle

Frauen in der Landwirtschaft

Anliegen schriftlich, telefonisch oder persönlich vortragen
Beratungsstellen der Ämter für Landwirtschaft und Ernährung

Frauen im öffentlichen Dienst (Einstellung, Arbeitszeit, Urlaub, Fortkommen)

Anliegen schriftlich, telefonisch oder persönlich vortragen
Personalverwaltung der Dienstbehörde des staatlichen/kommunalen Dienstherrn/Arbeitgebers, Gleichstellungsbeauftragte (Frauenbeauftragte) der Dienstbehörde, Personalrat

Ausländische Frauen

Anliegen schriftlich, telefonisch oder persönlich vortragen
Sozialberaterinnen bei Arbeiterwohlfahrt, Deutschem Caritasverband, Diakonischem Werk, Landratsamt; Gleichstellungsbeauftragte

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