http://www.bayern.de/Service/Wegweiser/wohnung.html (Einblicke ins Internet, 10/1995)
17. Wohnung und Haushalt
Wohnungswechsel
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Wohnungswechsel innerhalb
einer Gemeinde (Umzug)
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Auszug aus einer Wohnung
(Wegzug)
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Bezug einer Wohnung in einer
anderen Gemeinde, auch bei
Zweitwohnung (Zuzug)
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Postnachsendung
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Postvollmachten
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Kfz ummelden
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an- und abmelden oder den Umzug melden
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binnen einer Woche
abmelden
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binnen einer Woche anmelden und dabei Abmeldebestätigung
(nicht bei Zweitwohnung) vorlegen
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Nachsendeantrag stellen
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widerrufen
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Umschreibung veranlassen
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Gemeinde* (in Großgemeinden besondere Meldestellen)
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Gemeinde*, sie erteilt Abmeldebestätigung
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Gemeinde*, sie erteilt Anmeldebestätigung
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Postamt
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Postamt
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Kreisverwaltungsbehörde
Wohngeld
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Mietzuschuß (als Mieter)
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Lastenzuschuß
(als Eigentümer)
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mit Formular
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Gemeinde*, Kreisverwaltungsbehörde
Sozialwohnung
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mit Formular Wohnberechtigungsbescheinigung oder Zuweisung
aufgrund eines Wohnbesetzungsrechts beantragen
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Kreisverwaltungsbehörde, große Kreisstadt, auch
Städte Lohr a. Main, Burghausen, Friedberg, Waldkraiburg
und Markt Garmisch-Partenkirchen
Hauswirtschaftliche Beratung,
Wohnberatung, Energieberatung
im Haushalt
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sich in technischen und wirtschaftlichen Fragen des Haushalts
beraten lassen
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Staatliche Beratungsstelle für Ernährung und
Hauswirtschaft, Verbraucherverbände, Stadtwerke
Telefonanschluß
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mit Formular oder fernmündlich bei Kundenberatung im
Fernmeldeamt beantragen
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Deutsche Bundespost Telekom, Fernmeldeamt, Telekom-Laden in einigen
Städten Bayerns (Anschriften im Telefonbuch)
Rundfunk- und Fernsehgerät
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mit Formular anmelden; Formulare gibt es bei Banken und
Sparkassen
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Gebühreneinzugszentrale (GEZ), Köln, Telefon
0221/50610
Bayerischer Rundfunk,
Rundfunkplatz 1,
80335 München
Sicherheitsmängel an technischen Geräten oder
Spielzeug
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der Behörde mitteilen
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Gewerbeaufsichtsamt, Bayerisches Landesinstitut für
Arbeitsschutz, Pfarrstraße 3, 80538 München