Steuerliche Aspekte
Der Sparerfreibetrag beträgt 6.000 DM bei Ledigen und getrennt veranlagten Ehegatten bzw. 12.000 DM bei zusammen veranlagten Ehegatten. Dazu kommt ein Werbungskosten-Pauschbetrag von 100 DM bzw. 200 DM. Innerhalb dieser Freibeträge können Sie Kapitaleinkünfte steuerfrei vereinnahmen.
Durch Abgabe eines Freistellungsauftrages können Sie erreichen, daß private Kapitalerträge bis zur Höhe des persönlichen Freibetrages ohne Steuerabzug gutgeschrieben werden. Gleichzeitig werden Ihnen damit auch Dividenden aus Aktien und ähnliche Kapitalerträge ohne Abzug der Kapitalertragsteuer und zuzüglich des Körperschaftssteuerguthabens ausgezahlt. Liegt kein Freistellungsauftrag vor, ist die Bank verpflichtet, bei jeder Zinsgutschrift 30% Kapitalertragsteuer einzubehalten.
Über die einbehaltene Steuer erteilt die Bank eine Steuerbescheinigung, mit der das Steuerguthaben (Kapitalertragsteuer, Körperschaftsteuer bei inländischen Dividenden) im Rahmen der Einkommensteuer-Veranlagung geltend gemacht werden kann.
Personen, die nicht einkommensteuerpflichtig sind, können durch Vorlage einer Nichtveranlagungs-Bescheinigung den Steuerabzug vermeiden. Im Gegensatz zum Freistellungsauftrag ist dieser nicht auf eine bestimmte Höhe begrenzt. Sie kann deshalb insbesondere für Rentner und Kinder interessant sein.