http://www.fmi.uni-passau.de/passau/stadtarchiv/urkunden/1331_14_4.html (Einblicke ins Internet, 10/1995)
1331, April 14
- Inhalt:
-
Bischof Albrecht von Passau bestätigt und erneuert den Bräuern
in der Stadt vor der Bruckh und an der Ilzstadt, weil ihnen der
Freiheitsbrief verbrannte, die urkundlich und eidlich nachgewiesenen
alten Rechte und Gewohnheiten, insbesondere
- daß die Bischöfe nur den von den Bräuern selbst dazu Erwählten,
der selbst das Braurecht besitzen und in der Stadt angenommen
sein muß, zum Bräumeister ernennen und bestätigen,
- daß die Bräuer in die bischöfl. Kammer jährlich 20 Pfd. Pfennige
abgeben, welche der Bräumeister, ohne daß der Richter damit was
zu schaffen hätte, erheben soll,
- daß in Passau kein fremdes Bier geschenkt werde - fremdes Bier hat
der Bräumeister zu beschlagnahmen und den Armen ins Spital zu
geben.
- Eine Brauwitwe, die jemand heiratet, der das Braurecht nicht
besitzt, verliert das Braurecht, das nur der Sohn, nicht aber
die Töchter erben.
- Ein Lediger darf, auch wenn er das Braurecht besitzt, nicht
brauen, es sei denn selbst Wirt oder besäße ein Haus oder
eigenen Rauch, bzw. es hätte der Bischof ihn die Erlaubnis
dazu erteilt.
- Beschreibung:
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Abschrift auf Papier, aus ca. 1550.
Es spricht:
Andreas Gehmeyr, 23.07.1993