Zur Unvereinbarkeit der SPD-Mitgliedschaft mit der Zugehörigkeit zu "Scientology Deutschland" hat der SPD- Parteivorstand am 22. Mai 1995 den folgenden Beschluß gefaßt, der vom SPD-Parteirat am 23. Mai 1995 zustimmend zur Kenntnis genommen wurde:
Begründung:
Im Bereich des Bundes jedoch ist die erst 1994 beim Bundesverwaltungsamt eingerichtete "Informationsstelle `sog. Jugendsekten und Psychogruppen`" aufgrund ihrer Anbindung an das Bundesministerium für Senioren, Frauen und Jugend, ihrer unzureichenden personellen Ausstattung und ihrer unzureichenden politischen Befugnisse bis heute nicht in der Lage, den notwendigen Anforderungen nachzukommen. Sie muß aufgestockt, mit Kompetenzen versehen und an das Bundesinnenministerium angebunden werden.
Am 6.5.94 hat die Konferenz der Innenminister in Bund und Ländern - IMK - durch Beschluß festgestellt, "Die Scientology-Organisation stellt sich gegenwärtig den für Gefahrenabwehr und Strafverfolgung zuständigen Behörden der inneren Verwaltung als eine Organisation dar, die unter dem Deckmantel einer Religionsgemeinschaft Elemente der Wirtschaftskriminalität und des Psychoterrors gegenüber ihren Mitgliedern mit wirtschaftlichen Betätigungen und sektiererischen Einschlägen vereint. Der Schwerpunkt ihrer Aktivitäten scheint im Bereich der Wirtschafts- kriminalität zu liegen. Deshalb sollten staatliche Abwehrmaßnahmen zunächst in diesem Bereich fortgesetzt werden".
Durch Umlaufbeschluß der Regierungschefs der Länder vom 7.12.94 wurde die IMK u.a. gebeten, die Beteiligung der Verfassungsschutzbehörden am Erfahrungs- und Informationsaustausch über die Scientology-Organisation zu gewährleisten und ggf. auszubauen sowie die Bundesregierung ersucht, das Thema Scientology auch im europäischen Rahmen aufzugreifen.
Das Endziel von Scientology ist die Errichtung eines weltweiten Herrschafts-systems nach scientologischen Grundsätzen ("Clear planet") und damit die Abschaffung unserer demokratischen Grund- und Werteordnung (Hubbard: "Regierungen sind nur ein reaktives Gebilde, mit dem wir eine Zeitlang leben müssen.") Bei einer durch das Kurssystem angestrebten völligen Verinnerlichung der Ideologie "("Technology") von Hubbard sorgen Anhänger der Organisation in ihrem jeweiligen Arbeits- und Lebensbereich mit allen Mitteln dafür, daß die scientologische Expansion voranschreitet. Der Leitsatz von Hubbard "keep Scientology working" ist immer präsent und handlungsbestimmend.
Schon 1986 hat die Staatsanwaltschaft München in der Einstellungsverfügung zu einem von Scientology gegen Kritiker angestrengten Ermittlungsverfahren festgestellt, "daß es sich bei dem System Scientology, das über die Scientologen, denen absolute Freiheit versprochen wird, absolute Kontrolle ausübt, um eine Ideologie mit ausgeprägten totalitären Grundprinzipien handelt. Aufgrund der Beweismittel besteht weiterhin der Verdacht, daß Ziel der Organisation die wirtschaftliche Ausbeutung hörig gewordener Kunden ist, die selbst wieder zur Kundengewinnung und Kundenausbeutung eingesetzt werden". Ideen, Ziele und Praxis der Scientology-Organisation seien nicht mit der Wertordnung des Grundgesetzes vereinbar.
Darauf hat sich auch die Staatsanwaltschaft beim Landgericht Hamburg im letzten Sommer wieder bezogen.
Am 16. Februar 1995 hat das Bundesverwaltungsgericht das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Hamburg vom 6.7.1993 bestätigt und damit erneut klargestellt, daß Scientology-Vereine, im konkreten Fall handelte es sich um die sog. "Scientology-Kirche Hamburg e.V.",eine gewerbliche Tätigkeit ausüben, wenn sie Bücher, Broschüren und verschiedene andere, als "Devotionalien" bezeichnete Gegenstände und Artikel verkaufen oder vertreiben oder Kurse und Seminare veranstalten. Damit ist klargestellt, daß auch Scientology seine Geschäfte als Gewerbe anmelden muß und dafür steuerpflichtig ist.
Zuletzt hat vor wenigen Tagen, am 22.3.1995, das Bundesarbeitsgericht entschieden, daß Scientology nicht als Kirche oder Religionsgemeinschaft anzusehen ist, sondern als Wirtschaftsunternehmen, das als Gewerbetreibender auch die gesetzlich geregelten Arbeitgeberpflichten einzuhalten hat. Die Behauptung von Scientology, Religionsgemeinschaft zu sein, sei Vorwand, da weder die scientologische Lehre noch das Geschäftsgebaren von Scientology dieser Behauptung entspreche.