hide random home http://www.spd.de/politikfelder/soziales/pflegev1.html (Einblicke ins Internet, 10/1995)

Informationsdienst der SPD 26.7.1995

SPD-Kommunalpolitiker:

Die Pflegeversicherung ist ein sozialer Fortschritt

Grundsätzliche Zweifel an der Tragfähigkeit der

Pflegeversicherung hat der Vorstand der

Sozialdemokratischen Gemeinschaft für Kommunalpolitik in

der Bundesrepublik Deutschland e.V. (Bundes-SGK)

zurückgewiesen. Wenngleich Kritik in Einzelfragen

berechtigt sei, bedeute die Pflegeversicherung einen

sozialen Fortschritt, der nicht mehr zurückgenommen

werden dürfe, betonten die sozialdemokratischen

Kommunalpolitiker im "Informationsdienst der SPD". Die

Pflegeversicherung bedeute für viele Menschen eine

Verbesserung ihrer Lebenslage. Ihre Einführung als fünfte

Säule des sozialen Sicherungsystems nach jahrelanger

Diskussion sei daher zu begrüßen. Gleichzeitig nannten

die SPD-Politiker eine Reihe von notwendigen

Verbesserungen für das gegenwärtige System der

Pflegeversicherung.

Um zu verhindern, daß Menschen allein aufgrund ihrer

Pflegebedürftigkeit zum Sozialfall würden, sollte ein

einkommensbezogenes "Pflegewohngeld" ausgezahlt werden.

Anders als bei der Sozialhilfe sollten

Unterhaltspflichtige dafür aber nicht

herangezogen werden. Die Gewährung soll über die

Sozialhilfeträger erfolgen. Dies schaffe keine neue

Bürokratie und stelle sicher, daß Einsparungen der

Sozialhilfe auf kommunaler Ebene verbleiben, begründete

der Bundes-SGK-Vorstand seinen Vorschlag.

Die SPD-Kommunalpolitiker betonten, es müsse

verhindert werden, "daß eine Zwei-Klassen-Landschaft von

Pflegeeinrichtungen entsteht". Deshalb solle neben die

Objektförderung von Investitionen auf Landesebene

zukünftig die Subjektförderung auf kommunaler Ebene

treten. Diese Investitionskostenförderung werde dabei

primär nicht im Sinne neu zu errichtender Pflegekapazität

gesehen, sondern ebenso im Interesse der

Qualitätsverbesserung des Bestandes, erklärte die Bundes-

SGK im "Informationsdienst der SPD".

Durch das Pflegeversicherungsgesetz freiwerdende

Ausgaben der Sozialhilfe sollten der kommunalen Ebene

zugutekommen,

forderten die SPD-Politiker. Auf diese Weise könne der

ambulante Bereich, wie Beratung und koordinierende

Dienste, deutlich gestärkt werden. Die auf kommunaler

Ebene freiwerdenden Betriebskostenzuschüsse, die

zukünftig nicht mehr der kommunalen

Ebene in Rechnung gestellt würden, könnten ebenfalls

hierfür zur Verfügung stehen.

Die Voraussetzungen zur Inanspruchnahme von Leistungen

der Pflegeversicherung müssen nach Ansicht der Bundes-SGK

so gestaltet sein, daß alle Pflegebedürftigen in den

Genuß dieser Versicherung gelangten. Die für die

Pflegestufe 1 festgelegte Betreuungszeit von 90 Minuten

sei zu hoch, so daß viele Pflegebedürftige von den

Pflegeleistungen nicht erreicht würden und auf die

Sozialhilfe angeweisen blieben. Demgegenüber müsse Ziel

sein, einen "Mißbrauch der Hilfe zur Pflege als

Lückenbüßer des Pflegeversicherungsgesetzes zu

vermeiden", forderten die SPD-Politiker.

Eine Qualitätskontrolle von ambulanten und stationären

Pflegeeinrichtungen müsse regelmäßig gewährleisten, daß

Preis und Leistung der Pflege in einem für den

Pflegebedürftigen optimalen Verhältnis stünden. Die

Bundes-SGK sprach sich im "Informationsdienst der SPD"

ferner dafür aus, der psychosozialen Betreuung mehr Raum

zu geben, da nach dem gegenwärtigen Stand des Gesetzes

ein stark somatischer Ansatz der Betreuung überwiege.

Hinsichtlich der Pflege von Behinderten verlangten die

SPD-Politiker eine Klarstellung, daß die Pflegeleistung

über die Pflegeversicherung abzugelten sei.

Weitere Informationen:

Pressestelle des SPD-Parteivorstands

Redakteur Lars Haferkamp

Tel. 0228 - 532 506

Fax 0228 - 237 065