Der Ort, an dem heute die neue Staatskanzlei steht, hat eine wechselvolle Geschichte. 1560 ließ dort Herzog Albrecht einen neuen "Lustgarten" mit "Lusthaus" errichten. 1801 wichen die Bauten an der Ostseite des Hofgartens einem Neubau, der Hofgartenkaserne. Sie wurde 1899 abgerissen.
1904 öffnete hier das Bayerische Armeemuseum seine Pforten. 1926 wurde im unteren Hofgarten das Denkmal des Unbekannten Soldaten errichtet. 1944/45 zerstörten Bomben das Armeemuseum so schwer, daß eine Nutzung nicht mehr möglich war.
Bereits 1961 wurde im Bayerischen Landtag darüber beraten, auf dem Gelände des ehemaligen Armeemuseums die Staatskanzlei zu errichten. 1962 beschloß der Ministerrat diesen Standort. Es folgten jahrelange Diskussionen um Standort und Größe des Bauwerks, bis Ministerpräsident Dr. h. c. Max Streibl 1989 in einem Kompromiß mit der Stadt München den Durchbruch erzielte. Der Entwurf des Architekten Diethard J. Siegert konnte nun verwirklicht werden. Nach Ansicht von namhaften Architekten und Fachleuten bot er die beste Lösung, den denkmalpflegerisch wichtigen Kuppelbau mit den modern gestalteten Seitenflügeln zu verbinden und das Gebäude zwischen Residenz, Hofgarten, Altstadtring und Englischem Garten architektonisch und städtebaulich sinnvoll einzufügen. Nach einer Bauzeit von nur 3 Jahren wurde im Mai 1993 das neue Gebäude der Staatskanzlei fertiggestellt und von den 330 Mitarbeitern bezogen, die bis dahin auf 7 Gebäude verteilt arbeiten mußten.
Die Staatskanzlei ist eine von der Verfassung des Freistaats Bayern vorgesehene Einrichtung. Nach Art. 52 der Bayerischen Verfassung unterstützt die Staatskanzlei den Ministerpräsidenten und die Staatsregierung in ihrer Amtsführung. Der Bayerische Ministerpräsident bestimmt - unter Mitwirkung der Ministerien - die Richtlinien seiner Politik. Dabei unterstützt ihn die Staatskanzlei.
Sie koordiniert die Tätigkeit der Ministerien, bearbeitet Anträge, Erklärungen und Entscheidungen des Ministerpräsidenten und der Staatsregierung und bereitet die Beschlüsse der Staatsregierung und die Ministerratssitzungen vor.
Die Unterrichtung von Presse, Funk und Fernsehen über die Ergebnisse der Ministerratssitzungen und die Information der Bürger über die Ziele und Maßnahmen der Politik der Staatsregierung mit Publikationen im Rahmen staatlicher Öffentlichkeitsarbeit gehören ebenso in die Zuständigkeit der Staatskanzlei wie Fragen der Medienpolitik und des Medienrechts.
Die Staatskanzlei ist zuständig für die Behandlung der Landtags- und Senatsbeschlüsse, für die Ausfertigung der Gesetze und Rechtsverordnungen und für den Abschluß von Staatsverträgen und Verwaltungsabkommen mit den Regierungen anderer Länder.
Zu den Aufgaben der Staatskanzlei gehören die Beziehungen zu Bund und Ländern, die Kontakte mit Staatsoberhäuptern, Regierungen und Regierungsmitgliedern auswärtiger Staaten und mit den ausländischen Vertretungen in Bayern. Die Staatskanzlei bereitet im protokollarischen Bereich Staatsbesuche und Staatsempfänge vor und führt sie durch. Die Staatskanzlei bearbeitet die Eingaben der Bürger an den Ministerpräsidenten.
Ferner ist die Staatskanzlei zuständig für die Vorbereitung der Verleihung von Auszeichnungen durch den Ministerpräsidenten sowie für die Mitwirkung bei der Verleihung von Auszeichnungen durch den Bundespräsidenten.
Die Bayerische Staatskanzlei gibt das "Bayerische Gesetz- und Verordnungsblatt" heraus und bearbeitet den "Bayerischen Staatsanzeiger", der Bekanntmachungen und Entschließungen der Staatskanzlei und der Ministerien veröffentlicht.
Zur Staatskanzlei gehört auch das Haus der Bayerischen Geschichte. Es hat die Aufgabe, die geschichtliche und kulturelle Vielfalt Bayerns allen Bevölkerungsschichten in allen Landesteilen zugänglich zu machen und das Geschichtsbewußtsein zu fördern und zu pflegen. Es wird in Zukunft auch im Kuppelgebäude der Staatskanzlei Ausstellungen veranstalten können.
Der Staatskanzlei angegliedert ist der Bayerische Landespersonalausschuß, der zur einheitlichen Durchführung beamtenrechtlicher Vorschriften seine Tätigkeit innerhalb der gesetzlichen Schranken unabhängig und in eigener Verantwortung ausübt.
Der Dienstaufsicht des Ministerpräsidenten unterstellt sind außerdem die Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit - mit der Aufgabe, auf überparteilicher Grundlage das Gedankengut der freiheitlich-demokratischen Staatsordnung im Bewußtsein der Bevölkerung zu fördern - und der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz, der die Einhaltung des Datenschutzes bei allen öffentlichen Stellen in Bayern überwacht und Anrufungsinstanz für die Bürger ist.