hide random home http://www.bayern.de/Service/Wegweiser/wohnung.html (Einblicke ins Internet, 10/1995)

17. Wohnung und Haushalt


Wohnungswechsel

  1. Wohnungswechsel innerhalb einer Gemeinde (Umzug)
  2. Auszug aus einer Wohnung (Wegzug)
  3. Bezug einer Wohnung in einer anderen Gemeinde, auch bei Zweitwohnung (Zuzug)
  4. Postnachsendung
  5. Postvollmachten
  6. Kfz ummelden
  1. an- und abmelden oder den Umzug melden
  2. binnen einer Woche abmelden
  3. binnen einer Woche anmelden und dabei Abmeldebestätigung (nicht bei Zweitwohnung) vorlegen
  4. Nachsendeantrag stellen
  5. widerrufen
  6. Umschreibung veranlassen
  1. Gemeinde* (in Großgemeinden besondere Meldestellen)
  2. Gemeinde*, sie erteilt Abmeldebestätigung
  3. Gemeinde*, sie erteilt Anmeldebestätigung
  4. Postamt
  5. Postamt
  6. Kreisverwaltungsbehörde

Wohngeld

mit Formular
Gemeinde*, Kreisverwaltungsbehörde

Sozialwohnung

mit Formular Wohnberechtigungsbescheinigung oder Zuweisung aufgrund eines Wohnbesetzungsrechts beantragen
Kreisverwaltungsbehörde, große Kreisstadt, auch Städte Lohr a. Main, Burghausen, Friedberg, Waldkraiburg und Markt Garmisch-Partenkirchen

Hauswirtschaftliche Beratung, Wohnberatung, Energieberatung im Haushalt

sich in technischen und wirtschaftlichen Fragen des Haushalts beraten lassen
Staatliche Beratungsstelle für Ernährung und Hauswirtschaft, Verbraucherverbände, Stadtwerke

Telefonanschluß

mit Formular oder fernmündlich bei Kundenberatung im Fernmeldeamt beantragen
Deutsche Bundespost Telekom, Fernmeldeamt, Telekom-Laden in einigen Städten Bayerns (Anschriften im Telefonbuch)

Rundfunk- und Fernsehgerät

mit Formular anmelden; Formulare gibt es bei Banken und Sparkassen
Gebühreneinzugszentrale (GEZ), Köln, Telefon 0221/50610
Bayerischer Rundfunk, Rundfunkplatz 1, 80335 München

Sicherheitsmängel an technischen Geräten oder Spielzeug

der Behörde mitteilen
Gewerbeaufsichtsamt, Bayerisches Landesinstitut für Arbeitsschutz, Pfarrstraße 3, 80538 München

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