Das Entwicklerprogramm um pOS - EpOS ! Um Sie bei der Entwicklung und dem Vertrieb Ihrer Produkte nach Bedarf optimal unterstützen zu können, wurde das Entwicklerprogramm EpOS ins Leben gerufen. Wir, proDAD, sind der Meinung, daß die Entwicklung für pOS nur im Falle kommerzieller Absichten auch einen finanziellen Aufwand für Entwickler gerechtfertigt. Die Unterteilung in 3 Entwickler-Kategorien ermöglicht die gerechte Verteilung von Leistungen und Pflichten entsprechend dem Bedarf des Entwicklers. Der Aufwandsausgleich wird an den Kategorien und den kommerziellen Absichten angelehnt. Die Hierarchie der Entwicklungsstufen baut sich wie folgt auf: Kategorie 1: PD / Shareware Developer pOS-Public-Domain-/Shareware Kategorie 2: Pre-Commercial Developer kommerzielle Vermarktung für pOS-Software wird angestrebt Kategorie 3: Commercial Developer umgehende oder bestehende kommerzielle Vermarktung von Software für pOS. Was die entsprechenden Stufen jeweils beinhalten, sehen Sie im nun folgenden Antragsformular, was Sie bei Bedarf bitte unterschrieben an uns zurücksenden. Eine gegengezeichnete Kopie wird Ihnen dann in Verbindung mit einer Bestätigung und einer Entwickler-ID zugesandt. An proDAD Software "pOS" Feldelestr. 24 78194 Immendingen Germany Antragsteller: Firma _______________________________ Straße _______________________________ PLZ __________ Ort _________________ Welche Projekte planen Sie für pOS? Software: Hardware: Sonstiges: Der Antragsteller beantragt hiermit die Aufnahme in das EpOS-Programm von proDAD. Die Aufnahme in folgende Kategorie wird gewünscht (bitte ankreuzen): . PD / Shareware Developer -> die umseitige Geheimhaltungs-Verpflichtung ist unterschrieben. Bei Erscheinen einer Shareware-Vollversion für pOS sichere ich die umgehende Begleichung des Bruttoverkaufpreises, einmalig pro erschienenem Produkt, gedacht als Entwickler-Support-Beitrag, zu. Jahresbeiträge fallen nicht an. Bsp: Preis Shareware = 30,- DM => einmalige Bezahlung 30,- DM an proDAD. Der Übergang einer Shareware in ein kommerzielles Produkt unterliegt der Meldepflicht an proDAD. In diesem Fall wird künftig der Status "Commercial- Developer" akzeptiert. Ferner gelten dann die Regelungen der Kategorie "Commercial". 2. Pre-commercial Developer -> Gewerbenachweis liegt bei -> wird bei Produktveröffentlichung nachgereicht -> die umseitige Geheimhaltungs-Verpflichtung ist unterschrieben -> Jahresbeitrag: DM 250,-* Bei Erscheinen des ersten kommerziellen Produkts (Vollversion) für pOS wird der Differenzbetrag zur Kategorie "Commercial" umgehend beglichen und zukünftig der Status als Commercial-Developer akzeptiert. Ferner gelten dann die Regelungen der Kategorie "Commercial". 3. Commercial -> Gewerbenachweis liegt bei -> die umseitige Geheimhaltungs-Verpflichtung ist unterschrieben -> Jahresbeitrag: DM 500,-* Bei Erscheinen einer kommerziellen Vollversion für pOS sichere ich die umgehende Begleichung des Bruttoverkaufpreises, einmalig pro erschienenem Produkt, gedacht als Entwickler-Support-Kosten-Beitrag, zu. Für die Kategorie "Commercial" besteht unmittelbar vor oder nach Erscheinen des Produkts, die Möglichkeit zur Einsendung an proDAD zur Prüfung auf Funktionalität und Qualität. Dementsprechend kann von proDAD, bei entsprechender Produkt-Eigenschaft die Berechtigung zur Führung des pOS- Produkte-Qualitätssiegels erteilt werden. Hierbei entstehen keine Kosten für den Entwickler. Die *Jahresbeiträge und andere fällige Beträge gemäß o. a. Bedingungen werden wie folgt beglichen: *Jahresbeiträge (nur Inland): Abbuchung von Bank________________________ Bankleitzahl___________________ KontoNr.