Mitteilung der SPD-Bundestagsfraktion vom
Sozialdemokratische Partei Deutschlands
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Mitteilung der SPD-Bundestagsfraktion vom 20. Juli 1995
Klaus Hagemann Jugendschutz
Gewaltdarstellungen in den Medien müssen eingeschränkt werden
Der SPD-Bundestagsabgeordnete Klaus Hagemann:
Bund und Länder sind verpflichtet das Wohl von Kindern und
Jugendlichen zu schützen. Der Bundestag hat dementsprechend einen
interfraktionellen Antrag zum "Schutz von Kindern und
Jugendlichen vor Gewaltdarstellungen in Medien" beschlossen. In
diesem Antrag werden die politisch Verantwortlichen zum Handeln
aufgefordert, und zwar
- soll die Bundesregierung in der EU darauf
hinwirken, daß die EU-Fernsehrichtlinie dem Antrag entsprechend
geändert wird und nationale Bestimmungen dementsprechend im Sinne
des Jugendschutzes angepaßt werden,
- sollen die
Landesregierungen aufgefordert werden, zu prüfen ob ein
vollständiges Sendeverbot indizierter Filme aus Gründen des
Kinder- und Jugendschutzes erforderlich ist und dann
- sollen die
Landesmedienanstalten die Jugendschutzbestimmungen konsequent anwenden
und Verstöße ahnden.
Der Antrag enthält außerdem
einen Appell an die Fernsehanstalten freiwillig auf die inhaltsgleiche
oder im wesentlichen inhaltsgleiche Ausstrahlung indizierter Filme zu
verzichten. Vor diesem Hintergrund habe ich die nachstehende
schriftliche Frage an die Bundesregierung gestellt: Was hat die
Bundesregierung gegenüber der Kommission der EU und den
Mitgliedsstaaten der EU sowie gegenüber den Bundesländern im
einzelnen unternommen, um den Aufforderungen des interfraktionellen
Antrages "Schutz von Kindern und Jugendlichen vor
Gewaltdarstellungen in Medien" (BT-Drs. 12/8144) und des
entsprechenden Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 6.9.1994
nachzukommen, und ist sie bereit, dem Deutschen Bundestag ein Jahr
nach dem Bundestagsbeschluß einen Bericht über ihre
Vorschläge zum künftigen Schutz von Kindern und Jugendlichen
vor Gewaltdarstellungen in den Medien zu geben?
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