http://www.bayern.de/Service/Wegweiser/sterbefall.html (Einblicke ins Internet, 10/1995)
23. Sterbefall
Tod eines Angehörigen
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unverzüglich Leichenschau
veranlassen; der Arzt stellt eine Todesbescheinigung aus
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den Sterbefall spätestens am nächstfolgenden
Werktag mündlich dem Standesbeamten des Sterbeortes anzeigen
(wenn nicht schon durch die
Einrichtung, in der die betreffende
Person verstorben ist, geschehen)
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Bestattung (frühestens 48 Std. und
spätestens 90 Std. nach Eintritt des
Todes) veranlassen über Friedhofsverwaltung
(gemeindlich oder kirchlich)
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Testament nach Kenntnis
vom Tod beim Amtsgericht
(Nachlaßgericht) abliefern
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Standesamt
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Bestattungsinstitute,
Friedhofsverwaltung
(gemeindlich oder kirchlich)
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Amtsgericht
(Nachlaßgericht)
Erbschaft
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Erteilung eines Erbscheines
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Ausschlagung einer Erbschaft
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entsprechenden Antrag stellen, dazu persönliche Vorsprache
notwendig
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persönlich beim Amtsgericht oder Notar vorsprechen
(innerhalb von 6 Wochen seit Kenntnis vom Anfall der Erbschaft)
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Amtsgericht
(Nachlaßgericht), Notar