________________________ restliche Beträge per _________________________________ Leistungen im Rahmen des EpOS Programms ) Alle Kategorien - pOS Developer-Version (speziell für Entwickler und zum Debugging) - pOS includes - Preisvergünstigungen beim Bezug von pOS-Developer-Tools anderer Hersteller - Möglichkeit zur Aufnahme von Voll- oder Demoversionen auf die pOS-Extras CD zu Werbe- und/oder Vertriebszwecken 2) Zusätzlich erhalten Pre-Commercials folgende Leistungen (nach Wunsch, nicht automatisch): - proDAD Entwickler Tools - Informations-Austauschpool per Adressenliste - direkten Support (help on demand) 3) Zusätzlich erhalten Commercials folgende Leistungen (nach Wunsch, nicht automatisch): - Marketinghilfe zur Vermarktung von Produkten * Schaffung von Pressekontakten * Schaffung von Vertriebskontakten an Distributoren, Fachhändler etc. * Schaffung von Verbindungen zu anderen Herstellern - Möglichkeit zum Erhalt des pOS-Produkte-Qualitätssiegels - Aktive Pressenennung * Veröffentlichung in pOS-Sparten renommierter Zeitschriften, ONLINE- Magazinen und in anderen Medien durch gemeinsame News-Page, die für Zeitschriften abrufbar ist und deren Inhalte zur Veröffentlichung freigegeben sind. Dieser Vertrag ist mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines jeden Teilnehmerjahres nur schriftlich kündbar. Erfolgt eine Kündigung durch proDAD aufgrund schwerwiegender Verletzungen insbesondere gegen die Verschwiegenheits-Vereinbarung, oder Nichtbegleichung o.a. Beiträge bestehen keine Ansprüche auf Rückzahlung von Beiträgen, die über den Kündigungszeitpunkt hinaus bezahlt wurden. proDAD ist im Säumnisfall berechtigt, Produkte, für die die gemäß o. a. Bedingungen fälligen Beträge nicht beglichen wurden, teilweise oder ganz aus dem EpOS-Entwicklerprogramm und insbesondere der Presseunterstützung, sowie anderer offizieller Unterstützungen auszuschließen. In solchen und anderen Säumnisfällen kann die fristenlose Vertrags-Auflösung schriftlich ausgesprochen werden. Änderungen dieser Vereinbarung sind nur schriftlich und in gegenseitigem Einvernehmen möglich. Verschwiegenheits-Erklärung proDAD Software entwickelt das Betriebssystem pOS plus Zusätze, Prozesse und Techniken -in dieser Vereinbarung Projekte genannt-. Im gegenseitigen Interesse und im Zuge der gemeinsamen Zusammenarbeit verpflichten sich beide Parteien auf absolute Geheimhaltung und gegenseitige Wahrung der Urheberrechte. 1. Der Entwickler wird Informationen, Materialien, Dokumente und Projekte nicht, auch teilweise, an Dritte weitergeben oder reproduzieren. Der Entwickler verpflichtet sich, die ihm zur Verfügung gestellten Materialien, Dokumente und Projekte, ausschließlich intern zu verwenden. Desweiteren verpflichtet sich der Entwickler, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse zu wahren. Dies gilt insbesondere für neue Projekte. 2. Der Entwickler schränkt den Zugriff auf die von proDAD zur Verfügung gestellten Informationen und Materialien auf jene Mitarbeiter ein, die diese benötigen, um Ziele der Entwicklung und Zusammenarbeit oder Projektierung zu erreichen. Der Entwickler verpflichtet sich, alle Mitarbeiter, die in Kontakt mit den zur Verfügung gestellten Informationen und Materialien gelangen, von dieser Vereinbarung zu informieren und auch auf die entsprechenden Folgen bei Nichteinhaltung oder Verstoß gegen diese Vereinbarung zu informieren. Auf Wunsch des Entwicklers kann dieser auch eine erneute Vereinbarung mit proDAD treffen, die andere Entwickler einschließt 3. Der Entwickler verpflichtet sich, die von proDAD zur Verfügung gestellten Informationen und Materialien so (als Verschlußsache) zu verwahren, daß diese Dritte nicht zugänglich sind. 4. Die Geheimhaltungspflicht gilt 5 Jahre, gerechnet ab dem Zeitpunkt, an dem dem Entwickler ein Projekt, eine Information oder Material offenbart wird. Die Geheimhaltungsverpflichtung wird nur dann aufgehoben, wenn die Informationen und Materialien zu dem entsprechenden Projekt schon allgemein bekannt sind, oder nachträglich bekannt gemacht werden, ohne daß dem Entwickler ein Verschulden anzulasten ist, oder dem Entwickler schon bekannt sind, oder nachträglich bekannt werden, und zwar auf einem anderen Wege, als durch Bekanntgabe von proDAD oder durch Bruch der Geheimhaltungsverpflichtung durch eine andere Partei, oder von proDAD schriftlich freigegeben werden. 