Informationsdienst der SPD 26.7.1995
SPD-Kommunalpolitiker:
Die Pflegeversicherung ist ein sozialer Fortschritt
Grundsätzliche Zweifel an der Tragfähigkeit der
Pflegeversicherung hat der Vorstand der
Sozialdemokratischen Gemeinschaft für Kommunalpolitik in
der Bundesrepublik Deutschland e.V. (Bundes-SGK)
zurückgewiesen. Wenngleich Kritik in Einzelfragen
berechtigt sei, bedeute die Pflegeversicherung einen
sozialen Fortschritt, der nicht mehr zurückgenommen
werden dürfe, betonten die sozialdemokratischen
Kommunalpolitiker im "Informationsdienst der SPD". Die
Pflegeversicherung bedeute für viele Menschen eine
Verbesserung ihrer Lebenslage. Ihre Einführung als fünfte
Säule des sozialen Sicherungsystems nach jahrelanger
Diskussion sei daher zu begrüßen. Gleichzeitig nannten
die SPD-Politiker eine Reihe von notwendigen
Verbesserungen für das gegenwärtige System der
Pflegeversicherung.
Um zu verhindern, daß Menschen allein aufgrund ihrer
Pflegebedürftigkeit zum Sozialfall würden, sollte ein
einkommensbezogenes "Pflegewohngeld" ausgezahlt werden.
Anders als bei der Sozialhilfe sollten
Unterhaltspflichtige dafür aber nicht
herangezogen werden. Die Gewährung soll über die
Sozialhilfeträger erfolgen. Dies schaffe keine neue
Bürokratie und stelle sicher, daß Einsparungen der
Sozialhilfe auf kommunaler Ebene verbleiben, begründete
der Bundes-SGK-Vorstand seinen Vorschlag.
Die SPD-Kommunalpolitiker betonten, es müsse
verhindert werden, "daß eine Zwei-Klassen-Landschaft von
Pflegeeinrichtungen entsteht". Deshalb solle neben die
Objektförderung von Investitionen auf Landesebene
zukünftig die Subjektförderung auf kommunaler Ebene
treten. Diese Investitionskostenförderung werde dabei
primär nicht im Sinne neu zu errichtender Pflegekapazität
gesehen, sondern ebenso im Interesse der
Qualitätsverbesserung des Bestandes, erklärte die Bundes-
SGK im "Informationsdienst der SPD".
Durch das Pflegeversicherungsgesetz freiwerdende
Ausgaben der Sozialhilfe sollten der kommunalen Ebene
zugutekommen,
forderten die SPD-Politiker. Auf diese Weise könne der
ambulante Bereich, wie Beratung und koordinierende
Dienste, deutlich gestärkt werden. Die auf kommunaler
Ebene freiwerdenden Betriebskostenzuschüsse, die
zukünftig nicht mehr der kommunalen
Ebene in Rechnung gestellt würden, könnten ebenfalls
hierfür zur Verfügung stehen.
Die Voraussetzungen zur Inanspruchnahme von Leistungen
der Pflegeversicherung müssen nach Ansicht der Bundes-SGK
so gestaltet sein, daß alle Pflegebedürftigen in den
Genuß dieser Versicherung gelangten. Die für die
Pflegestufe 1 festgelegte Betreuungszeit von 90 Minuten
sei zu hoch, so daß viele Pflegebedürftige von den
Pflegeleistungen nicht erreicht würden und auf die
Sozialhilfe angeweisen blieben. Demgegenüber müsse Ziel
sein, einen "Mißbrauch der Hilfe zur Pflege als
Lückenbüßer des Pflegeversicherungsgesetzes zu
vermeiden", forderten die SPD-Politiker.
Eine Qualitätskontrolle von ambulanten und stationären
Pflegeeinrichtungen müsse regelmäßig gewährleisten, daß
Preis und Leistung der Pflege in einem für den
Pflegebedürftigen optimalen Verhältnis stünden. Die
Bundes-SGK sprach sich im "Informationsdienst der SPD"
ferner dafür aus, der psychosozialen Betreuung mehr Raum
zu geben, da nach dem gegenwärtigen Stand des Gesetzes
ein stark somatischer Ansatz der Betreuung überwiege.
Hinsichtlich der Pflege von Behinderten verlangten die
SPD-Politiker eine Klarstellung, daß die Pflegeleistung
über die Pflegeversicherung abzugelten sei.
Weitere Informationen:
Pressestelle des SPD-Parteivorstands
Redakteur Lars Haferkamp
Tel. 0228 - 532 506
Fax 0228 - 237 065