hide random home http://www.bayern.de/Politik/Parlament/parlament.html (Einblicke ins Internet, 10/1995)


Der Bayerische Landtag

Die Verfassung des Freistaates Bayern bestimmt:

"Der Landtag besteht aus Abgeordneten des bayerischen Volkes. Die Abgeordneten sind Vertreter des Volkes, nicht nur einer Partei. Sie sind nur ihrem Gewissen verantwortlich und an Aufträge nicht gebunden."


Das Maximilianeum

Die Zusammensetzung

Bei der Wahl am 25. September 1994 haben die Parteien folgende Stimmenanteile erreicht: Entsprechend diesem Ergebnis entfallen in der 13. Legislaturperiode

Die Fraktionsvorsitzenden

Das Präsidium des Bayerischen Landtags

Präsident: Johann Böhm (CSU)
1. Vizepräsident: Karl-Heinz Hiersemann (SPD)
2. Vizepräsidentin: Anneliese Fischer (CSU)

Der Bayerische Senat

Die Verfassung des Freistaates Bayern bestimmt:

"Der Senat ist die Vertretung der sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen und gemeindlichen Körperschaften des Landes."


Das Präsidium des Bayerischen Senats

Präsident: Prof. Dr. Dr. h.c. Walter Schmitt Glaeser
1. Vizepräsident: Prof. Dr. Ekkehard Schumann
2. Vizepräsidentin: Christel Beslmeisl

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