5. proDAD behält sämtliche Rechte an dem Entwickler zur Verfügung gestellten Informationen oder Materialien. Bei Beendigung der Kooperation mit proDAD ist der Entwickler verpflichtet, alle ihm zur Verfügung gestellten Kopien der Informationen und Materialien unverzüglich zurückzugeben. Auf Wunsch von proDAD kann dies auch jederzeit vor Beendigung der Zusammenarbeit verlangt werden. 6. proDAD übernimmt keine Garantie für die Genauigkeit, den Wert oder die Gültigkeit der dem Entwickler zur Verfügung gestellten Informationen oder Materialien. Alle Rechte an diesen Materialien verbleiben bei proDAD. proDAD ist nicht verpflichtet, dem Entwickler zukünftig bestimmte Informationen und Materialien zur Verfügung zu stellen, oder den Entwickler in eine zukünftige Vereinbarung über Erwerb und Zurverfügungstellung von Informationen, Materialien Gütern oder Dienste aufzunehmen. 7. Ersatzansprüche - insbesondere Ansprüche aus außervertraglicher Haftung, Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluß, Ansprüche wegen Verletzung vertraglicher oder gesetzlicher Nebenpflichten, Ansprüche wegen Folgeschäden und/oder mittelbarer Schäden, sowie entgangenen Erträgen, oder ausgebliebene Einsparungen des Entwicklers sind grundsätzlich ausgeschlossen. Eine Haftung von proDAD kommt nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit in Betracht, sofern nicht eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vereinbarungszwecks von besonderer Bedeutung ist. 8. Diese Vereinbarung regelt umfassend die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Entwickler und proDAD Software GbR Huber u. Burkarth und ersetzt alle vorherigen Vereinbarungen. Die Vereinbarung ist ohne schriftliche Übereinkunft beider Vertragsparteien nicht übertragbar. 9. Der Entwickler erkennt hiermit an, daß jede unautorisierte Weitergabe oder Benutzung der zur Verfügung gestellten Informationen und Materialien ernste und langfristige Verluste mit sich bringt. Der Entwickler verpflichtet sich hiermit für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen irgendeine der hier getroffenen Vereinbarungen oder Zusicherungen, insbesondere der Geheimhaltungspflicht, eine sofort fällige Vertragsstrafe zu zahlen. proDAD bleibt es vorbehalten, neben.der Vertragsstrafe auch weitergehenden Schadensersatzansprüche geltend zu machen, weiterhin alle weitergehenden Rechte und gesetzlichen Möglichkeiten bei Zuwiderhandlung zu ergreifen. 10. Als Gerichtsstand für den Streitfall wird der Sitz von proDAD vereinbart. 11. Abreden sowie Nebenvereinbarungen bestehen nicht und bedürfen zur Wirksamkeit in jedem Falle der gegengezeichneten Schriftform. 12. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrags per Gesetz oder eines Gerichtsentscheides berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Punkte. Für diese Vereinbarung gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine Bestimmung unwirksam oder nichtig sein, so verpflichten sich beide Seiten bereits jetzt, am Zustandekommen einer Vereinbarung mitzuwirken, die der Unwirksamkeit oder nichtigen Bestimmung wirtschaftlich nahekommt. Der Entwickler erklärt sich mit den Bedingungen der vorstehenden Vereinbarung ausnahmslos einverstanden und gibt dies durch seine Unterschrift im folgenden zu Beweis. Nach Einsendung an proDAD erhält der Entwickler eine gegengezeichnete Kopie und eine Bestätigung dieser Vereinbarung. Entwickler Empfänger 1: Unterschrift ________________________ Empfänger 2: Unterschrift ________________________ Firma _______________________________________ Name _______________________________________ Straße _______________________________________ PLZ ____________ Ort________________________ Land _______________________________________ Tel. _______/_________ e-mail: __________________________________ Fax _______/_________ sonstiges:________________________________ Gewerbenachweis oder Handelsregisterauszug als Anlage vorhanden Datum ________________________ EntwicklerNr. ________________________ (Zuteilung durch proDAD) proDAD Software GbR Andreas Huber u. Holger Burkarth Feldelestr. 24 78194 Immendingen Germany http://www.prodad.de Datum ______________________ Unterschrift: ______________________